Basisprogramme: Beratung, Einreichung, Abwicklung

Basisprogramme: Beratung, Einreichung, Abwicklung

Die Projektförderung im Rahmen der Basisprogramme der FFG kann jederzeit beantragt werden. Die Abwicklung bis hin zum Fortsetzungsansuchen für mehrjährige Projekte gliedert sich je nach Projektstatus wie nachstehend beschrieben.

Beratung

Als zusätzliche Hilfestellung bei der Unterstützung Ihrer Forschungsprojekte bieten wir als Partnerin und Dienstleisterin individuelle Förderungsberatung. Stellen Sie uns Ihre Fragen unter der Hotline 05 7755-5000, senden Sie uns eine Anfrage an bp-beratung@ffg.at und besuchen Sie uns bei unseren Förderinformationstagen bzw. fragen Sie nach der Möglichkeit einer individuellen Einzelberatung zu einem Wunschtermin durch FFG-Mitarbeiter:innen.

Über den eNewsletter der FFG informieren wir Sie laufend über aktuelle Ausschreibungen, Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Welche Förderung passt für Sie?

Geben Sie Ihrer Innovationsidee gesteigerte Chancen in der Planung und Umsetzung. Kommen Sie mit der bottom-up Förderung der FFG rascher auf den Markt. Für jede Phase Ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gibt es Möglichkeiten.

Im bottom-up Förderungsansatz werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen ohne Einschränkung auf bestimmte Themen und Technologiefelder gefördert. Das Projektziel ist dabei ein funktionierendes Produkt, Verfahren oder eine DienstleistungVerwertung und potentielle Marktaussichten spielen in der Förderungsentscheidung eine bedeutende Rolle.

Oft ist auch eine Kombination maßgeschneiderter Förderungsangebote sinnvoll, um innovative und wettbewerbsorientierte Aktivitäten bzw. Problemlösungen umzusetzen: Gehen Sie beispielsweise mit Projekt.Start an die Vorbereitung zur Antragstellung für ein Basisprogramm-Projekt und nützen dann optional als KU-Startup ein Markt.Start-Darlehen für die Überleitung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt. Das Kleinprojekt ist konzipiert für kleinere Projektvolumen und mit Frontrunner, Microelectronics2Market und Life Sciences werden die Schwerpunkte Klima- und Umweltschutz und Digitalisierung im Gesundheitswesen, Medizinprodukte bis zu Arzneimittelentwicklung verfolgt. Impact Innovation fördert den Einsatz von Innovationsmethoden für die Lösung eines (ungelösten) Problems. Wirksam Werden bietet Förderung für Projekte gegen Kinder- und Jugendarmut. Mit Expedition Zukunft begleitet die FFG die Expedition in eine bessere Zukunft, von der Vorbereitung bis zur Skalierung von disruptiven und radikalen Innovationen.

Ausschreibungsdokumente und Rechtsgrundlagen

Ihnen steht eine Übersicht der Ausschreibungsunterlagen 2024 für das Portfolio aus dem Bereich Basisprogramme immer aktuell zur Verfügung. Archiv-Seiten für Ausschreibungsunterlagen zeigen folgende Seite an: 2018/2019, 2020/2021 und 2022 und 2023

Die neuen Rechtsgrundlagen für die Jahre 2024 bis 2026 - FFG-KMU-Richtlinie, FFG-Industrie-Richtlinie und FFG-Offensiv-Richtlinie - gelten seit 1.1.2024. Nähere Informationen erhalten Sie unter den Rechtlichen Services der FFG

Seit 1.1.2024 gibt es den Kostenleitfaden 3.1 und entsprechende FAQs.

Antragstellung

Förderungen in den Ausschreibungen aus dem Bereich Basisprogramme können laufend beantragt werden. Erforderlich ist ein Förderungsantrag via eCall mit genauer Darstellung des Projekts. Dies beinhaltet: 

  • eine klar formulierte Zielvorgabe mit detailliertem Arbeitsplan,
  • eine Kosten- und Nutzenschätzung,
  • einen Finanzierungsplan
Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Kooperation

In vielen Fällen sind Forschungskooperationen bei der Durchführung eines F&E-Vorhabens Voraussetzung für die Erreichung der Projektziele eines Unternehmens. Grundsätzlich kann zwischen Kooperationen mit Unternehmen (national und international) und Kooperationen mit Forschungseinrichtungen unterschieden werden. Darüber hinaus kann auch die Einbindung von jungen Forscher:innen im F&E-Projekt eines Klein- und Mittelunternehmen (KMU) von großem Nutzen und Interesse sein.

Themen- und Technologieoffenheit

Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Unternehmen aller Größen (auch Startups) jederzeit einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder bis hin zu disruptiven/radikalen Innovationen handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.), Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren und besonders berücksichtigen.

