Europäische Partnerschaften bieten Instrumente, um Forschung, Technologie und Innovation eng mit den politischen Bedürfnissen zu verknüpfen und Synergien mit nationalen und regionalen Programmen zu entwickeln. Als solche sind sie Initiativen, welche die „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen (UN Sustainable Development Goals, SDGs) und deren globale Herausforderungen verfolgen und in konkreten Roadmaps und Aktivitäten umsetzen. Die Europäischen Partnerschaften bringen Innovationsakteure unterschiedlichster Ausrichtungen zusammen, um gemeinsam Forschung in sozioökonomische Ergebnisse umzuwandeln.
Die Themenauswahl
Europäische Partnerschaften werden nur in solchen Fällen geschlossen, in denen sie die Ziele von Horizon Europe wirksamer erreichen, als dies durch andere Aktivitäten des Rahmenprogramms passieren kann. Sie müssen auf Faktoren aufbauen wie europäischer Mehrwert, Transparenz, Offenheit, Wirkung, Hebelwirkung, langfristiges finanzielles Engagement aller Beteiligten und sollen als Ergänzung zu europäischen, nationalen und regionalen Initiativen dienen
In einem gemeinsamen strategischen Planungsprozess wurden 49 Partnerschaftsvorschläge anerkannt.
Umsetzung und Finanzierung
Horizon Europe ist das Hauptprogramm zur Umsetzung der Partnerschaften. Die (finanzielle) Beteiligung der Mitgliedsstaaten und der Industrie ist dabei von großer Bedeutung. Ungefähr 25 % des „Horizon Europe“-Haushalts und bis zu 50 % des Budgets der Programmsäule II („Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“) können in Partnerschaftsinitiativen fließen.
Es wird drei Arten von europäischen Partnerschaften geben:
- Kofinanzierte Partnerschaften
basieren auf einem gemeinsamen Programm, das von den Partnern vereinbart und umgesetzt wird. Die Partner müssen sich zu Finanz- oder Sachleistungen verpflichten.
Kofinanzierte Partnerschaften mit einer (mehr oder weniger zentralisierten) Mischung aus EU- und nationalen öffentlichen und/oder anderen F&I-Finanzierungsquellen (ERA-NETs, EJP, FET Flagships-Modell in Horizon 2020).
An kofinanzierten Partnerschaften sind EU-Länder beteiligt, wobei Forschungsförderer und andere öffentliche Stellen im Mittelpunkt des Konsortiums stehen. Sie erarbeiten gemeinsame Forschungsagenden und setzen diese mit gemeinsamen Ausschreibungen und gemeinsamen zusätzlichen Aktivitäten um. - Institutionalisierte Partnerschaften (basierend auf Art. 185 oder 187 AEUV, und EIT-Verordnung für KICs)
Bei Vorhaben mit langfristiger Dimension und dem Bedarf an hoher Integration. Diese Partnerschaften werden auf Basis eines Rechtsaktes umgesetzt.
Institutionalisierte Partnerschaften werden nur dann umgesetzt, wenn andere Teile des Programms Horizon Europe, einschließlich anderer Formen von Europäischen Partnerschaften (kofinanziert oder ko-programmiert), die Ziele nicht erreichen oder die erforderlichen erwarteten Auswirkungen nicht erzeugen können. Die Vorbereitung solcher Institutionalisierten Partnerschaften erfordert eine neue EU-Gesetzgebung und die Einrichtung spezifischer rechtlicher Strukturen (Fördereinrichtungen) auf der Grundlage von Artikel 185 und 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Daher müssen alle Institutionalisierten Partnerschaften vor der Ausarbeitung der Gesetzesvorschläge mit einer Folgenabschätzung begründet werden.
Die EIT-Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs) sind ebenfalls institutionalisierte Partnerschaften. EIT-KICs zielen darauf ab, Qualifikationsdefizite zu beheben und wurden bereits im Rahmen von Horizon 2020 eingerichtet. Wichtige Partner in EIT-KICs sind Hochschuleinrichtungen, Forschungsorganisationen, Unternehmen und andere Interessengruppen. - Koprogrammierte Partnerschaften
basieren auf Absichtserklärungen oder vertraglichen Vereinbarungen und werden über die Arbeitsprogramme von Horizon Europe umgesetzt.
Ko-programmierte Partnerschaften zwischen der EU, Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern und/oder anderen Stakeholdern, basierend auf Memoranda of Understanding oder vertraglichen Vereinbarungen mit Partnern (cPPP-Modell in Horizon 2020). Ko-programmierte Partnerschaften erarbeiten gemeinsame Forschungsagenden, die durch Ausschreibungen in den Horizon Europe Arbeitsprogrammen umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen zu einzelnen Partnerschaftsinitiativen sind thematisch folgenden Clustern von Horizon Europe zugeordnet:
- Cluster 1: Gesundheit
- Cluster 4: Digitalisierung, Industrie & Weltraum
- Cluster 5: Klima, Energie und Mobilität
- Cluster 6: Lebensmittel und natürliche Ressourcen
- Themenübergreifende Partnerschaften
Ergänzend zu den 49 neu vorgeschlagenen Partnerschaften gibt es auch noch laufende Initiativen, die während Horizon 2020 gestartet wurden. Dazu gehören u.a. die Joint Programming Initiativen (JPI). Die gemeinsame Programmplanung (JP) ist ein strukturierter und strategischer Prozess, bei dem sich die Mitgliedstaaten in einem partnerschaftlichen Ansatz auf gemeinsame Visionen und strategische Forschungs- und Innovationsagenden (SRIA) einigen, um wichtige gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen.
Zu den folgenden vier laufenden Joint Programming Initiativen führt die FFG nationale Ausschreibungen im Rahmen des Programms MissionERA durch und berät gerne bei der Einreichung:
Kontakt

Weitere Informationen
- Europäisches & Internationales Angebot
- Horizon Europe
- EC: European Partnerships in Horizon Europe
- EC: Candidates for Partnerships in health (Cluster 1)
- EC: Candidates for Partnerships in digital, industry and space (Cluster 4)
- EC: Candidates for Partnerships in climate, energy and mobility (Cluster 5)
- EC: Candidates for Partnerships in food, bioeconomy, natural resources, agriculture and environment (Cluster 6)
- EC: Candidates for European Partnerships across various themes
- ERA Learn – the support platform for European Partnerships