Wann bin ich ein Unternehmen?
Sobald eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, handelt es sich um ein Unternehmen – unabhängig von der Rechtsform. Als wirtschaftliche Tätigkeit wird üblicherweise der Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis auf einem bestimmten/direkten Markt angesehen.
Wann bin ich ein KMU?
Die KMU Einstufung basiert auf folgenden Unternehmenszahlen
- Anzahl Vollzeitäquivalente (VZÄ)
- Jahresumsatz
- Jahresbilanzsumme
| Größenklasse |
Beschäftigte (VZÄ) |
Jahresumsatz |
Jahresbilanzsumme |
| Kleines Unternehmen (KU) |
< 50 und |
≤ 10 Mio. EUR oder |
≤ 10 Mio. EUR |
|
Mittleres Unternehmen (MU)
|
< 250 und
|
≤ 50 Mio. EUR oder
|
≤ 43 Mio. EUR
|
|
Großes Unternehmen (GU)
|
≥ 250 oder
|
> 50 Mio. EUR und |
> 43 Mio. EUR |
Zur Einstufung als KMU ist der Schwellenwert hinsichtlich Anzahl der VZÄ zwingend einzuhalten.
Darüber hinaus muss nur ein Schwellenwert – Jahresumsatz oder Bilanzsumme – eingehalten werden.
Wie kommen Sie zu Vollzeitäquivalenten?
Sie rechnen das gesamte Arbeitsvolumen in Vollzeitbeschäftigungen um. Konkret: Sie dividieren alle geleisteten Arbeitsstunden durch das Jahresmittel der Arbeitsstunden, die Vollzeitbeschäftigte erbringen. Nicht dazu gezählt werden Personen in Karenz und Lehrlinge.
Damit Sie als kleines Unternehmen eingestuft werden, muss Ihre Anzahl der Beschäftigten in VZÄ unter 50 liegen und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanz darf 10 Mio. EUR nicht überschreiten. Sobald Sie einen der Schwellenwerte überschreiten, gilt die Einstufung als kleines Unternehmen nicht mehr.
Wenn ein Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren die Schwellenwerte unter- oder überschreitet, kann das zu einer Änderung der Unternehmenseinstufung führen. Im Falle einer gesellschaftsrechtlichen Änderung z.B. bei Übernahme durch ein großes Unternehmen erfolgt eine Neueinstufung, die ab der Eintragung im Firmenbuch schlagend wird.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der KMU-Einstufung ist die Berücksichtigung von Unternehmensbeteiligungen. Dies umfasst sowohl Beteiligungen anderer Unternehmen an dem antragstellenden Unternehmen als auch dessen Beteiligungen an anderen Firmen.