Landesförderungsstellen

Nachstehend findet sich eine vollständige Liste aller Landesförderungsstellen, gereiht nach vertraglichen Kooperationen (Punkt 1) und Zusammenarbeit zwischen Bund und Land (Punkte 2 und 3). Stand: 26.03.2026

1. Direkte Kooperationsvereinbarungen

Direkte Kooperationsvereinbarungen für die Landesförderungen gibt es mit den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol, wobei die gesamte Abwicklung über den Bereich Basisprogramme der FFG erfolgt:

NIEDERÖSTERREICH

Kooperation Land Niederösterreich mit der FFG
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14/EG, 3109 St. Pölten 
Kontakt: Monika Maukner
Tel +43 (0)2742 9005 16128
[email protected]

OBERÖSTERREICH

Kooperation Land Oberösterreich mit der FFG
Amt der OÖ Landesregierung,
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Kontakt: Mag. Robert Huber
Tel +43 (0)732 7720 151 55
[email protected]

SALZBURG

Kooperation Land Salzburg mit der FFG
Amt der Salzburger Landesregierung Abt. 15/02
Wirtschafts- und Technologieförderung
Südtiroler Platz 11, 5020 Salzburg
Kontakt: MMag. Martin Hirscher
Tel +43 (0)662 8042 3786
[email protected]  

STEIERMARK

Kooperation Land Steiermark mit der FFG
SFG - Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H.
Kontakt: Martina Grassberger
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Tel +43 (0)316 7093 371
[email protected] 

TIROL

Kooperation Land Tirol mit der FFG
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaft und Arbeit
Kontakt: Mag. Johannes Rohm
Heiliggeiststraße 7-9
6020 Innsbruck
Tel +43(0)512 508 24 21
[email protected]

2. Anhängeförderungen durch Bundesländer

In folgenden Bundesländern können über die Förderung der FFG (Bereich Basisprogramme) hinaus noch zusätzliche Förderungsmittel beantragt werden, wobei die Basis das genehmigte FFG-Projekt ist. Auf diese zusätzliche Anhängeförderung besteht kein Rechtsanspruch und sie kann nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel erfolgen. Um keine Fristen zu versäumen, kontaktieren Sie bitte umgehend die für Sie in Frage kommende Organisation:

BURGENLAND

Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH
Technologiezentrum - Marktstraße 3 , 7000 Eisenstadt
Kontakt: Mag. Sigrid Hajek
Tel +43 (0)5 9010 2156
[email protected]

KÄRNTEN

KWF Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds
Völkermarkter Ring 21-23, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Kontakt: Patrick Habernik, BSc MA
Tel + 43 (0)463 55800 41
[email protected]

VORARLBERG

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. VIa - Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz
Kontakt: Mag. Angelika Bechter-Edelhofer
[email protected]
Tel +43 (0)5574 511 26118

3. Wien mit eigenem Angebot

Für das Bundesland Wien gibt es keine zusätzliche Förderung für FFG geförderte Projekte. Das Bundesland bietet eigene F&E-Förderprogramme bzw. themtische Calls an.

WIEN

Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Mariahilfer Straße 20, 1070 Wien
Kontakt: DI Walter Pauger
Tel +43 (0)1 4000 86590
[email protected]
 

Kontakt

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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