FAQs zu Austrian Life Sciences 2023

Die Fragenbeantwortung wird zu allgemeinen Informationszwecken zur Verfügung gestellt und darf nicht als vollständig oder für jede Situation anwendbar angesehen werden. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen entgegen. Letzte Änderung am 7.11.2023

Inhaltsverzeichnis

Allgemein

1. Welche Projekte können im Rahmen der Ausschreibung eingereicht werden?                                 
2. Wo finde ich weitere Eureka-Informationen?                                 
3. Wo finde ich eine Definition zu den Forschungskategorien?                               
4. Wie viele Unternehmensprojekte können pro Unternehmen eingereicht werden?                               
5. Was muss bei der Einreichung klinischer Studien beachtet werden?                               
6. Wer kann einreichen?                               
7. Können Unternehmen in Gründung Projekte einreichen?                               
8. Was versteht man unter einem Leitprojekt klinischer Forschung?                               
9. Können Universitäten und COMET-Zentren einreichen?                               
10. Ist Projekt.Start auf die Austrian Life Sciences-Ausschreibung anwendbar?                               
11. Wie viel Geld steht zur Verfügung?    

Projektauswahl und Förderungsentscheidung

1. Unternehmensprojekte                            
2. Leitprojekte                  

Antragstellung und Auswahlverfahren

1. Wie erfolgt die Förderung?                               
2. Wo finde ich das Antragsformular?                               
3. Müssen alle Kapitel im Antragsformular befüllt werden?                               
4. Wo kann ich einreichen?                               
5. Was ist bei der Einreichung zu beachten?                               
6. Welche Fristen muss ich bei der Antragstellung beachten?                               
7. Kann aufgrund der Dringlichkeit auf geltende Qualitätsvorgaben verzichtet werden?                     

Kosten

1. Welche Kosten sind förderbar?                   

Projektabwicklung

1. Ist eine Wiedereinreichung bei negativem Beschluss bzw. nach dem 21.12.2023 möglich?                            

2. Kann eine Wiedereinreichung in einem anderen FFG-Programm erfolgen?                            

Vernetzung

1. Wie finde ich Unternehmen und Forschungseinrichtungen der Branche?                              
2. Wie finde ich geeignete Forschungseinrichtungen in Österreich?                             
3. Wie finde ich klinische Partner zur Durchführung der Studien?                             
 

Allgemein

1. Welche Projekte können im Rahmen der Ausschreibung einreicht werden?

F&E-Unternehmensprojekte der industriellen Forschung (IF) und der experimentellen Entwicklung (EE) von österreichischen Unternehmen zum Thema Digitalisierung im Gesundheitsbereich sowie zur Entwicklung neuer Arzneimittel, Diagnostika, Medizinprodukte und Impfstoffe

Sowie interventionelle Klinische Studien der Phase I und II oder klinische Prüfungen von Medizinprodukten gemäß EU-Verordnungen von österreichischen Unternehmen. 

Kooperative Vorhaben zur Erforschung wie eine datenschutzkonforme Zusammenführung Individuen-bezogener Gesundheits- und Krankheitsdaten und deren intelligente Analyse erfolgen kann, können im Rahmen dieser Ausschreibung als Leitprojekt zum Thema Klinische Forschung eingereicht werden.

2. Wo finde ich weitere Eureka-Informationen?

Die Detailinformationen zur Eureka Ausschreibung Österreich - Israel finden sich unter der Ausschreibungsseite zur Einreichfrist 1.6.2023 bis 19.2.2024.

3. Wo finde ich eine Definition zu den Forschungskategorien?

Die Definitionen zu den Forschungskategorien finden Sie in den Instrumentenleitfäden. Hilfreich in den Leitfäden ist auch die Betrachtung der Tabelle zur TRL-Systematik (Technology readiness levels).

4. Wie viele Unternehmensprojekte können pro Unternehmen eingereicht werden?

Um eine möglichst breite Streuung der Förderungsmittel zu gewährleisten, kann in der Ausschreibung 2023 maximal ein Projekt pro Jahr pro Unternehmen je Forschungskategorie sowie eine klinische Studie gefördert werden.

5. Was muss bei der Einreichung klinischer Studien beachtet werden?

Es müssen alle für die Durchführung einer klinischen Studie erforderlichen Dokumente vorliegen (zB positives Ethikvotum). Zudem sollte die klinische Studie überwiegend in österreichischen Kliniken durchgeführt werden.

