Innovationsscheck-Hotline
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Innovationsscheck mit Selbstbehalt
Der Innovationsscheck mit Selbstbehalt steht Klein- und MIttelunternehmen (KMU) für den Einstieg in kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zur Verfügung. Die FFG wickelt diese Förderung im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) ab. Mit dem Innovationsscheck mit Selbstbehalt können bestimmte förderbare Leistungen von Forschungseinrichtungen (außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) bis zu einer Höhe von maximal € 12.500,- nach Zahlung eines 20%igen Selbstbehalts mit dem Scheck in der Höhe von max. € 10.000,- bezahlt werden. Die Förderintensität beträgt somit 80 %. Die Einreichung ist laufend möglich.
Worum geht es beim Innovationsscheck?
Der Innovationsscheck hat zum Ziel, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in Österreich den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen.
Verankerung des Innovationsbegriffs
Innovative Vorhaben im Sinne des Innovationsschecks mit Selbstbehalt sind Projekte, welche den State-of-the-Art erweitern und das Potenzial des Unternehmens im Hinblick auf neuartige Dienstleistungen oder Produktentwicklungen vorantreiben (Leitfaden Innovationsscheck mit Selbstbehalt Punkt 2.4, Seite 4).
Success Stories
Wir möchten Ihnen drei inspirierende Vorhaben vorstellen: .
Blue One - Die wartungsfreie Kleinwindkraftanlage
BLUE POWER GmbH, KMU, Oberösterreich
Marktwertermittlung für Unternehmen als Orientierungspunkt
Brainds, Marken und Design GmbH, KMU, Wien
syBOS – Die digitale Feuerwehr Verwaltung
SOLARYS Informatik GmbH, KMU, Vorarlberg
Nützen Sie auch unsere laufend aktuellen FAQ.
Webinar (Aufzeichnung)
Die Aufzeichnung zum Webinar vom 18. Juni 2020 liefert Ihnen kompakte Informationen für den Einstieg in die Forschung mit dem Innovationsscheck mit Selbstbehalt. Jetzt klicken!
Beschreibung der Zielgruppe:
Die Antragsstellung erfolgt durch ein Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit Betriebsstätte und/oder Forschungsstandort in Österreich im eCall der FFG gemeinsam mit dem unterschriebenen und bewertbaren Angebot der einlöseberechtigten Forschungseinrichtung (FE), bei der der Scheck eingelöst werden soll (siehe Leitfaden Innovationsscheck mit Selbstbehalt Punkt 3.1, Seite 9).