Innovationsscheck mit Selbstbehalt

Forschungsleistungen von Forschungseinrichtungen bis zu € 10.000 bezahlen (De-minimis Beihilfe)

Der Innovationsscheck hat zum Ziel, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und wirtschaftlich tätige Vereine in Österreich den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen.

+++ Aktueller Hinweis +++

In den kommenden Wochen bieten wir Beratungsservices an:

Worum geht es beim Innovationsscheck?

Sie wollen in Forschung und Innovation einsteigen bzw. diese intensivieren und damit Ihren Mitbewerbern einen Schritt voraus sein? Dann bezahlen Sie mit dem Innovationsscheck Beratungsleistungen von Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen) im Wert von bis zu max. € 10.000,-. 

Die Kombination des laufenden Förderungsangebots Impact Innovation mit dem Innovationsscheck in der Höhe von bis zu € 10.000,- kann Vorteile bringen. Ergebnisse aus den förderbaren Leistungen wie Ideenstudien und Konzeptentwicklungen, Arbeiten im Bereich Innovationsmanagement bis hin zu Vorbereitungsarbeiten für F&E-Vorhaben können dann geschickt in den Antrag zu Impact Innovation einfließen. Vor allem die Abklärung in den Bereichen Problemanalyse (inkl. Empirie), Design eines Innovationsprozesses und Identifikation von Akteuren und Prozesse zum Aufbau eines Impact Assessment.

Innovative Vorhaben im Sinne des Innovationsschecks mit Selbstbehalt sind Projekte, welche den State-of-the-Art erweitern und das Potenzial des Unternehmens im Hinblick auf neuartige Dienstleistungen oder Produktentwicklungen vorantreiben (Leitfaden Innovationsscheck mit Selbstbehalt Punkt 2.4, Seite 9). Es geht um die Verankerung des Innovationsbegriffs bei Klein- und Mittelunternehmen (KMU).

Wie finde ich potentielle Forschungspartner?

In der Forscher:innendatenbank des Innovationsschecks können Sie als Unternehmen nach potentiellen Forschungspartnern suchen. Suchkriterien sind Branche, Organisationstyp und Regionen.

Ausschreibungstermine

Im Innovationsscheck mit Selbstbehalt ist die Einreichung laufend möglich (Kooperation erforderlich).

Technologieoffenheit, keine Themeneinschränkung

Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Unternehmen laufend einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder bis hin zu disruptiven/radikalen Innovationen handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber BMAW - Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Thema
Projektart
Finanzierung
national
Einreichung
Einreichung jederzeit möglich
Zielgruppe Die Antragsstellung erfolgt durch ein Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und wirtschaftlich tätige Vereine mit Betriebsstätte in Österreich im eCall der FFG, inklusive dem Angebot der wissenschaftlichen Forschungseinrichtung (FE), welche als Drittleister:in für das geplante Vorhaben tätig werden soll (siehe Leitfaden Innovationsscheck mit Selbstbehalt Punkt 3.1, Seite 14).
Auswahl durch laufende Begutachtung durch FFG
Was wird gefördert Mit dem Innovationsscheck mit Selbstbehalt können bestimmte förderbare Leistungen von Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) bis zu € 10.000,- bezahlt werden. Die Förderquote beträgt maximal 80 % der förderbaren Projektkosten. 20 % der Projektkosten sind vom Unternehmen als Selbstbehalt zu tragen. Für eine Förderung in der Höhe von € 10.000,- sind förderbare Projektkosten in der Höhe von € 12.500,- erforderlich. Kosten unter € 12.500,- werden aliquot unterstützt. (Förderquote maximal 80 %).
Min. / max. Förderung - / bis zu € 10.000,-
Welche Kosten werden gefördert? Die FFG-Richtlinien KMU und Förderkriterien zum Innovationsscheck mit Selbstbehalt stehen unter Downloads zur Verfügung.
Min. / max. Laufzeit 0 - 12 Monate
Verfügbarkeit von 02.01.2018 - laufend

Kontakt

Marlene ZELLNER
Marlene ZELLNER
T 0043577551518