Bereich Basisprogramme
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Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) spielen eine zentrale Rolle in Österreichs Wirtschaft. Um den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu erleichtern und die Qualität der Forschungsprojekte zu heben, bündeln BMK und BMDW gemeinsam mit der FFG aufeinander abgestimmte KMU-Förderungen. Für KMU stehen für jede Phase geeignete Förderungen zur Verfügung (Parallelförderung ausgeschlossen). Mit den unterschiedlichen Fördermodellen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen ab € 6.000,- (zB Projekt.Start), Zuschüssen ab € 10.000,- (zB Innovationsscheck, Patent.Scheck) bis maximal € 90.000,- (zB Kleinprojekt) erleichtert die FFG vor allem KMU und Startups den Einstieg in die Forschung und Entwicklung. Das Kernziel von KMU-Einstiegsförderungen ist ein darauf folgendes, konkretes Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Unternehmen (zB Basisprogramm, Early Stage). KMU-Hotline: 05 7755-5000.
Eine erste Analyse der Projektidee: Sie können als KMU eine erste Analyse mit dem Innovationsscheck durchführen lassen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Patentierbarkeit Ihrer konkreten Forschungsidee durch ausgewiesene Expert*innen prüfen zu lassen. Nicht die Größe Ihres Projekts zählt, sondern vorerst Ihre Idee.
Der Innovationsscheck hilft, Ideen zu generieren, und wird von einem KMU beantragt. Die Leistung erbringt eine Forschungseinrichtung. Dafür gibt es konkret den Innovationsscheck mit Selbstbehalt: KMU, die einen vollständigen Antrag zum Innovationsscheck unter Berücksichtigung von ein paar wenigen formalen Voraussetzungen bei der FFG stellen, können damit Forschungsleistungen zukaufen. Eigenkosten des Unternehmens werden damit nicht finanziert. Der Innovationsscheck hilft, Ideen durch externe wissenschaftliche Expertise professionell prüfen zu lassen.
Mit dem Patent.Scheck ist eine rasche Abklärung zur Patentierbarkeit anhand einer gemeinsamen Patentrecherche mit Patentämtern möglich. Sie erhalten Unterstützung bei der Patentanmeldung (national wie international) und bei einem Patentmonitoring in direktem Zusammenhang mit dem Ergebnis der Patentrecherche. Die Kosten können sich bis max. € 12.500,- belaufen. Die FFG übernimmt davon € 10.000,- (das sind 80 %).
Jetzt mit wenigen Clicks zur Antwort: Mit dem neuen Selbsttest können Sie jetzt mit wenigen Clicks herausfinden, ob auch Ihr Unternehmen den Patent.Scheck in Anspruch nehmen kann.
COVID-19 - Anpassung zur Förderungsabwicklung: Abweichend zum Leitfaden für das Förderungsangebot Patent.Scheck besteht seit 7.4.2020 und bis auf Widerruf die Möglichkeit einer Verlängerung des Förderungszeitraums um bis zu 3 Monate. Der entsprechende Antrag ist über eCall als Nachricht zu stellen.
Das Förderprogramm Impact Innovation unterstützt Unternehmer*innen, neue Lösungen für ein bestehendes Problem bei Kund*innen oder Benutzer*innen zu finden. Gefördert werden Prozess- und Organisationsinnovationen bzw Innovationsmethoden, um Ideen für ein neues Produkt oder Service zu entwickeln. Die Hälfte der Kosten (bis zu € 75.000,-) kann Impact Innovation übernehmen. Projekte aus allen Themen und Branchen können jederzeit eingereicht werden.
Ein wesentlicher Faktor sind gute Vorbereitungsarbeiten auf ein Forschungsprojekt. Mit Projekt.Start fördert die FFG die zur Projektvorbereitung erforderlichen Personalkosten, Kosten für externe Drittleistungen
Projekt.Start unterstützt die vorbereitenden Arbeiten für ein konkretes F&E-Projekt. Einmal pro Jahr können Kosten in der Höhe von € 10.000,- (maximale Förderungshöhe € 6.000,-) gefördert werden. Förderbar sind die zur Projektvorbereitung erforderlichen Personalkosten, Kosten für externe Drittleistungen zu marktüblichen Preisen und Reisekosten – jedoch max. 60 % der Gesamtkosten.
Projekt.Start ist anwendbar auf ein Unternehmensprojekt der Experimentellen Entwicklung (zB Basisprogramm-Projekt) oder auch ein Unternehmensprojekt der Industriellen Forschung (zB Early Stage-Projekt). Für KMU und Startups ist es eine Gelegenheit, sich auf die Einreichung für ein Kleinprojekt (Förderung von "kleinere" Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU und Startups) auseinander zu setzen. Anwendung findet die Förderung unter anderem auch bei österreichischen Beteiligung im Rahmen von ERA-NET und EUREKA.
COVID-19 - Anpassung zur Förderungsabwicklung: Abweichend zum Leitfaden für das Förderungsangebot Projekt.Start besteht seit 7.4.2020 und bis auf Widerruf die Möglichkeit einer Verlängerung des Förderungszeitraums um bis zu 3 Monate. Der entsprechende Antrag ist über eCall als Nachricht zu stellen.
Das Kernstück der KMU-Förderungen bildet das Basisprogramm. Ein Forschungs- und Innovationsprojekt im Basisprogramm (Unternehmensprojekt der experimentellen Entwicklung) beruht grundsätzlich auf dem Bottom-up-Prinzip und ist laufend für alle Technologiefelder, Unternehmens- und Projektgrößen offen. Die Förderung kann in einem Mix aus Zuschüssen, zinsbegünstigten Darlehen und Haftungen für Bankkredite plus Zinsenzuschüssen erfolgen.
Mit der Förderung Early Stage (Unternehmensprojekt der industriellen Forschung) kann Ihr Unternehmen ebenso grundlagennahe F&E-Aktivitäten mit hohem Risiko, aber auch hohen gesamtwirtschaftlichen Erfolgsaussichten starten.
Mit dem Kleinprojekt unterstützt die FFG "kleinere" Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU und Startups, welche alleine oder in Kooperation durchgeführt werden und welche als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen.
Der Öko-Scheck hilft kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen aller Branchen dabei, klima- und umweltfreundliche Innovationen schnell und unbürokratisch umzusetzen. Gefördert werden Problemanalysen, Recherchen, Unterstützung durch externe Innovationsexpert*innen, Konzeption und Entwicklung passender Lösungen, Pilotversuche, Tests neuer Geschäftsmodelle etc. Die maximale Förderung beträgt € 12.000 bzw. 80% der Kosten (De-minimis-Beihilfe).
Beschreibung der Zielgruppe:
Die Antragstellung erfolgt durch ein Klein- und Mittelunternehmen (KMU) - je nach Förderung auch gemeinsam mit einer Universität, Forschungseinrichtung (FE) oder durch ein KMU mit einem Unternehmen und einem qualifizierten Sachverständigen bzw einer qualifizierten Sachverständigen.