Förderkooperationen in der FFG

Die FFG hat mit den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol vertragliche Förderungskooperation abgeschlossen. Durch diese Kooperation erhöht sich die Projektfinanzierung bei den regionalen Unternehmen auf bis zu 70 % der Projektkosten. Diese Förderung wird durch erhöhte FFG-Darlehen ermöglicht, welche vom jeweiligen Bundesland mitfinanziert sind. Basis der Projekte ist ein gemeinsamer Förderungsvertrag. Für Kooperationen werden Zusatzanreize angeboten, zB KMU-Bonus, Kooperationsbonus, Nachhaltigkeitsbonus, Themenbonus etc., deren Inhalte auf den Unterseiten beschrieben werden. Die weiteren Bundesländer (mit Ausnahme von Wien) arbeiten auf Basis einer Vertraulichkeitsvereinbarung in enger Abstimmung mit der FFG den Anteil einer Landesförderung aus. Eine gesonderte Einreichung für die Gewährung von Landesmitteln ist erforderlich.
LandKonditionen
Niederösterreichgemeinsame Förderungsabwicklung (Bund und Land)
Projektfinanzierung bis zu 70 %, Darlehen-Zuschuss-Modell
Oberösterreichgemeinsame Förderungsabwicklung (Bund und Land) Projektfinanzierung bis zu 70 % durch Darlehen bzw. Haftungen, Bonifizierungen in Form von Nachhaltigkeitsbonus, KMU-Bonus, und Kooperationsbonus (Land OÖ)
Salzburggemeinsame Förderungsabwicklung (Bund und Land)
Projektfinanzierung bis zu 70 %, Darlehen-Zuschuss-Modell, Bonifizierung in Form von KMU-Bonus, Themenbonus, Kooperationsbonus
Steiermarkgemeinsame Förderungsabwicklung (Bund und Land)
Projektfinanzierung bis zu 70 %, Darlehen-Zuschuss-Modell
Tirolgemeinsame Förderungsabwicklung (Bund und Land)
Projektfinanzierung bis zu 70 %, Darlehen-Zuschuss-Modell
Burgenland, Kärnten,
Vorarlberg
bestehende Vereinbarungen zu Anhängeförderungen
Wieneigene Förderungen

Kontakt

Mag. DI (FH) Christian SASSMANN MA
Förderkooperationen
T 0043577551225
Heidelinde SAUTNER
Heidelinde SAUTNER
Anhängeförderungen
T 0043577551502