Selbsttest zum Patent.Scheck

Hier können Sie prüfen, ob eine Einreichung beim Patent.Scheck für Sie sinnvoll ist. Wenn Sie wirklich sicher sind, dass Ihr Vorhaben förderbar ist, können Sie auch direkt zum eCall gehen.
Haben Sie vor, ein nationales oder ein PCT-Patent anzumelden?

Der Patent.Scheck wird nur für die Anmeldung von nationalen bzw. PCT-Patenten ausgestellt.

Ist die Patentanmeldung bereits erfolgt?

Der Patent.Scheck muss vor der Patentanmeldung beantragt werden.

Haben sie in den letzten 12 Monaten bereits einen Patent.Scheck genehmigt bekommen?

Innerhalb von 12 Monaten wird nur ein Patent.Scheck vergeben.

Haben Sie ein laufendes FFG-Projekt zum gleichen Thema?

Rechnen Sie die Patentanmeldekosten im bereits laufenden FFG-Projekt ab.

Sind Sie bereits unternehmerisch tätig?
Ist Ihr Unternehmen eingetragen?
Haben Sie eine UID-Nummer?
Soll ein Unternehmen aufgebaut werden?

Der Patent.Scheck wird nur an bestehende oder in Vorbereitung befindliche Unternehmen ausgegeben.

Erfolgt die technische Entwicklung im Unternehmen?

Der Patent.Scheck wird nur an Unternehmen vergeben, die auch selbst die Entwicklung durchführen.

Hat Ihr Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter?
Hat Ihr Unternehmen weniger als 50 Mio € Umsatz?
Hat Ihr Unternehmen eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio €?
Ist an Ihrem Unternehmen ein Großunternehmen beteiligt?
Ist der Anteil des Großunternehmens mehr als 50%?
Ist der Anteil des Großunternehmens weniger als 25%?

Auf Basis Ihrer Eingaben sind Sie ein Großunternehmen und daher nicht berechtigt einen Patent.Scheck zu beziehen.

Ihr Unternehmen kann auf Grund Ihrer Angaben nicht eindeutig als Klein- bzw. Mittelunternehmen (KMU) eingestuft werden. Nur KMUs erhalten einen Patentscheck. Wollen Sie Ihren KMU-Status vorab klären, so kontaktieren Sie bitte die FFG.

Auf Basis Ihrer Eingaben erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen Patent.Scheck.

Hier geht es zur Antragstellung.