Basisprogramm 2024

Unternehmensprojekte aller Unternehmensgrößen mit Verwertungspotential
Ausschreibung laufend geöffnet - Anträge können jederzeit eingereicht werden
Programmeigentümer/Geldgeber
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Das Förderungsangebot im Basisprogramm kennzeichnet sich durch Technologieoffenheit und Themenoffenheit. Es steht für alle Unternehmens- und Projektgrößen zur Verfügung. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Forschungskategorie "Experimentelle Entwicklung". Anträge können jederzeit eingereicht werden (Kooperation möglich).

Was wird gefördert?

Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Unternehmen laufend einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder bis hin zu disruptiven/radikalen Innovationen handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.

Es werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung gefördert. Basisprogramm-Projekte bringen verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - einschließlich digitales Produkt, Verfahren oder Dienstleistung - hervor. Die Förderung ist für kleinere Vorhaben und Projektvolumen bis zu € 3 Mio. je Projekt möglich. Die Förderungsquote hängt in erster Linie von der Unternehmensgröße ab. Prüfen Sie bereits in der Antragsphase die Möglichkeit einer Forschungskooperation oder die Einbindung von jungen Forscher:innen. 

Die Kooperation mit anderen Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern (zB Universitätsinstituten, Fachhochschulen etc.) ist nicht verpflichtend, jedoch möglich und kann bonifiziert werden.

Worum geht es beim Basisprogramm-Projekt?

  • Das angestrebte Ziel muss ein wesentliches Neuheitselement aufweisen, das heißt es darf nicht bloß vorhandene Produkte, Verfahren, Prozess oder Dienstleistung nachahmen oder unwesentlich (zB durch reine "Kosmetik") verbessern.
  • Es muss ein Risiko bestehen, dass das Projekt aus technischer Sicht nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
  • Das Projekt selbst darf nicht bloß eine Idee sein, sondern muss ein genau festgelegtes Ziel und einen detaillierten Arbeitsplan aufweisen, die im Antrag genau dargestellt sind.
  • Durch die Förderung sollen Förderungswerbende in die Lage versetzt werden, seine Forschungsaktivität zu erweitern oder zu beschleunigen.
  • Die wirtschaftlichen und technischen Vorteile müssen durch ungefähre Kosten- und Nutzenabschätzungen bezifferbar sein.
  • Die Projektgröße muss in einer vertretbaren Relation zur Leistungsfähigkeit der Förderungswerbenden stehen.
  • Klima- und Umweltrelevanz werden berücksichtigt, sowie auch soziale und ökonomische Nachhaltigkeitsaspekte.
  • Auch volkswirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Kriterien werden bewertet.

Wer wird gefördert?

Die Basisprogramm-Projektförderung steht für alle Unternehmens- und Projektgrößen zur Verfügung. Jede natürliche Person bzw. jede Organisation (außerhalb der Bundesverwaltung; Achtung: Privatuniversitäten), die ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gemäß Ausschreibungsunterlagen plant, ist eingeladen, im Basisprogramm einen Förderungsantrag einzureichen.

Das Förderungsangebot unterstützt auch Startup-Unternehmen substantiell in ihrer mittelfristigen Liquiditätssituation mit Vorteilen (zB bis zu 70 % Förderung der relevanten Projektkosten, Darlehenstilgung erst 5 Jahre nach Projektende). High Tech-Startups erhalten zudem eine 5%ige-Bonifizierung (5 %) zuerkannt. Eine Einreichung als Basisprogramm-Projekt ist laufend möglich.

Vergebene Darlehen müssen erst 5 Jahre nach Projektende getilgt werden. Bis dahin können die Grundsteine zu einem erfolgreichen Markteintritt gelegt und erste konkrete Umsätze erzielt werden. Vor dem Hintergrund einer insgesamt schwieriger gewordenen Finanzierungssituation ist die Startup-Förderung eine nachhaltige Stütze zur Umsetzung von technisch riskanten und wirtschaftlich interessanten Projekten.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten - bei Startups (bereits in Gründungsphase) bis zu max. 70 %.

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.

Die Finanzierung für ein Basisprogramm-Projekt erfolgt in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen (Zinssatz ab 1.1.2024 von 2,5 % p.a., bei großen Projekten auch Haftungen für einen Bankkredit inklusive Kreditkostenzuschuss). In den meisten Bundesländern erfolgt noch eine Aufstockung der Förderung durch Landesmittel.

Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem auch die Restfinanzierung des Vorhabens durch das Unternehmen und der Kostennachweis für die projektbezogene Verwendung der Förderungsmittel.

Was sind die Einreichkriterien?

Wesentliche Kriterien für die Förderung sind grundsätzlich der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Förderungswerbenden intensiviert wird.

Ausschreibungsspezifische Einreichkriterien sind im Ausschreibungsleitfaden zusammengefasst. Abhängig vom Projekttyp - mit oder ohne Kooperation - finden sich die weiteren geltenden Regelungen im entsprechenden Instrumentenleitfaden.

Wie erfolgt die Einreichung?

Anträge können jederzeit eingereicht werden (Kooperation möglich).

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die - kosten dargestellt werden. Im eCall finden Sie zudem die Vorlage der inhaltlichen Projektbeschreibung. Zusätzlich sind abhängig vom Projekttyp oder Unternehmensstatus Anhänge hochzuladen (zB Businessplan, Lebensläufe o.ä.).

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
 
Nutzen Sie unser eCall-Tutorial
 

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.
 
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.
 

Wie werden Projektfortsetzungen behandelt (mehrjährige Projekte)?

In den meisten Förderungsangeboten der Basisprogramme werden Projekte grundsätzlich nur in Jahresschritten gefördert. Förderungsverträge laufen daher in der Regel nur ein Jahr (nicht identisch mit dem Kalenderjahr).

Bei längerer Projektdauer sind jeweils Fortsetzungsanträge einzureichen. Details zur Fortsetzung sind im Instrumentenleitfaden "Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung" bzw. "Unternehmensprojekte Industrielle Forschung" jeweils unter Kapitel 3.2 beschrieben. Reichen Sie den Fortsetzungsantrag fristgerecht vor Abschluss des vorangegangenen Förderungszeitraumes ein und begründen Sie Abweichungen (zB ungeplante Fortsetzung).

Bei Projekten, die laut Ausschreibungsunterlagen mehr als 18 Monate gefördert werden, ist eine Detailplanung des Gesamtprojektes nötig. Dies gilt zB für Frontrunner-Förderungen.

Kontakt

Sabine BAUER
Sabine BAUER
T 0043577551501
Mag. Claudia BUCHMAYER
T 0043577551519
Sarah GANSS
Sarah GANSS
T 0043577551517
Karin BERNHARD
Karin BERNHARD
T 0043577551507
Doris SCHMIDT
Doris SCHMIDT
T 0043577551511
Marlene ZELLNER
Marlene ZELLNER
T 0043577551518

Ausschreibungsunterlagen

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden

Kostenleitfaden

Richtlinien

Änderungsantrag (Word-Vorlage)

Archiv-Versionen

Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.