Austrian Life Sciences 2024 bis 2026

Life Sciences-Branche in Österreich durch Forschungsförderung und nationale wie internationale Vernetzung ausbauen und stärken
Ausschreibung offen von 22.03.2024 08:00 bis 18.12.2026 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Im Rahmen der Austrian Life Sciences Ausschreibung 2024 bis 2026 gibt es Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, klinische Studien bzw. Leitprojekte mit kleineren und größeren Projektvolumen. Die Förderungsobergrenzen liegen bei € 3 Mio. im Falle von Unternehmensprojekten der Experimentellen Entwicklung sowie klinischen Studien, bei € 1 Mio. für Unternehmensprojekte der Industriellen Forschung und beim Leitprojekt zwischen € 2 Mio. bis max. € 4 Mio. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie (siehe Tabelle auf dieser Seite). Die Ausschreibung ist auf ein Projekt je Forschungskategorie pro Unternehmen begrenzt. Für die Jahre 2024 bis 2026 stehen insgesamt 45 Millionen Euro für Förderungen zur Verfügung. Förderungsentscheidungen werden zu bestimmten Stichtagen getroffen.

+++ Aktueller Hinweis +++

Für die Jahre 2024 bis 2026 wurde die Ausschreibung am 22. März 2024 geöffnet. Es stehen insgesamt 45 Millionen Euro für Förderungen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) aus der Transformationsoffensive zur Verfügung

Beratungsmöglichkeiten bieten sich Ihnen zu folgenden Terminen:

 

Förderungsinstrumente der Ausschreibung

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die ausgeschriebenen Förderungsinstrumente:

Förderungsinstrument Kurzbeschreibung max. Förderung/
Finanzierung in €
Förderungsquote Laufzeit in Monaten Kooperationserfordernis
Unternehmensprojekte Industrielle Forschung (Einreichung laufend ab 22.3.2024 bis längstens 18.12.2026, 12 Uhr)

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in einem frühen Entwicklungsstadium, die zu einem herausragenden Erkenntnisgewinn als Basis für aufbauende Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovationen führen.

  • Digitalisierung im Gesundheitswesen
  • Medizinprodukte
  • Arzneimittel
max.
€ 1,000.000,-
Zuschuss bis maximaler Barwert 50 bis 70 %, abhängig von Organisationstyp max. 12 Monate Nein
Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung (Einreichung laufend ab 22.3.2024 bis längstens 18.12.2026, 12 Uhr)
 

Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen, welche als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen.

  • Digitalisierung 
    im Gesundheitswesen
  • Medizinprodukte
  • Arzneimittel
max.
€ 3,000.000,-
Zuschuss bis maximaler Barwert 25 bis 45 %, abhängig von Organisationstyp max. 18 Monate Nein
Klinische Studien (Einreichung laufend ab 22.3.2024 bis längstens 18.12.2026, 12 Uhr) Durchführung von interventionellen Studien der Phase I und II unter Einhaltung von Qualitätsvorgaben (zB ICH-GCP, EU-Richtlinie 2001/20/EG) sowie klinischen Prüfungen von Medizinprodukten gemäß EU-Verordnungen. max.
€ 3,000.000,-
Zuschuss bis maximaler Barwert 25 bis 45 %, abhängig von Organisationstyp max. 24 Monate Nein


Leitprojekt (Einreichschluss endet am 9.9.2024, 12 Uhr)

Die Termine für die Jahre 2025 und 2026 werden noch gesondert auf dieser Seite kommuniziert.

Durchführung eines Leitprojektes (umfangreiche kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte) im Bereich Digitalisierung und Gesundheitsforschung, mit dem Ziel eine Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen aus den Bereichen Prävention, Diagnostik sowie die Digitalisierung und Standardisierung von Gesundheitsdaten in Österreich zu schaffen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

min. € 2.000.000,- bis max. € 4.000.000,- Zuschuss bis maximaler Barwert, 35 bis 85 %, abhängig von Organisationstyp und Forschungskategorie max. 24 Monate Ja

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie. Allgemeine Regelungen finden sich in den jeweiligen Instrumentenleitfäden. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden F&E-Unternehmensprojekte (Industrielle Forschung, Experimentelle Entwicklung) von österreichischen Unternehmen, die sich mit folgenden Themenfeldern beschäftigen:

  • Digitalisierung mit Gesundheitsaspekten (Diagnostik, Telemedizin, Medizinprodukte etc.)
  • neuer, wirksamer, qualitativ hochwertiger und sicherer, wie auch verfügbarer und leistbarer Arzneimittel sowie Medizinprodukte
  • Planung und Durchführung von interventionellen klinischen Studien der Phasen I und II

Zudem werden Leitprojekte im Bereich "Digitalisierung und Gesundheitsforschung" unterstützt.

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.

Wer wird gefördert?

Die Ausschreibung "Austrian Life Sciences 2024 bis 2026" richtet sich an sämtliche österreichische Unternehmen sowie im Falle des Leitprojektes zusätzlich zu österreichischen Unternehmen auch an Akteure aus der universitären und außeruniversitären Forschung, Fachhochschulen, Höhere Technische Lehranstalten mit Sitz in Österreich. Die Teilnahme ausländischer Partner ist (abhängig vom Förderungsinstrument) möglich. Die Beteiligung von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist gefordert. Weitere Informationen und allfällige Einschränkungen finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden und im Ausschreibungsleitfaden.