Transformative Unternehmensprojekte

In den bestehenden Förderangeboten Basisprogramm und Frontrunner soll die Transformation der österreichischen Wirtschaft unterstützt werden. Besonders berücksichtigt werden Projekte im Bereich Nachhaltigkeit, insbesondere Vorhaben, die positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, aber auch Projekte zum Ausbau der digitalen Kompetenz, der Stärkung der Krisenresilienz und Erhöhung der Unabhängigkeit, zB im Bereich Lieferketten. Lesen Sie mehr über die Transformationsoffensive der Bundesregierung.

Transformation der Industrie

Im bestehenden Förderangebot "Basisprogramm" können innovative Großvorhaben als Teil der Klima- und Transformationsoffensive der Industrie unterstützt werden. Im Fokus stehen hier F&E-Projekte, die das von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelte BMK-Programm „Transformation der Industrie“ ergänzen und insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren. Lesen Sie alle Details zum Programm und Informationen zum aktuellen Ausschreibungs-Zeitraum unter Transformation der Industrie.

Disruptive Innovationen

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) befürwortet seit dem Jahr 2021 zudem Innovationen mit disruptiven Auswirkungen. Das Angebot im Basisprogramm oder BRIDGE zielt darauf ab, gegebenenfalls auch „disruptive Innovationen“ zu ermöglichen. Gemeint sind Projektziele, welche das Potenzial haben, bestehende Technologien grundlegend zu verändern. „Disruptive Innovationen“ stehen im Gegensatz zu „Inkrementellen Innovationen“, bei denen bestehende Produkte schrittweise verbessert werden. Seit 5.6.2023 gibt es mit Expedition Zukunft ein ganzheitlich neues Förderungsangebot mit drei Ausschreibungen, unterschiedlichen Ausprägungen und Kriterien sowie Einreichfristen. 

Was für den Formalcheck wichtig ist

Projektanträge kommen umso rascher durch den Formalcheck und damit schneller zur Förderentscheidung, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen. Auf Ihrer Checkliste sollte daher keinesfalls fehlen:

  • Projektzusammenfassung in Deutsch
  • Nachhaltigkeitsabfrage beantwortet
  • vollständige Bilanz und GuV der letzten beiden Jahre bzw. Saldenliste (Bitte erfassen Sie die Organisationsdaten unter "Organisation" > "Jahresdaten" > "neue Jahresdaten" die Kennwerte und laden Sie einen vollständigen Jahresabschluss als pdf direkt im eCall hoch)
  • bei Startups (und Unternehmen in Gründung): ein Businessplan als Anhang
  • Angebote von Drittleistern (ab € 100.000,- Vergleichsangebote)
  • Lebensläufe von Projektmitarbeiter:innen

Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.

Nachreichungsmöglichkeit besteht

Nachreichungen werden bei Bedarf gesondert durch FFG-Mitarbeiter:innen angefordert.

Kostendarstellung

Die Kosteneingabe erfolgt direkt online im eCall.

Evaluierung

Das Förderungsansuchen wird von Gutacher:innen aus dem Bereich Basisprogramme geprüft und dem Beirat der Basisprogramme zur Beratung vorgelegt. Die Bearbeitungszeit beträgt im Schnitt 12 bis 14 Wochen. In dieser Zeit erfolgt in der Regel auch eine Projektbesprechung (dzt. via Zoom), um Fragen auf Projektebene zu besprechen und eventuell Nachreichungsunterlagen über den eCall auszutauschen.

Finanzierungsmix

Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten - bei Startups (bereits in Gründungsphase) bis zu max. 70 %.

Die Finanzierung für ein Basisprogramm-Projekt erfolgt in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen (Zinssatz ab 1.1.2024 von 2,5 % p.a., bei großen Projekten auch Haftungen für einen Bankkredit inklusive Kreditkostenzuschuss). In den meisten Bundesländern erfolgt noch eine Aufstockung der Förderung durch Landesmittel.

Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem auch die Restfinanzierung des Vorhabens durch das Unternehmen und der Kostennachweis für die projektbezogene Verwendung der Förderungsmittel.

Einige Programme unterstützen auch durch eine reine Zuschussförderung (zB Kleinprojekt, Frontrunner, Microelectronics2Market, Life Sciences etc.) In jedem Fall wird die bestmögliche Finanzierung für eine Projektförderung erarbeitet.

Förderungsentscheidung

Über die Förderung der Projekte berät der Beirat im Rahmen von 7 mal jährlich stattfindenden Sitzungen. Bei einer positiven Förderungsentscheidung erfolgt die Vertragserstellung seit April 2021 ausschließlich digital. In einem ersten Schritt werden die genehmigten Projektkosten, die Höhe der Förderung, der Förderungszeitraum sowie zusätzliche Bedingungen und Auflagen festgehalten und als Datenansicht auf Projektebene im eCall für Förderungsnehmende freigeschalten. Innerhalb einer Frist von 4 Wochen erfolgen entweder eine Annahme der Förderungsentscheidung oder im Bedarfsfall Adaptionen (zB Firmenwortlaut bei erfolgter Gründung, Adressänderung u.ä.). Dazu stehen einzelne Prüfreiter zur Verfügung, die alle "abzuschließen" sind. Der durch Förderungsnehmende geprüfte "Entwurf" wird damit zum Vertrag und im eCall zur elektronischen und firmenmäßigen Gegenzeichnung zugestellt (zB digitale Signatur; optional auch scan vom Unterschriftenblatt)..

