Digital Europe Programme
Ziel des "DIGITAL Europe Programme" (DIGITAL) ist es, den digitalen Wandel in Europa voranzutreiben und zu gestalten. Das europäische Förderprogramm konzentriert sich auf Unternehmen, Bürger:innen und die öffentliche Verwaltung.
Das Programm DIGITAL Europe hat das Ziel, die Einführung und Anwendung von Technologien zu erleichtern, Pilotprojekte unter realen Bedingungen durchzuführen und die Anwendung von Forschungsergebnissen zu fördern. Es ergänzt andere EU-Programme wie Horizon Europe und unterstützt Aktivitäten nach abgeschlossener Forschung.
DIGITAL Europe wird unter anderem durch koordinierte und strategische Ko-Investitionen mit den Mitgliedstaaten in den Schlüsselbereichen Hochleistungsrechnen und Datenverarbeitung, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit sowie Advanced Digital Skills im privaten und öffentlichen Sektor umgesetzt.
Eine wichtige Rolle spielen dabei die European Digital Innovation Hubs (EDIHs), die Unternehmen und die öffentliche Verwaltung in ihrer digitalen Transformation unterstützen sowie das Nationale Koordinierungszentrum Cybersicherheit (NCC), welches zum Ziel hat, die Exzellenz in der Forschung und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union im Bereich der Cybersicherheit zu fördern.
Aktuelles
Zurzeit sind Ausschreibungen aus dem Haupt- und Cybersecurity-Arbeitsprogramm 2023-24 geöffnet. Am 28. September startet die fünfte Ausschreibung im DIGITAL Europe Programme. Zusätzlich wurde für Themen aus dem vierten Calls in den Bereichen AI bzw. Programm Support Actions die allgemeine Einreichfrist bis 22. November verlängert. Weitere Details zu den Ausschreibungen finden Sie auf unserer Ausschreibungsseite.
[TIPP] In unserem FFG-Webinar „DIGITAL Europe – Infosession zum 5. Call" am 18. Oktober erhalten Sie einen kompakten Überblick über die Themen der fünften Ausschreibung. Hier geht es zur Veranstaltung.
Wenn Sie beabsichtigen in einem Thema mit Ko-Finanzierungsbedarf einzureichen, gibt es die Möglichkeit einer nationalen Ko-Finanzierung. Bitte senden Sie zeitgerecht den ausgefüllten One-Pager per E-Mail an patricia.trinkl@ffg.at oder max.arends@ffg.at.
Bei einer Einreichung im 4. Call (DIGITAL-2023-CLOUD-AI-04, Einreichfrist Europäische Kommission: 22. November) können Sie uns noch bis 18. Oktober 2023 kontaktieren.
Wenn Sie beabsichtigen im 5. Call (Einreichfrist Europäische Kommission: 23. Jänner 2024) einzureichen, werden Anfragen bis 7. Jänner 2024 entgegengenommen.
Einen Überblick zu Inhalten, Einreichfristen und Budget für sämtliche Ausschreibungen können Sie sich jederzeit mit den Arbeitsprogrammen 2023-24 auf der Homepage der Europäischen Kommission zum DIGITAL Europe Programme verschaffen.
Programmstruktur
Das DIGITAL Europe Programm hat eine Laufzeit von sieben Jahren und ein Gesamtbudget von 7,59 Mrd Euro. Das Programm gliedert sich in drei Arbeitsprogramme, die jeweils für zwei Jahre festgelegt werden. Die aktuellen Arbeitsprogramme umfassen die Jahre 2023-2024:
- Im Hauptarbeitsprogramm werden Aktivitäten in den Schlüsselbereichen Data, Cloud, künstliche Intelligenz und Advanced Digital Skills umgesetzt.
- Das Arbeitsprogramm Cybersecurity beinhaltet Themen zur Sicherstellung von Kapazitäten in der europäischen Cybersicherheitsbranche für die digitale Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie.
- Die Implementierung, Ausschreibung und Steuerung des High Performance Computing Arbeitsprogrammes wird durch das Joint Undertaking EuroHPC sichergestellt.
Unter den Projektresultaten auf der Webseite der Europäischen Kommission erhalten Sie einen Einblick in bereits geförderte Aktivitäten aus dem DIGITAL Europe Programme.
Service
Die FFG unterstützt mit ihrem Serviceangebot in allen Phasen der Projektvorbereitung. Nutzen Sie auch unser FFG-Serviceangebot zum Proposal-Check: Gerne unterstützen wir Sie beim Feinschliff Ihrer Anträge. Schicken Sie uns Ihr Proposal noch bis 11. September 2023, um bis spätestens 18. September, zeitgerecht vor Ende der Einreichfrist, Feedback zu erhalten.
[Rückblick] 23. Juni: FFG-Webinar HEU Community | Deep Dive: "Neue Fördermöglichkeiten für Cybersicherheit in Digital Europe und Horizon Europe"
Am 23. Juni stand das Thema Cybersicherheit in Horizon Europe und dem Digital Europe Programme im Mittelpunkt. Es gab eine Menge Infos zu aktuellen Entwicklungen und Projektchancen im Bereich Cybersecurity. Zusätzlich wurden die Unterschiede zwischen den beiden Programmen erklärt und wertvolle Tipps zur erfolgreichen Antragstellung gegeben. Für alle, die nicht dabei sein konnten oder den "Tauchgang" noch einmal Revue passieren lassen möchten, gibt es die Präsentationsunterlagen zum Herunterladen. Außerdem steht eine Aufzeichnung im Horizon Europe Community Archiv zur Verfügung.
Das Wichtigste in Kürze
Programmeigentümer/ Geldgeber |
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Thema |
Digitalisierung & Breitband, Energiewende, Europa & Internationales, Gesellschaft & Sicherheit, Innovative & wettbewerbsfähige Unternehmen, Klimaneutrale Stadt, Kreislaufwirtschaft, Lebenswissenschaften & Gesundheit, Mobilitätswende, Produktion & Material, Quantenforschung & -technologie, Weltraum & Luftfahrt, weitere Themen
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Projektart | |
Finanzierung | international
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Einreichung | Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
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Zielgruppe | Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft, Infrastrukturbetreiber für digitale Dienste, Technologieanbieter, Bildungseinrichtungen, öffentliche Verwaltungen und alle europäischen Bürgerinnen und Bürger |
Was wird gefördert | Auf- und Ausbau digitaler Kapazitäten und Infrastrukturen zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts. Die Förderung hängt vom jeweiligen Programmthema ab. Die Finanzmittel werden hauptsächlich in Form von Zuschüssen zur Verfügung gestellt. Sämtliche Organisationstypen mit Sitz in der EU bzw. für das "Digital Europe Programme" assoziierte Drittstaaten können gefördert werden. |
Min. / max. Förderung | Abhängig vom Fördertyp zwischen 50% / 100% |
Welche Kosten werden gefördert? | Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz. (vorbehaltlich etwaiger Änderungen, da noch in Verhandlung) |
Min. / max. Laufzeit | 0 Monate |
Verfügbarkeit von | 01.01.2021 - 31.12.2027 |
Kontakt




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