Die Gesamtabwicklung liegt im Bereich Basisprogramme der FFG, das heißt Unternehmen müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Bei positivem Beschluss durch den FFG-Beirat der Basisprogramme wird ein gemeinsamer Förderungsvertrag erstellt, die Projektprüfung und Auszahlung der Mittel erfolgt durch die FFG.
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Forschungsschwerpunkt (Projektstandort) Niederösterreich:
- Klein- und Mittelunternehmen
- Großunternehmen
- Startups sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen
Was wird gefördert?
Förderbar sind wirtschaftlich verwertbare, anwendungsorientierte Forschungsprojekte, insoweit die Forschungstätigkeit schwerpunktmäßig in Niederösterreich erbracht wird. Förderbare Kosten sind alle dem Projekt zurechenbaren Aufwendungen des Unternehmenspartners aus Niederösterreich, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der Forschungstätigkeit entstehen.
Welche Ziele werden mit dem Transformations-Bonus verfolgt?
Es ist die Vergabe eines Transformations-Bonus des NÖWTF für Niederösterreichische Unternehmen möglich. Das Ziel der Bonifizierungen ist eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Unabhängigkeit der Niederösterreichischen Betriebe.
Weiters sollen die Bonifizierungen
- eine nachhaltige (zB emissionsfreie Technologien) und/oder
- eine digitale Transformation (zB Aufbau neuer digitaler Geschäftsfelder)
beschleunigen und damit eine Anreizwirkung zu verstärkter Forschungs- und Entwicklungstätigkeit schaffen.
Wie hoch ist die Bonifizierung?
Der Transformations-Bonus des NÖWTF beträgt max. 3,5 % der förderbaren Kosten des Unternehmenspartners und ist mit 20.000 EUR gedeckelt. Der Bonus kann für ein Projekt pro Unternehmen pro Jahr vergeben werden.
Wie erfolgt die Einreichung?
Für die Einreichung und Abwicklung der Projekte gelten die selben Richtlinien, Bedingungen, Vorlagen im eCall und Kriterien wie für die Projektförderung im Basisprogramm der FFG.