H2020: Werkstoffe (KET)

Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien (LEIT)
Horizon 2020

Einzelziel der Forschung und Innovation auf dem Gebiet der Materialwissenschaften ist die Entwicklung von Werkstoffen mit neuen Funktionalitäten und verbesserter Leistung in der Anwendung, um die Zahl der wettbewerbsfähigen Produkte mit möglichst geringen Umweltauswirkungen und geringem Ressourcenverbrauch zu erhöhen.

Zu folgenden Themen gibt es Fördermöglichkeiten:

  • Übergreifende und grundlegende Werkstofftechnologien
    Forschung zu funktionalen, multifunktionalen und strukturellen Werkstoffen für Innovationen in allen Industriesektoren.
  • Entwicklung und Transformation von Werkstoffen
    Forschung und Entwicklung im Hinblick auf künftige Produkte, die effizient und tragfähig im Industriemaßstab hergestellt werden können.
  • Verwaltung von Werkstoffkomponenten
    Forschung und Entwicklung neuer und innovativer Techniken und Systeme.
  • Werkstoffe für eine nachhaltige Industrie mit niedrigem CO2-Ausstoß
    Entwicklung hin zu neuen Produkten und Anwendungen und einem energiesparenden Verbraucherverhalten sowie Erleichterungen für eine Produktion mit niedrigem CO2-Ausstoß.
  • Werkstoffe für kreative Branchen
    Anwendung von Design und Entwicklung konvergierender Technologien zur Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten, einschließlich Erhalt von Werkstoffen von historischem oder kulturellem Wert.
  • Metrologie, Merkmalsbeschreibung, Normung und Qualitätskontrolle
    Förderung von Technologien wie Merkmalbestimmung, nichtdestruktive Bewertung und Modelle für Leistungsprognosen für den Fortschritt in der Werkstoffwissenschaft und -technik.
  • Optimierung des Werkstoffeinsatzes
    Forschung und Entwicklung zur Untersuchung von Alternativen für den Einsatz von Werkstoffen und innovativen Ansätzen für Geschäftsmodelle.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Unternehmen inkl. KMU, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige öffentliche Einrichtungen, alle anderen Organisationen
Was wird gefördert „Forschungsvorhaben“ werden in Horizon 2020 mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ grundsätzlich mit 70 % der der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (also auch bei Innovationsvorhaben). Die indirekten Kosten (Gemeinkosten) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem*einer Begünstigten (Fördernehmer*in) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz
Min. / max. Laufzeit 0 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2014 - 31.12.2020

Kontakt

DI Gerald KERN
Nationale Kontaktstelle für Nanotechnologien, Werkstoffe, Produktion und Prozesstechnologien
T 0043577554301