6. Wer kann einreichen?

  • Unternehmensprojekte IF, EE und klinische Studien: Antragsteller muss ein österreichisches Unternehmen aus dem Life Sciences-Bereich sein. Bei klinischen Studien ist zu beachten, dass das antragstellende österreichische Unternehmen auch Hauptverantwortlicher Sponsor der Studie ist und als solcher im Studienregister angeführt wird. Allfällige Partner sind als Drittleister einzubinden und im Antrag unter „Beschreibung der Organisation – 1.5 Aufgaben von Drittleistern" (Unternehmen, Forschungseinrichtungen) zu beschreiben. 
  • Leitprojekt: Ein Konsortium muss aus drei oder mehreren voneinander unabhängigen Beteiligten, das heißt Beteiligten, die aneinander weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte besitzen (Hinweis: Verbundenheit von Unternehmen, FFG-Kostenleitfaden 2.2, seit 1.9.2023 Neufassung V.3.0), bestehen. Die Beteiligung von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist gefordert. Im Konsortium müssen jedenfalls vertreten sein: 
  • zwei Unternehmen mit Niederlassung in Österreich, davon mindestens ein kleines oder mittleres Unternehmen, kurz KMU (siehe nähere Informationen zur KMU-Definition) und 
  • eine Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtung – siehe AGVO 2014) mit Niederlassung in Österreich 
  • Weitere Anforderungen an das Konsortium: Einzelne Unternehmen tragen maximal 70 % der förderbaren Projektkosten, wobei Anteile verbundener Unternehmen als ein Unternehmen zählen und addiert werden. Die Forschungseinrichtungen haben in Summe minimal 10 % und maximal 50 % Anteil an den förderbaren Projektkosten 

Weitere Informationen und allfällige Einschränkungen finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden und im Ausschreibungsleitfaden.

7. Können Unternehmen in Gründung Projekte einreichen?

Formal ist eine Projekteinreichung auch in der Gründungsphase erlaubt. Da jedoch bei der Projektauswahl auch ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzbarkeit der Forschungsprojekte in Richtung technologische Weiterentwicklung, Marktrelevanz und volkswirtschaftliche Bedeutung gelegt wird, empfiehlt sich, dass bei der Einreichung eine Gründung zumindest absehbar ist. Des Weiteren hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Erfolgsaussichten auf eine Förderung bei gegründeten Unternehmen, die bereits über eine geeignete Infrastruktur für die Durchführung des F&E-Projektes verfügen, sowie zumindest ein wissenschaftliches Kernteam etabliert haben und über eine effektive Eigenkapitalausstattung verfügen, höher sind.

8. Was versteht man unter einem Leitprojekt klinischer Forschung?

Prinzipiell sind Leitprojekte strategisch und inhaltlich definierte kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte von substantiellem Umfang hinsichtlich inhaltlichem und finanziellem Projektvolumen, der Anzahl an Projektpartnern und der Laufzeit. Leitprojekte zielen auf die technologische Realisierbarkeit von Systemlösungen mit langfristiger Wachstumsperspektive ab. Leitprojekte dienen der Stärkung eines Sektors bzw. einer Branche oder erstellen modellhafte Lösungen für bedeutende gesellschaftliche Herausforderungen. Sie schaffen aufgrund dieser spezifischen übergeordneten Wertigkeit in der breiten Öffentlichkeit Bewusstsein für die Themenstellung. Leitprojekte bewirken nationale und internationale Sichtbarkeit für österreichische Technologien. Im heuer ausgeschriebenen Leitprojekt klinische Forschung, soll erforscht werden, wie eine datenschutzkonforme Zusammenführung Individuen-bezogener Gesundheits- und Krankheitsdaten und deren intelligente Analyse erfolgen kann. Dies soll zu neuartigen Lösungen führen, wie zB digitalen Patientenmodelle, die neben direkten Anwendern (Ärzten, Krankenhäusern, Patienten, Forschungsinstitutionen) eine Reihe von möglichen wirtschaftlichen Verwertern wie Life-Sciences-Unternehmen und Technologie-Provider in der Health IT, aber auch Krankenkassen im Fokus hat. Eine Einbindung aller relevanten Player in das Forschungsvorhaben sollte vorgenommen werden. Neben dem technologischen Know-how soll auch insbesondere die notwendige Expertise zu klinischen Rahmenbedingungen und Leitlinien sowie translationaler Medizin eingebunden werden.

