Austrian Life Sciences 2024 bis 2026

Förderung für Life Sciences-Branche in Österreich und nationale wie internationale Vernetzung ausbauen und stärken

Im Rahmen von "Austrian Life Sciences 2024 bis 2026" gibt es Unterstützung für den Life Sciences Sektor und seinen branchenüblich gesteigerten Kapitalbedarf. Gefördert werden F&E-Unternehmensprojekte und Leitprojekte jeweils in den Forschungskategorien Industrielle Forschung oder Experimentellen Entwicklung, sowie Klinische Studien.
Einreichungen sind laufend bis längstens 18.12.2026, 12:00 Uhr im eCall möglich.

Was wird gefördert?

Voraussetzung für eine Förderung sind die Erfüllung der adressierten Themenfelder der Initiative.

Life Sciences-Projekte bringen in der Regel verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - einschließlich digitales Produkt, Verfahren oder Dienstleistung - hervor. 

Gefördert werden F&E-Unternehmensprojekte (Forschungskategorien Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung) von österreichischen Unternehmen, die sich mit folgenden Themenfeldern beschäftigen:

  • Digitalisierung mit Gesundheitsaspekten (Diagnostik, Telemedizin, Medizinprodukte etc.)
  • neuer, wirksamer, qualitativ hochwertiger und sicherer, wie auch verfügbarer und leistbarer Arzneimittel sowie Medizinprodukte
  • Planung und Durchführung von interventionellen klinischen Studien der Phasen I und II

Zudem werden Leitprojekte im Bereich "Digitalisierung und Gesundheitsforschung" unterstützt.

Eine detaillierte Beschreibung der angebotenen Instrumente der Ausschreibung finden Sie in den FAQs unter Punkt 1 und zu den Forschungskategorien in den FAQs unter Punkt 2.

Wer wird gefördert?

Das Förderungsangebot "Austrian Life Sciences 2024 bis 2026" richtet sich an sämtliche österreichische Unternehmen sowie im Falle des Leitprojektes zusätzlich zu österreichischen Unternehmen auch an Akteure aus der universitären und außeruniversitären Forschung, Fachhochschulen, Höhere Technische Lehranstalten mit Sitz in Österreich. Die Teilnahme ausländischer Partner ist (abhängig vom Förderungsinstrument) möglich. Die Beteiligung von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist gefordert. Weitere Informationen und allfällige Einschränkungen finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden und im Ausschreibungsleitfaden.

Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderung liegt bei 3 Millionen Euro:

  • F&E-Unternehmensprojekte (Experimentelle Entwicklung): max. 3 Mio. EUR
  • Klinischen Studien: max. 3 Mio. EUR
  • F&E-Unternehmensprojekte (Industriellen Forschung): max. 1 Mio. EUR
  • Leitprojekte: max. 2 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR (im Jahr 2025 nicht verfügbar)

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie. 

Eine detaillierte Beschreibung der angebotenen Instrumente der Ausschreibung finden Sie in den FAQs unter Punkt 1 und zu den Forschungskategorien in den FAQs unter Punkt 2.

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.

Was sind die Einreichkriterien?

Das Förderungsangebot Life Sciences ist auf ein Projekt je Forschungskategorie pro Unternehmen begrenzt. 

Die Projekte müssen den Schwerpunkten der Ausschreibung entsprechen und die Kriterien der ausgeschriebenen Projektarten (Industrielle Forschung, Experimentelle Entwicklung) erfüllen. Ziehen Sie bereits in der Antragsphase die TRL-Systematik (Technology readiness levels) als Hilfestellung heran.

Wesentliche Kriterien für die Förderung sind dabei grundsätzlich der Innovationsgehaltder technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Förderungswerbenden intensiviert wird.

F&E-Unternehmensprojekte: Die Ausschreibung ist von 22. März bis 18. Dezember 2026 (12:00 Uhr) geöffnet. Die Einreichung ist laufend (gemäß Budgetverfügbarkeit) und ausschließlich im eCall möglich. 

Leitprojekt: Das Förderinstrument wird im Jahr 2025 nicht angeboten

Für Beratung stehen wir Ihnen in den Bundesländern und laufend am Telefon zur Verfügung.

Wie erfolgt die Einreichung?

Anträge können jederzeit bis längstens 18. Dezember 2026, 12:00 Uhr (bei Leitprojekten bis längstens 9. September 2024) eingereicht werden.

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die Kosten dargestellt werden. Zusätzlich sind abhängig vom Projekttyp oder Unternehmensstatus Anhänge hochzuladen (zB Businessplan, Lebensläufe o.ä.).

Nutzen Sie unser eCall-Tutorial.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Förderungsentscheidungen werden zu bestimmten Stichtagen getroffen. 

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden. Die Termine für das Jahr 2025 stehen bereits fest. F&E-Unternehmensprojekte werden laufend evaluiert und je nach Bearbeitungsstand einer Sitzung zugeordnet. 

Durch die Einreichfrist für Leitprojekte und die Evaluierungsphase wurde im Jahr 2024 abgeschlossen. Die Förderungsentscheidung zu den Leitprojekt-Anträgen erfolgte im Anschluss an das Hearing unter Einbindung von internationalen Fachgutachter:innen.

Weitere Angebote

55 Ergebnisse
Ausgewählte Filter
FörderungenX
GeöffnetX

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
Mehr erfahren

Bleiben Sie verbunden

Jede Woche erhalten Sie ein Update von der FFG in Ihre Inbox. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von unserem Newsletter abmelden.