Steirische Forschungsinitiative

Seit 1.4.2017 ist die Förderungskooperation zwischen der FFG und dem Land Steiermark erfolgreich gestartet. Durch diese Kooperation erhöht sich die Projektfinanzierung bei steirischen Klein- und Mittelunternehmen auf 70 % der Projektkosten. Diese Förderung wird durch erhöhte FFG-Darlehen, welche vom Land Steiermark finanziert sind, ermöglicht. Die Kooperation wurde vertraglich und inhaltlich unverändert für das Jahr 2023 verlängert.

Die Gesamtabwicklung liegt im Bereich Basisprogramme der FFG, das heißt Unternehmen müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen. Bei positivem Beschluss durch den FFG-Beirat der Basisprogramme wird ein gemeinsamer Förderungsvertrag erstellt, die Projektprüfung und Auszahlung der Mittel erfolgt durch die FFG.

Wer wird gefördert?

  • Klein- und Mittelunternehmen mit Forschungsschwerpunkt (Projektstandort) Steiermark
  • Kooperationen von steirischen Unternehmen mit Forschungseinrichtungen in ganz Österreich
  • Einzelforscher:innen

Was wird gefördert?

Förderbar sind wirtschaftlich verwertbare, anwendungsorientierte Forschungsprojekte, insoweit die Forschungstätigkeit schwerpunktmäßig in der Steiermark erbracht wird. Förderbare Kosten sind alle dem Projekt zurechenbaren Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der Forschungstätigkeit entstehen.

Wie erfolgt die Einreichung?

Für die Einreichung und Abwicklung der Projekte gelten die selben Richtlinien, Bedingungen, Vorlagen im eCall und Kriterien wie für die Projektförderung im Basisprogramm der FFG.

Kontakt

Ing.Mag. Rudolf BERNHARD

T 0043577551201
Karin RUZAK
Karin RUZAK

T 0043577551507