Salzburger Forschungsinitiative

Die seit 2008 bestehende Kooperation zwischen der FFG und dem Land Salzburg wurde vertraglich für 2023 fixiert. Durch diese Kooperation erhöht sich die Projektfinanzierung bei Unternehmen in Salzburg auf bis zu 70 % der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten. Diese Förderung wird durch erhöhte FFG-Darlehen, welche vom Land Salzburg mitfinanziert sind, ermöglicht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Vergabe von Boni (durch Land Salzburg), welche den Barwert der Förderung bis maximal zu den Obergrenzen gemäß EU-Gemeinschaftsrahmen aufstocken.

Die Gesamtabwicklung liegt im Bereich Basisprogramme der FFG, das heißt Unternehmen müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen. Bei positivem Beschluss durch den FFG-Beirat der Basisprogramme wird ein gemeinsamer Förderungsvertrag erstellt, die Projektprüfung und Auszahlung der Mittel erfolgt durch die FFG.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Forschungsschwerpunkt (Projektstandort) Salzburg
  • Kooperationen von Salzburger Unternehmen mit Forschungseinrichtungen in ganz Österreich
  • Einzelforscher:innen

Was wird gefördert?

Förderbar sind wirtschaftlich verwertbare, anwendungsorientierte Forschungsprojekte, insoweit die Forschungstätigkeit schwerpunktmäßig in Salzburg erbracht wird. Förderbare Kosten sind alle dem Projekt zurechenbaren Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der Forschungstätigkeit entstehen.

Welche Finanzierungsinstrumente gibt es?

Darlehen

Salzburger Forschungsprojekte erhalten neben dem üblichen Fördersatz in der FFG eine erhöhte Förderung bis maximal 70 %. Diese Förderung wird durch erhöhte FFG-Darlehen, welche vom Land Salzburg mitfinanziert sind, ermöglicht.

Boni-MöglichkeitenZuschuss
KMU-Bonusbis zu 10 % bzw. und weitere 4 % bei wissenschaftlicher Kooperation (max. bis zu 14 %) der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten
Themenbonusbis zu 4 % der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten
Kooperationsbonusbis zu 25 % der Kosten des wissenschaftlichen Partners

Boni

  • KMU-Bonus: Der KMU-Bonus (Zuschuss) beträgt bei Klein- und Mittelunternehmen bis zu 10 % der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten. Im Fall des Vorhandenseins einer Kooperation mit einer wissenschaftlichen Einrichtung (mit Konsortialprojekt) - gilt nicht für Unternehmenskooperationen - erhöht sich der Prozentsatz um weitere 5 %, das heißt auf bis zu 15 % der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten. Für die Anerkennung der Kooperation mit einem wissenschaftlichen Partner darf dieser nicht als Subauftragnehmer in das Projekt eingebunden werden. Das Projekt muss in Form eines Konsortialmodells eingereicht und umgesetzt werden. Weiters ist der Forschungseinrichtung ein Publikationsrecht zu garantieren.
  • Themenbonus: Zur Forcierung von Innovationsvorhaben mit besonderer Relevanz * für den Wirtschaftsstandort Salzburg kann unabhängig von der Unternehmensgröße ein Themenbonus von bis zu 5 % (Zuschuss) vergeben werden. Bei Klein- und Mittelunternehmen und Startups kann der Themenbonus zusätzlich zum KMU-Bonus und einem etwaigen Kooperationsbonus vergeben werden. 
  • * Relevante Themenfelder sind: Life Sciences, IKT-Region Salzburg und Smart Data and Services, Smart Materials, Bezahlbare und saubere Energie, Intelligentes Bauen und Siedlungssysteme, Creative Industries und Dienstleistungsinnovationen, Umwelt bzw. Ökologisierung
  • Kooperationsbonus: Wenn ein Unternehmen aus Salzburg im Rahmen seines Projektes eine oder mehrere in Österreich ansässige/n Forschungseinrichtung/en mit Abschluss eines Konsortialvertrages einbindet kann ein Kooperations-Bonus durch die FFG (Zuschuss) vergeben werden. Dabei müssen die Kosten des österreichischen Konsortialpartners (Forschungsinstituts) mindestens 10 % der Gesamtkosten betragen sowie ein Konsortialvertrag (echte Kooperation) vorliegen. Der Bonus beträgt bis zu 25 % der Kosten des Forschungsinstitutes, der Universität oder Fachhochschule.
  • Unternehmens-Kooperationsbonus: Im Falle eines gewährten Kooperationsbonus auf die Kosten des wissenschaftlichen Partners erhält das antragstellende Unternehmen einen Unternehmens-Kooperationsbonus von zusätzlich max. 5 % der förderbaren projektbezogenen Gesamtkosten des Unternehmens. Der Unternehmens-Kooperationsbonus ist nur an Großunternehmen zu vergeben und kann nicht mit dem Themenbonus kombiniert werden.

Generell gilt, dass der maximale Barwert laut EU-Gemeinschaftsrahmen nicht überschritten werden darf.

Wie erfolgt die Einreichung?

Für die Einreichung und Abwicklung der Projekte gelten die selben Richtlinien, Bedingungen, Vorlagen im eCall und Kriterien wie für die Projektförderung im Basisprogramm der FFG.

Kontakt

Mag. DI (FH) Christian SASSMANN MA

T 0043577551225
Heidelinde SAUTNER
Heidelinde SAUTNER

T 0043577551502