Ab 12. Juni 2023 erfolgt die Förderungsabwicklung zum Innovationsscheck mit Selbstbehalt rein digital, transparent und sicher für alle Projektbeteiligten direkt im eCall. Von der Antragstellung über die Förderungszusage bis zum Projektabschluss sind darin alle relevanten Dokumente und Informationen gesammelt verfügbar (Angebotsvorlage, Endberichtsvorlage). Sämtliche Postwege entfallen dadurch.
Webinar: Neuerungen beim Innovationsscheck, online
Dieses Webinar richtet sich an Personen, die sich für die Ausschreibung Innovationsscheck mit Selbstbehalt interessieren sowie an Forschungseinrichtungen, die in Innovationscheck-Projekte mit eingebunden sind.
Einladung
In diesem Webinar erfahren Sie kurz und verständlich aufbereitet die Neuerungen beim Innovationsscheck mit Selbstbehalt. Die Information zur Ausschreibung adressiert an alle, die zukünftig ein Projekt mit Unterstützung eines Innovationsschecks vorbereiten.
Gerne gehen wir dabei auch auf Ihre Fragen ein.
Wesentliche Neuerungen im Jahr 2023
- Vollständige elektronische Abwicklung
- Die bedingte Förderungszusage wird direkt als eCall-Nachricht übermittelt und ersetzt damit den Förderungsvertrag und den Innovationsscheck in Papierform.
- Die Forschungseinrichtung wird für das genehmigte Vorhaben als Drittleister:in tätig und stellt danach eine Gesamtrechnung an das Unternehmen.
- Das Unternehmen bezahlt nach Abnahme der Leistung die Gesamtrechnung an die Forschungseinrichtung und erhält nach positiver Prüfung des durchgeführten Vorhabens bis max. € 10.000,- direkt von der FFG.
Sprecher:innen
Dr. Romana Weißmayer
Organisation und Moderation
Marlene Zellner
Zielgruppe
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
Große Unternehmen (GU),
Universitäten,
Fachhochschulen,
Kompetenzzentren,
Forschungseinrichtungen,
Start-Up,
Multiplikatoren / Intermediäre
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