Austrian Life Sciences 2024 bis 2026

Förderung für Life Sciences-Branche in Österreich und nationale wie internationale Vernetzung ausbauen und stärken

Im Rahmen von "Austrian Life Sciences 2024 bis 2026" gibt es Unterstützung für den Life Sciences Sektor und seinen branchenüblich gesteigerten Kapitalbedarf. Gefördert werden F&E-Unternehmensprojekte sowie Klinische Studien.

Was wird gefördert?

Voraussetzung für eine Förderung sind die Erfüllung der adressierten Themenfelder der Initiative.

Life Sciences-Projekte bringen verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen hervor - einschließlich digitaler Innovationen.

Gefördert werden F&E-Unternehmensprojekte (Forschungskategorien Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung) von österreichischen Unternehmen, die sich mit folgenden Themenfeldern beschäftigen:

  • Digitalisierung mit Gesundheitsaspekten (Diagnostik, Telemedizin, Medizinprodukte etc.)
  • neue, wirksame, qualitativ hochwertige und sichere, wie auch verfügbare und leistbare Arzneimittel sowie Medizinprodukte
  • Planung und Durchführung von interventionellen klinischen Studien der Phasen I und II

Eine detaillierte Beschreibung der angebotenen Instrumente der Ausschreibung und Forschungskategorien finden Sie in den FAQs.

Wer wird gefördert?

Das Förderungsangebot "Austrian Life Sciences 2024 bis 2026" richtet sich an sämtliche österreichische Unternehmen sowie im Falle des Leitprojektes (wird 2026 nicht angeboten) zusätzlich zu österreichischen Unternehmen auch an Akteure aus der universitären und außeruniversitären Forschung, Fachhochschulen, Höhere Technische Lehranstalten mit Sitz in Österreich. 

Die Beteiligung von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist gefordert. 

Die Teilnahme ausländischer Partner ist (abhängig vom Förderungsinstrument) möglich. 

Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind von einer Förderung ausgeschlossen. Informationen zur Einstufung finden Sie hier.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderung liegt bei 3 Millionen Euro:

  • F&E-Unternehmensprojekte (Experimentelle Entwicklung): max. 3 Mio. EUR
  • Klinischen Studien: max. 3 Mio. EUR
  • F&E-Unternehmensprojekte (Industriellen Forschung): max. 1 Mio. EUR

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie. 

Eine detaillierte Beschreibung der angebotenen Instrumente der Ausschreibung und Forschungskategorien finden Sie in den FAQs.

Was sind die Einreichkriterien?

Das Förderungsangebot Life Sciences ist auf ein Projekt je Forschungskategorie pro Unternehmen begrenzt.

  • Formale Kriterien
    • Registrierung und Einreichung über das elektronische eCall-System der FFG
    • Einhaltung von Fristen
    • Vollständigkeit der Unterlagen (Projektbeschreibung, Kostenplan, Lebensläufe, ggf. Businessplan).
  • Inhaltliche Kriterien
    • Qualität: Hoher Innovationsgehalt, technisches Risiko, klar definierte F&E-Ziele und Lösungsansätze
    • Nutzen und Verwertung: Konkrete Verwertungsschritte, Marktpotenzial und wirtschaftliche Auswirkungen
    • Eignung: Fachliche Kompetenz und Ressourcen der Projektbeteiligten
    • Relevanz: Ziel der spezifischen Ausschreibung und Förderwirkung
  • Projektbedingte Voraussetzungen
    • Teilnahmeberechtigt: Unternehmen aller Größen
    • Finanzkraft: Nachweis der Durchführbarkeit

Lesen Sie vor der Einreichung die Förderkriterien, die in den Instrumentenleitfäden (jeweils Kapitel 6.1) beschrieben werden.

Bitte füllen Sie im eCall alle Fragestellungen zur Projektbeschreibung, zu den Arbeitspaketen, zum Kostenplan und zur Finanzierung vollständig und nachvollziehbar aus. Nur so ist Bewertung nach den Förderkriterien möglich. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Die Projekte müssen den Schwerpunkten der Ausschreibung entsprechen und die Kriterien der ausgeschriebenen Projektarten (Industrielle Forschung, Experimentelle Entwicklung) erfüllen. Ziehen Sie bereits in der Antragsphase die TRL Systematik (Technology Readiness Levels) als Hilfestellung heran.

Wie erfolgt die Einreichung?

Anträge können jederzeit bis längstens 18. Dezember 2026, 12:00 Uhr eingereicht werden.

Die Antragssprache kann auf Englisch sein. Eine Zusammenfassung (abstract) auf Deutsch ist dennoch Bedingung. Ausschreibungsunterlagen (zB Leitfäden) und Fördervertrag sind als "legally binding documents" in Deutsch gehalten.

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die Kosten dargestellt werden. Zusätzlich sind abhängig vom Projekttyp oder Unternehmensstatus Anhänge hochzuladen (zB Businessplan, Lebensläufe o.ä.).

Nutzen Sie unser eCall-Tutorial.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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