FUTURE!Living – Förderung, Bedingungen
Mit FUTURE!Living werden Entwicklungsprojekte von steirischen Unternehmen gefördert, die allein oder mit Entwicklungspartnern im Subauftrag durchgeführt werden und als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Bereich Leben und Arbeiten in der Zukunft aufweisen.
Ziele
- Mit der Ausschreibung sollen Themen angesprochen werden, welche sich durch die Änderung der Arbeitswelt und Lebensbereiche durch die zunehmende Digitalisierung ergeben.
- Stärkung der Innovationsspitze
- Stimulierung „innovativer Newcomer“
- Beschleunigung der Entwicklungszyklen hochinnovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen im ausgeschriebenen Themenfeld und damit einhergehende Verkürzung der time-to-market, um die regionale steirische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Bitte beachten Sie
Sind die Kriterien für eine Projekteinreichung entsprechend den Konditionen für das Instrument "Einzelprojekt Experimentelle Entwicklung” sowie die Formalvoraussetzungen (Standort des Unternehmens in der Steiermark; Forschungsvorhaben ist dem Thema Leben und Arbeiten in der Zukunft zuzuordnen) nicht erfüllt und handelt es sich um nicht behebbare Mängel, dann wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt!
Es gelten die Förderrichtlinien der Steirischen Wirtschaftsförderung - SFG.
Beschreibung der Zielgruppe:
Zielgruppe sind wirtschaftlich tätige Klein- und Mittelunternehmen sowie Großunternehmen mit Standort in der Steiermark, die die Möglichkeiten zur Durchführung von Vorhaben der experimentellen Entwicklung haben.
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