Tiroler Förderungsinitiative

Seit 1.1.2014 ist die Förderungskooperation zwischen der FFG und dem Land Tirol erfolgreich gestartet. Durch diese Kooperation erhöht sich die Projektfinanzierung bei Tiroler Unternehmen auf bis zu 70 % der förderbaren Projektkosten des Unternehmenspartners aus Tirol. Diese Förderung wird durch erhöhte Darlehen, welche vom Land Tirol mitfinanziert sind, ermöglicht. Die Kooperation wurde vertraglich und inhaltlich unverändert bis zum Jahr 2024 verlängert.

Die Gesamtabwicklung liegt im Bereich Basisprogramme der FFG, das heißt Unternehmen müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen. Bei einer positiven Förderentscheidung wird ein gemeinsamer Förderungsvertrag erstellt, die Projektprüfung und Auszahlung der Mittel erfolgt durch die FFG.

Wer wird gefördert?

  • Forschungseinrichtungen mit Standort Tirol
  • Kooperationen von Tiroler Unternehmen mit Forschungseinrichtungen in ganz Österreich
  • Einzelforscher:innen

Was wird gefördert?

Förderbar sind wirtschaftlich verwertbare, anwendungsorientierte Forschungsprojekte, insoweit die Forschungstätigkeit schwerpunktmäßig in Tirol erbracht wird. Förderbare Kosten sind alle dem Projekt zurechenbaren Aufwendungen des Unternehmenspartners aus Tirol, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der Forschungstätigkeit entstehen.

Wie erfolgt die Einreichung?

Für die Einreichung und Abwicklung der Projekte gelten die selben Richtlinien, Bedingungen, Vorlagen im eCall und Kriterien wie für die Projektförderung im Basisprogramm der FFG.

Kontakt

Ing. Mag. Harald POLAK
T 0043577551101
Heidelinde SAUTNER
Heidelinde SAUTNER
T 0043577551502