9. Können Universitäten und COMET-Zentren einreichen?

  • Unternehmensprojekte: Nein, einreichberechtigt sind nur österreichische Unternehmen. Die Ausschreibung fokussiert auf rasch umsetzbare Forschungs- und Entwicklungsergebnisse. Daher können nur österreichische Unternehmen einreichen. Forschungseinrichtungen und Kompetenzzentren können mit ihrer Expertise als Drittleister teilnehmen. 
  • Leitprojekte: Ja, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Kooperation mit Unternehmen, wobei der Anteil der Forschungseinrichtungen an den förderbaren Kosten kumuliert 10 % nicht unterschreiten und 50 % nicht übersteigen darf. 
  • Weitere Anforderungen an das Konsortium: Einzelne Unternehmen tragen maximal 70 % der förderbaren Projektkosten, wobei Anteile verbundener Unternehmen als ein Unternehmen zählen und addiert werden. Die Forschungseinrichtungen haben in Summe minimal 10 % und maximal 50 % Anteil an den förderbaren Projektkosten 

Weitere Informationen und allfällige Einschränkungen finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden und im Ausschreibungsleitfaden.

10. Ist Projekt.Start auf die Austrian Life Sciences-Ausschreibung anwendbar?

Ja, Projekt.Start ist bei F&E-Unternehmensprojekten (in beiden Forschungskategorien) anwendbar. Für Leitprojekte ist die Anwendung nicht möglich.

11. Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Es stehen insgesamt € 50 Millionen für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung.

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Projektauswahl und Förderungsentscheidung

1. Unternehmensprojekte (IF, EE) und klinische Studien

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt laufend durch Expertinnen und Experten der FFG nach den im jeweiligen Instrumentenleitfaden definierten Kriterien. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme. Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

2. Leitprojekte

Nationale und internationale Expertinnen und Experten begutachten die eingereichten Unterlagen nach den Kriterien in Kapitel 2.9 des Instrumentenleitfaden für Leitprojekte, Version 4.2. Zusätzlich wird ein Hearing durch die Abwicklungsstelle organisiert (geplant für September oder Oktober 2023). Das Hearing ergänzt oder ersetzt die eingereichten Unterlagen nicht, es dient lediglich für Rückfragen durch die Mitglieder des Bewertungsgremiums. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Hearings sowie der schriftlichen Gutachten spricht das eingerichtete Bewertungsgremium eine Förderungsempfehlung aus. Die Geschäftsführung der FFG trifft die Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums.

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Antragstellung und Auswahlverfahren

1. Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt in nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße bzw. Forschungskategorie (siehe Tabelle auf der Ausschreibungsseite). Die Förderung ist im Falle von Unternehmensprojekten (IF, EE) und klinischen Studien auf max. € 3,000.000,- begrenzt. Für Eureka-Projekte sind es max. € 2,000.000,-. Im Falle des Leitprojektes muss die Förderung mindestens € 2,000.000,- betragen und ist auf max. € 4,000.000,- begrenzt.

2. Wo finde ich das Antragsformular?

Die Förderungsabwicklung findet durchgängig online statt (auch in der Antragsphase). Achten Sie in allen Fällen auf die formal richtige Vorlage und Auswahl der richtigen Forschungskategorie (Experimentelle Entwicklung oder Industrielle Forschung), da diese für die Förderquote ausschlaggebend ist

3. Müssen alle Kapitel im Antragsformular befüllt werden?

Ja. Sollten Sie der Meinung sein, dass ein Kapitel für Sie nicht relevant und/oder anwendbar ist, dann begründen Sie dies. 

Ausnahme: Bei den Kapiteln „1.5. Nachhaltige Wirkung der Projektinhalte“ und „4.3. Nachhaltige Wirkung und soziale Verantwortung auf Unternehmensebene“ haben Sie die Möglichkeit durch setzen eines Häkchens „Dieser Abschnitt ist für dieses Projekt nicht zutreffend“ von einer Begründung abzusehen.