Die erste Rate – in der Regel 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Unterzeichnung des Förderungsvertrages ausbezahlt. Die Auszahlung kann an eine Auflagenerfüllung geknüpft sein.

Eine Übersicht zu allen Verträgen einer Organisation stellt der eCall bereit. Im Falle von Vertragsänderungen (zB genehmigte Fristerstreckungen) sind digital über den eCall zugestellt FFG-Schreiben bedingt durch eine Übergangsfrist entweder unter "Projekt - Vertragsänderungen" (bis zum 28.3.2021) oder unter "Organisation - Vertragsänderungen" (ab dem 29.3.2021) einsehbar.

Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.

Die KMU-Förderungsangebote Patent.Scheck und Projekt.Start werden seit dem 1. März 2022 von der Antragsphase bis zum Projektende rein digital abgewickelt.

Die Förderungsangebote Basisprogramm, Kleinprojekt, Frontrunner und Collective Research werden seit dem 3. Oktober 2022 von der Antragsphase bis zum Projektende rein digital abgewickelt.

Der Innovationsscheck mit Selbstbehalt konnte mit 12.6.2023 in die rein digitale Förderungsabwicklung übergeleitet werden (siehe FAQs ab 12.6.2023)

Das noch sehr junge Förderangebot Impact Innovation bietet seit 1.9.2023 die durchgängige Online-Förderabwicklung, Markt.Start seit 2.10.2023.

Projektmonitoring, Prüfung und Endkontrolle (Abrechnung von Projekten)

Wenn 50 % der Projektkosten erreicht sind oder eine Fristerstreckung zur Projektlaufzeit erforderlich wird (also vor dem geplanten Projektende), ist ein erster Bericht zu legen. Bei antragsgemäßer Projektentwicklung erfolgt die Auszahlung der zweiten Rate (30 %). 

Die Auszahlung der 2. Rate kann auch erst nach dem Endbericht gemeinsam mit der Schlussrate erfolgen.

Spätestens 3 Monate nach Ende des genehmigten Förderungszeitraumes sind ein fachlicher Endbericht und eine Endabrechnung vorzulegen. Es erfolgt eine technische Endkontrolle sowie eine Rechnungsprüfung beim Antragsteller, um sicherzustellen, dass die Förderungsmittel auch widmungsgemäß verwendet wurden. Die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel wird in Form einer schriftlichen Verständigung durch die FFG bestätigt (Kosten- und Förderungsanerkennung). Die Auszahlung der Schlussrate (20 %) kann erfolgen. Bei einer nicht widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel muss mit einer Rückforderung gerechnet werden.

Projektfortsetzungen (für mehrjährige Projekte)

In den meisten Ausschreibungen der Basisprogramme werden Projekte grundsätzlich nur in Jahresschritten gefördert. Förderungsverträge laufen daher in der Regel nur ein Jahr (nicht identisch mit dem Kalenderjahr).

Bei längerer Projektdauer sind jeweils Fortsetzungsanträge einzureichen. Details zur Fortsetzung sind im Instrumentenleitfaden "Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung" bzw. "Unternehmensprojekte Industrielle Forschung" jeweils unter Kapitel 3.2 beschrieben. Reichen Sie den Fortsetzungsantrag fristgerecht vor Abschluss des vorangegangenen Förderungszeitraumes ein und begründen Sie Abweichungen (zB ungeplante Fortsetzung).

Bei Projekten, die laut Ausschreibungsleitfaden mehr als 18 Monate gefördert werden, ist eine Detailplanung des Gesamtprojektes nötig. Dies gilt zB für Frontrunner-Förderungen.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber
Thema
Digitalisierung & Breitband, Energiewende, Gesellschaft & Sicherheit, Holzforschung & -wissenstransfer, Innovative & wettbewerbsfähige Unternehmen, Klimaneutrale Stadt, Kreislaufwirtschaft, Lebenswissenschaften & Gesundheit, Menschen, Qualifikation & Gender, Mobilitätswende, Produktion & Material, Quantenforschung & -technologie, Themenoffen, Weltraum & Luftfahrt, weitere Themen
Zielgruppe
Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Große Unternehmen (GU), Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Multiplikatoren / Intermediäre, Start-Up, Universitäten
Zielgruppenbeschreibung Projektbezogene Nachrichten senden Sie uns bitte über den eCall.
Art des Angebots
Beratung, Partnersuche, Service, Training, Vernetzung
Projektart Projektvorbereitung , Innovationsscheck , Patent.Scheck , Kleinprojekt , Unternehmensprojekte - Experimentelle Entwicklung , Unternehmensprojekt Industrielle Forschung , Wissenschaftstransfer - BRIDGE , Prozess- und Organisationsinnovationen , Collective Research , Markteinführungsprojekt , Prozess und Organisationsinnovationen
Finanzierung
National

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