Spin-off Fellowship - 1. Ausschreibung, 2. Einreichfrist

Unterstützung für ForscherInnen bei der Unternehmensgründung
Ausschreibung offen von 01.02.2018 00:00 bis 19.07.2018 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Ziel der Spin-off Fellowships ist es, ForscherInnen bei der Umsetzung ihrer Gründungsideen bestmöglich zu unterstützen. Die ForscherInnen können sich in bis zu 18 Monate ausschließlich auf die technische Weiterentwicklung konzentrieren und erhalten ein abgestimmtes Angebot von Weiterbildungsmaßnahmen, Coaching und Mentoring.

 

ACHTUNG: Bitte beachten Sie die geänderte Vorlage zur Projektbeschreibung (Version 1.2 vom 08.05.2018). Für die 2. Einreichfrist ist diese überarbeitete Version zwingend zu verwenden. Zusätzlich muss mit der Einreichung eines Antrags auch ein Motivations- und Empfehlungsschreiben seitens des Host hochgeladen werden. Die Vorlage dazu finden Sie im Downloadcenter.

 

Ziele der Ausschreibung

  • Das Potential zur wirtschaftlichen Verwertung von bestehendem oder neuem IP (Diensterfindungen), welches im Eigentum einer Forschungseinrichtung steht, soll erweitert werden.
  • ForscherInnen sollen motiviert werden, Frühphasentechnologien im Rahmen des Fellowships in Richtung Verwertung weiter zu entwickeln.
  • Grundsätzlich soll mit Ende des Fellowships die Verwertung in eine Gründung möglich sein.
  • Neben den F&E-Tätigkeiten im Rahmen des Fellowships werden die ForscherInnen (Fellows) durch Wissensvermittlung (z.B. im Hinblick auf Geschäftsmodellentwicklung, Markt etc.) unterstützt.

 

Wer ist förderbar? 

Folgende Organisationen sind im Rahmen eines Spin-off Fellowships antragsberechtigt: 

  • Österreichische Universitäten
  • Österreichische Fachhochschulen
  • Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) 
  • Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) 
  • IST Austria 
  • COMET-Zentren
  • Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH
  • Austrian Institute of Technology (AIT)
  • Bundesmuseen, sofern als Träger keine Gebietskörperschaft fungiert

Als Fellows – die Zielgruppe des Programms – gelten all jene forschungs- und gründungsaffinen Personen, die mindestens einen Bachelorabschluss haben.

Die Einreichung erfolgt durch eine antragsberechtigte Organisation, wobei eine Organisation auch mehr als ein Förderungsansuchen einreichen kann. Der Fellow übernimmt die Projektleitung und fungiert als Ansprechperson gegenüber der FFG. Bei mehreren Fellows in einem Projekt ist eine Person aus dem Team als Projektleitung zu nominieren.

Befinden sich die Technologien oder Forschungsergebnisse im Eigentum mehrerer Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen, ist eine Konsortialeinreichung der oben genannten Organisationen möglich.

 

Was wird gefördert?

Die Laufzeit des Fellowships beträgt max. 18 Monate, abhängig vom Aufwand und Umfang der noch durchzuführenden Weiterentwicklungen. In dieser Zeit können die Kosten für Forschung und die technische Weiterentwicklung des Innovationsprojekts sowie die Kosten für Weiterbildung, Coaching und Mentoring gefördert werden.

Die Fellows müssen sich ausschließlich auf diese Aufgabe konzentrieren und können keine Lehre oder andere Forschungsaufgaben durchführen. Eine Anstellung der Fellows an der jeweiligen Forschungseinrichtung ist obligatorisch für diese Zeit. 

Über das Netzwerk der Wissenstransferzentren (WTZ) werden für die geförderten Fellows und deren Projekte Coaching, Mentoring und Weiterbildung zur Verfügung gestellt. Dabei werden den Fellows Themen wie Grundzüge des Innovationsmanagements, user-orientierte Ansätze zur Marktanalyse und Grundzüge zur Erstellung und Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen vermittelt.

Die Verwertung bzw. Unternehmensgründung kann erst nach Abschluss des Fellowships erfolgen. 

 

Förderungshöhe und Laufzeit

Die Förderung pro Spin-off Fellowship beträgt

  • mindestens 100.000,-- EUR und
  • maximal 500.000,-- EUR

Die Laufzeit eines Spin-off Fellowships muss mindestens 12 Monate betragen. Die maximale Laufzeit ist auf 18 Monate beschränkt. Sollte während der Laufzeit eine Gründung realisiert werden, führt dies zum vorzeitigen Projektende.

Kontakt

Mag. Markus PRÖLL-SCHOBEL
Mag. Markus PRÖLL-SCHOBEL
Programmleitung
T 0043577552407
Mag. (FH) Barbara LOHWASSER
Mag. (FH) Barbara LOHWASSER
stv. Programmleitung
T 0043577552201