Wie viel wird gefördert?

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie. Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick (Förderungsquote in %) dazu.

Organisationstyp Unternehmensprojekt IF Unternehmensprojekt EE, Klinische Studie Leitprojekt IF Leitprojekt EE
Großunternehmen 50 % 25 % 55 % 35 %
Mittelunternehmen 60 % 35 % 70 % 50 %
Kleinunternehmen 70 % 45 % 80 % 60 %
Start-ups 70 % 45 % 70 %
bis 80 %
50 %
bis 60 %
Forschungseinrichtungen - - 85 % 60 %
Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen - - 80 % 60 %

Welche Einreichkriterien und Fristen gelten?

Die Projekte müssen den Schwerpunkten der Ausschreibung entsprechen und die Kriterien der ausgeschriebenen Projektarten (Industrielle Forschung, Experimentelle Entwicklung) erfüllen. Ziehen Sie bereits in der Antragsphase die TRL-Systematik (Technology readiness levels) als Hilfestellung heran.

Wesentliche Kriterien für die Förderung sind dabei grundsätzlich der Innovationsgehaltder technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Förderungswerbenden intensiviert wird.

F&E-Unternehmensprojekte: Die Ausschreibung ist ab 22. März bis 18. Dezember 2026 (12:00 Uhr) geplant. Die Einreichung ist laufend (gemäß Budgetverfügbarkeit) und ausschließlich im eCall möglich.

Leitprojekt: Die Einreichung eines Leitprojekts erfordert zur Abklärung der Anforderungen und Vorgaben ein verpflichtendes Vorgespräch mit der FFG bis spätestens 12.8.2024.
Terminvereinbarungen für das verpflichtende Vorgespräch sind bis spätestens 22.7.2024 in schriftlicher Form an marlene.zellner@ffg.at zu richten.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen unter Links und Downloads auf dieser Seite zur Verfügung. Die Vorlagen (zB inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) direkt im eCall. 

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.

Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".

Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden. Die Termine für das Jahr 2024 stehen bereits fest. F&E-Unternehmensprojekte werden laufend evaluiert und je nach Bearbeitungsstand einer Sitzung zugeordnet. 
 
Durch die Einreichfrist für Leitprojekte mit 9.9.2024 ergibt sich ein Evaluierungszeitraum vom 10.9.2024 bis 30.10.2024. Ein verpflichtendes Hearing findet voraussichtlich im November statt. Dieses ergänzt oder ersetzt die eingereichten Unterlagen nicht, es dient lediglich für Rückfragen durch die Mitglieder des Bewertungsgremiums. Die Förderungsentscheidung zu den Leitprojekt-Anträgen wird voraussichtlich im Anschluss an das Hearing unter Einbindung von internationalen Fachgutachter:innen getroffen.

Wer entscheidet über eine Förderung?

Unternehmensprojekte IF, EE und Klinische Studien: Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt laufend durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch den Beirat Basisprogramme. Die Geschäftsführung der FFG trifft die Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungs­gremiums. Leitprojekte: Die Bewertung bzw. die Evaluierung erfolgt durch internationale Fach-Expertinnen und -Experten. Die Geschäftsführung der FFG trifft die Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums.

Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?

Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungswerbende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:

  1. Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
  2. Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
  3. Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende

Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.

Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall (z. B. Förderungsvertrag, Berichts-Vorlagen zur Erfüllung von Berichtspflichten) jederzeit digital abrufbar. 

Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?

Die drei Förderungsinstrumente haben das FFG-Ratenschema hinterlegt. Die erste Rate – in der Regel 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Annahme des Förderungsvertrages ausbezahlt. Auszahlungen können an eine Auflagenerfüllung (entweder vor Vertrag oder vor der Auszahlung einer 1. Rate) geknüpft sein. Sie hängen auch mit Berichtspflichten zum Projektfortschritt zusammen (zumeist bei 2. Rate und Schlussrate bei Projektabschluss).

Wie gelange ich an weitere Informationen?

Nützen Sie die Ausschreibungsunterlagen im Download-Bereich, das eCall-Tutorial und konkrete Beratungsinformationen (zB zur eCall-Registrierung als Unternehmen in Gründung, zum Formalcheck der Jahresdaten etc.).

Sie interessieren sich für andere Förderungsmöglichkeiten der FFG? Sie haben Fragen zum eCall? Bitte wenden Sie sich an das Förderservice unter +43 (0) 57755-0, wir beraten Sie gerne.

Kontakt

Marlene ZELLNER
Marlene ZELLNER
Förderberatung, Einreichberatung, Terminanmeldung Vorgespräch Leitprojekt

T 0043577551518

Ausschreibungsunterlagen

Antragsformular (online)

Bei der Einreichung sind die inhaltliche Projektbeschreibung und der Kostenplan vollständig im eCall auszufüllen.

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfäden

Kostenleitfaden

Richtlinien

Archiv-Versionen

Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.