Patent.Scheck – Förderung, Bedingungen
Mit dem Förderungsangebot „Patent.Scheck“ wird die IP-Kompetenz von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und Gründer:innen (Startups) gestärkt.
Worum geht es beim Patent.Scheck?
Durch den Patent.Scheck wird die Zusammenarbeit mit einem Patentamt verbessert. Das Förderungsangebot ermöglicht einen Zugang zur Schutzrechtsexpertise, insbesondere zur frühzeitigen Analyse eines „freedom-to-operate“, zur effizienten Patentanmeldung und zur begleitenden Unterstützung ihrer Internationalisierungsaktivitäten.
Ausschreibungstermine
Bei Patent.Scheck ist die Einreichung laufend möglich.
Technologieoffenheit, keine Themeneinschränkung
Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Klein- und Mittelunternehmen und Gründer:innen (Startups) jederzeit einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.
Das Wichtigste in Kürze
Programmeigentümer/ Geldgeber |
![]() |
Thema |
Digitalisierung & Breitband, Energiewende, Gesellschaft & Sicherheit, Holzforschung & -wissenstransfer, Innovative & wettbewerbsfähige Unternehmen, Klimaneutrale Stadt, Kreislaufwirtschaft, Lebenswissenschaften & Gesundheit, Menschen, Qualifikation & Gender, Mobilitätswende, Produktion & Material, Quantenforschung & -technologie, Themenoffen, Weltraum & Luftfahrt, weitere Themen
|
Projektart | |
Finanzierung | national
|
Einreichung | Einreichung jederzeit möglich
|
Zielgruppe | Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Startups bzw. Unternehmen in Gründung können diese Förderung laufend beantragen. |
Auswahl durch | laufende Begutachtung durch FFG |
Was wird gefördert | Gefördert werden bis max. 80 % der anerkennbaren Kosten (Gesamtkosten von maximal € 12.500,-). |
Min. / max. Förderung | 0 / € 10.000,- |
Welche Kosten werden gefördert? | Angaben zu den förderbaren Kosten finden Sie im Leitfaden zum Patent.Scheck und im FFG-Kostenleitfaden in der aktuellen Version. |
Min. / max. Laufzeit | 12 - 24 Monate |
Verfügbarkeit von | 03.10.2016 - laufend |
Kontakt
![Gabriele KÜSSLER](https://www.ffg.at/sites/default/files/styles/teammember/public/mitarbeiter/275270ad-b548-49ee-bb16-90ecfb3493d7.png?itok=N9ZkWW4t)
![Karin BERNHARD](https://www.ffg.at/sites/default/files/styles/teammember/public/mitarbeiter/2844be6b-b530-4657-9be6-451930c82d5a.png?itok=xbZ9Q5LQ)