Projekte richtig abrechnen – der Kostenleitfaden der FFG

Der Kostenleitfaden enthält detaillierte Informationen, welche Kosten (z.B. Personalkosten, Gemeinkosten, Sach- und Materialkosten) in welcher Form und Höhe gefördert werden können.

Ein erfolgreiches Förderprojekt braucht nicht nur eine zündende Idee und eine gute Umsetzung, sondern auch von Beginn an ein professionelles Projektmanagement und -controlling. Das erspart Mehraufwand und mögliche unangenehme Überraschungen. 

Je nach Einreichzeitpunkt gelten unterschiedliche Fassungen des Kostenleitfadens. Bitte wählen Sie die für Ihr Projekt gültige Version des Kostenleitfadens. Auf den jeweiligen Seiten erhalten Sie auch zusätzliche Informationen und Antworten zu häufig gestellten Fragen. Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, welche Version des Kostenleitfadens für Ihr Projekt gilt: Im Ausschreibungsleitfaden für Ihr gefördertes Projekt finden Sie ihn unter dem Punkt „Förderbare Kosten“.

NEU: KOSTENLEITFADEN 3.1

gültig für jene Projekte, die:

  • im Rahmen von Ausschreibungen bewilligt werden/wurden, die am/ab 1.2.2024 starten
  • in den FFG Basisprogrammen nach dem 29.2.2024 im eCall eingereicht werden

Änderungen zu KLF 3.0: Die Änderungen betreffen im Wesentlichen Details zu Beschaffungen über Euro 100.000,-, eine Erhöhung des Stundensatzes für Gesellschafter auf Euro 50,-, Klarstellung zu Konzernabrechnungen und sonstige textliche Verbesserungen.

KOSTENLEITFADEN 3.0

gültig für jene Projekte, die:

  • im Rahmen von Ausschreibungen bewilligt werden/wurden, die am/ab 1.9.2023 starten
  • in den FFG Basisprogrammen nach dem 31.8.2023 im eCall eingereicht werden

Änderungen zu KLF 2.2: Die AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU) wurde am 9.3.2023 von der Europäischen Kommission mit einer Änderung beim Gemeinkostenzuschlagsatz (GKZ) für geförderte Unternehmen beschlossen. Die Unternehmen können ab 1.9.2023 20% statt bisher 25% GKZ geltend machen. Der GKZ für Forschungseinrichtungen bleibt unverändert bei 25%.

KOSTENLEITFADEN 2.2

gültig für jene Projekte, die:

  • im Rahmen von Ausschreibungen bewilligt werden/wurden, die am/ab 1.9.2022 starten
  • in den FFG Basisprogrammen  ab der Beiratssitzung vom 25.10.2022 bewilligt werden/wurden.*) 

Änderungen zu KLF 2.1: der Stundensatz für Personen ohne Gehaltsnachweis wurde auf Euro 45,- erhöht und eine Grenze iHv Euro 100.000,- für Vergleichsangebote wurde eingeführt.

KOSTENLEITFADEN 2.1

gültig für jene Projekte, die:

  • im Rahmen von Ausschreibungen bewilligt werden/wurden, die am/ab 1.9.2017 starten
  • in den FFG Basisprogrammen  ab der Beiratssitzung vom 25.10.2017 bewilligt werden/wurden.*) 

*) Projekte können laufend in den Basisprogrammen eingereicht werden. In welchen Beiratssitzungen die Projekte zur Entscheidung zugeteilt werden, erfolgt nach chronologischer Reihung des Einlangens des Projektantrages bei der FFG.

Kontakt

Mag. Andreas HERRMANN
Mag. Andreas HERRMANN
T 0043577556070
Mag. Christa MEYER
Mag. Christa MEYER
T 0043577556080
Mag. Andrea SAURER
T 0043577556077

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