Definition kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Der KMU-Status eines Unternehmens ist entscheidet für eine Förderung, da viele Initiativen speziell auf KMU zugeschnitten sind.
Die Einstufung Ihres Unternehmens bestimmt, ob Sie berechtigt sind, an einer Ausschreibung teilzunehmen und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist. 

Was sind KMU?

Wann bin ich ein Unternehmen?

Sobald eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, handelt es sich um ein Unternehmen – unabhängig von der Rechtsform. Als wirtschaftliche Tätigkeit wird üblicherweise der Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis auf einem bestimmten/direkten Markt angesehen.
 

Wann bin ich ein KMU?

Die KMU Einstufung basiert auf folgenden Unternehmenszahlen

  • Anzahl Vollzeitäquivalente (VZÄ)
  • Jahresumsatz
  • Jahresbilanzsumme
Größenklasse Beschäftigte (VZÄ) Jahresumsatz Jahresbilanzsumme
Kleines Unternehmen (KU) < 50 und ≤ 10 Mio. EUR oder ≤ 10 Mio. EUR

Mittleres Unternehmen (MU)

< 250 und

≤ 50 Mio. EUR oder

≤ 43 Mio. EUR

Großes Unternehmen (GU)

≥ 250 oder

> 50 Mio. EUR und > 43 Mio. EUR

Zur Einstufung als KMU ist der Schwellenwert hinsichtlich Anzahl der VZÄ zwingend einzuhalten.
Darüber hinaus muss nur ein Schwellenwert – Jahresumsatz oder Bilanzsumme – eingehalten werden. 
 

Wie kommen Sie zu Vollzeitäquivalenten? 

Sie rechnen das gesamte Arbeitsvolumen in Vollzeitbeschäftigungen um. Konkret: Sie dividieren alle geleisteten Arbeitsstunden durch das Jahresmittel der Arbeitsstunden, die Vollzeitbeschäftigte erbringen. Nicht dazu gezählt werden Personen in Karenz und Lehrlinge.

Damit Sie als kleines Unternehmen eingestuft werden, muss Ihre Anzahl der Beschäftigten in VZÄ unter 50 liegen und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanz darf 10 Mio. EUR nicht überschreiten. Sobald Sie einen der Schwellenwerte überschreiten, gilt die Einstufung als kleines Unternehmen nicht mehr.
 

Wenn ein Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren die Schwellenwerte unter- oder überschreitet, kann das zu einer Änderung der Unternehmenseinstufung führen. Im Falle einer gesellschaftsrechtlichen Änderung z.B. bei Übernahme durch ein großes Unternehmen erfolgt eine Neueinstufung, die ab der Eintragung im Firmenbuch schlagend wird. 

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der KMU-Einstufung ist die Berücksichtigung von Unternehmensbeteiligungen. Dies umfasst sowohl Beteiligungen anderer Unternehmen an dem antragstellenden Unternehmen als auch dessen Beteiligungen an anderen Firmen. 

Kategorien von Unternehmen

Für die KMU Einstufung werden aktuell bestehende Beteiligungsverhältnisse bzw. Beziehungen zwischen Unternehmen berücksichtigt.
Diese Beteiligungen bzw. Beziehungen werden in folgende Kategorien eingeordnet:

1.  Eigenständiges Unternehmen

Eigenständige Unternehmen haben weder Partner- noch verbundene Unternehmen. Es gibt keine Beteiligungen bzw. nur Beteiligungen < 25% von oder an anderen Unternehmen.

Ausnahme: Sie gelten auch dann als völlig eigenständiges Unternehmen, wenn folgende Investoren bis zu 50 % Anteile an Ihrem Unternehmen haben:

  • Staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften oder „Business Angels“
  • Universitäten und Forschungszentren ohne Gewinnzweck
  • Kleine, autonome Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als 5.000 Einwohnern
2.  Partnerunternehmen

Von einem Partnerunternehmen spricht man bei einer Beteiligung von oder an anderen Unternehmen zwischen 25% und 50% des Kapitals oder der Stimmrechte und wenn darüber hinaus keine Kriterien für verbundene Unternehmen erfüllt sind. Partnerunternehmen werden anteilig, entsprechend der Beteiligungshöhe berücksichtigt. Partnerunternehmen von Partnerunternehmen werden nicht berücksichtigt.

3.  Verbundene Unternehmen

Bei einem Anteil über 50 % sind die Unternehmen miteinander verbunden. Hier handelt es sich üblicherweise um Unternehmensgruppen. Verbundene Unternehmen haben unmittelbar oder mittelbar Kontrolle über die Mehrheit in einem anderen Unternehmen oder auf andere Art und Weise beherrschenden Einfluss.

Hinweis: Diese Regelung gilt auch für Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander verbunden sind. Es sind dann verbundene Unternehmen, wenn sie ganz oder teilweise in denselben oder in benachbarten Märkten tätig sind.

Wenn Sie Schwellenwerte berechnen, rechnen Sie bitte zum eigenen Unternehmen die Unternehmensdaten aller verbundenen Unternehmen zu 100 % hinzu.

Service: KMU-Check

Eine erste unverbindliche Einschätzung können Sie mit unserem KMU-Schnell-Check erhalten.

Unternehmen mit verschiedenen Beteiligungen erfordern eine detaillierte Prüfung. Wir führen die verbindliche Prüfung des KMU-Status ausschließlich für geförderte Organisationen durch.

Falls der von Ihnen im Förderantrag angegebene Status von unserem Prüfergebnis abweicht, erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung.
Für Ihre individuelle Einschätzung wenden Sie sich bitte an Ihre Buchhaltung oder Steuerberatung. 

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Förderservice

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