EFREtop - Förderung, Bedingungen

Regionalförderung für die Strukturfondsperiode 2014-2020
EFREtop

Das Operationelle Programm „Investition in Wachstum und Beschäftigung 2014 bis 2020” (IWB-EFRE) umfasste Ziele und Investitionsprioritäten, die eine Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation und damit auch eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen, speziell KMUs, bezweckt haben. Ebenso wurden Maßnahmen zur CO2-Einsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die Anwendung erneuerbarer Energien in Unternehmen im Rahmen des Operationellen Programms IWB-EFRE unterstützt. Die FFG hat EFRE-Mittel im Rahmen der Ausschreibung EFREtop vergeben. Die FFG wickelte ein Gesamtbudget von rund € 41,5 Mio. für die Jahre 2014 bis 2020 ab. Im Rahmen der EFREtop-Ausschreibung konnten Unternehmensprojekt der Industriellen Forschung (IF) sowie der Experimentellen Entwicklung (EE) gefördert werden.

+++ Aktueller Hinweis +++

Die Ausschreibung war themenoffen und eine Einreichung jederzeit möglich. Unter Berücksichtigung der geplanten Fortsetzungen von begonnen Projekten konnte das EFRE-Volumen im Jahr 2021 nahezu ausgeschöpft werden. Es waren Fortsetzungsansuchen in den Bundesländern Kärnten, Steiermark und Vorarlberg für Fortsetzungsanträge möglich. Die letzte Förderungszusage wurde in der Beiratssitzung vom 2. Februar 2022 getroffen. Mit 28. Februar 2022 wurde die Ausschreibung endgültig geschlossen.

EFRE-Logo

Alle relevanten Formulare sind weiterhin im Downloadcenter einsehbar.

Nützen Sie weiterhin das bestehende Förderungsangebot der Basisprogramme.

 

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Thema
Projektart
Finanzierung
national
Einreichung
Einreichung jederzeit möglich
Zielgruppe EFREtop war themenoffen und wendete sich an Unternehmen mit Sitz in Österreich. Für Wien gab es eigene Maßnahmen im Rahmen des Operationellen Programms „Investition in Wachstum und Beschäftigung 2014 bis 2020“. Für diese Maßnahmen hat die FFG keine Mittel vergeben, weshalb Unternehmen mit Sitz in Wien im Rahmen der EFREtop-Ausschreibung nicht gefördert werden konnten.
Auswahl durch laufende Begutachtung durch FFG
Was wird gefördert In der Regel für Großunternehmen 25 %, mittlere Unternehmen 35 % und kleine Unternehmen 45 % der Projektkosten bei Einzelprojekten der Experimentellen Entwicklung. Bei Einzelprojekten der Industriellen Forschung liegt der Barwert bei 50 % für alle Unternehmensgrößen. Die Förderung erfolgte in der Regel in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Finanzierungsvarianten mit einem Darlehensanteil sind ebenfalls möglich.
Min. / max. Förderung siehe Leitfaden / maximal 1 Mio. Euro (IF), maximal 3 Mio. Euro (EE)
Welche Kosten werden gefördert? Es galt der FFG-Kostenleitfaden. Darüber hinaus vor allem die subsidiären nationalen Regeln für die Förderfähigkeit von Kosten mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Österreich im Rahmen des Programmes für Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich 2014 bis 2020 (FFR 2014 bis 2020).
Min. / max. Laufzeit 12 - 12 Monate
Verfügbarkeit von 21.12.2015 - laufend

Kontakt

Ing. Mag. Harald POLAK
Programmleitung

T 0043577551101
Ing.Mag. Rudolf BERNHARD
Programm-Management

T 0043577551201