4. Wo kann ich einreichen?

Alle Informationen zur Einreichung finden Sie auf der Ausschreibungsseite. Die Einreichung erfolgt im elektronischen Einreichsystem eCall der FFG. Wählen Sie dort die Ausschreibung aus und legen Sie Ihr Vorhaben an.

5. Was ist bei der Einreichung zu beachten?

Die geplanten Projekte sollen im Zeitraum von 18 bis max. 24 Monaten umgesetzt werden können und den Einreichkriterien und Fristen in den Ausschreibungsdokumenten entsprechen. Das Vorhaben muss überwiegend in Österreich durchgeführt und der Nutzen muss in erster Linie für den Standort und die Gesellschaft in Österreich ersichtlich sein (Negativbeispiel: Durchführung einer multizentrischen Studie mit 2 Patienten in Österreich und 98 Patienten in anderen Ländern).

6. Welche Fristen muss ich bei der Antragstellung beachten?

Unternehmensprojekte IF, EE und klinische Studien: Eine Einreichung ist laufend bis längstens 21.12.2023 (12:00) und in Abhängigkeit der Budgetverfügbarkeit, im eCall möglich. 

Leitprojekte: Leitprojekte sind bis spätestens 30.6.2023 im eCall einzureichen. Beachten Sie, dass ein verpflichtendes Vorgespräch mit der FFG bis spätestens 31.5.2023 zu erfolgen hat. Terminvereinbarungen für dieses verpflichtende Vorgespräch sind bis spätestens 12.5.2023 in schriftlicher Form an Marlene Zellner (marlene.zellner@ffg.at) zu richten. 

Die Detailinformationen zur Eureka Ausschreibung Österreich - Israel finden sich unter der Ausschreibungsseite zur Einreichfrist 1.6.2023 bis 19.2.2024.

7. Kann aufgrund der Dringlichkeit auf geltende Qualitätsvorgaben verzichtet werden?

Nein, die Einhaltung von Qualitätsvorgaben (zB positives Votum der Ethikkommission, GCP, GMP) hat jedenfalls zu erfolgen.

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Kosten

1. Welche Kosten sind förderbar?

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details dazu finden Sie im FFG-Kostenleitfaden 2.2, seit 1.9.2023 Neufassung V.3.0

Darüber hinaus gilt für klinische Studien, dass grundsätzlich alle studienrelevanten Kosten wie 

  • Contract Research Organisation (CRO) 
  • Zentren inkl. Probanden und Prüfteam 
  • Prüfmaterial sowie die Contract Manufacturing Organisation (CMO) 
  • Management im Unternehmen (Personalkosten, Materialkosten, Reisekosten) 

förderbar sind. Es gibt keine Limitierung bei den Drittkosten. Tabelle zu Drittkosten in den unterschiedlichen Förderungsinstrumenten: 

Drittkosten (DK)Experimentelle EntwicklungIndustrielle ForschungKlinische StudienEurekaLeitprojekt
max. in %Die Grenze liegt bei max. 50 % der Gesamtkosten.Die Grenze liegt bei max. 20 % der Gesamtkosten. Liegen die DK darüber, muss die Überschreitung in der Projektbeschreibung begründet werden. (Hinweis: Der eCall riegelt bei 20 % ab, die Eingabe eines höheren Wertes ist nicht möglich.)keine Obergrenze (wie oben beschrieben)Die Grenze liegt bei max. 50 % der Gesamtkosten.Die Grenze für Drittkosten liegt bei max. 20 % der Gesamtkosten. Liegen die DK darüber, muss die Überschreitung in der Projektbeschreibung begründet werden. (Hinweis: Der eCall riegelt bei 20 % ab, die Eingabe eines höheren Wertes ist nicht möglich.)

Projektabwicklung

1. Ist eine Wiedereinreichung bei negativem Beschluss bzw. nach dem 21.12.2023 möglich?

Es ist derzeit nicht vorgesehen, dass Projekte, die im Zuge der Evaluierung abgelehnt wurden, erneut in der gleichen Ausschreibung eingereicht werden können.

2. Kann eine Wiedereinreichung in einem anderen FFG-Programm erfolgen?

Ja. Je nach Ablehnungsgrund kann eine Einreichung in einer anderen FFG-Ausschreibung erfolgen. Halten Sie Rücksprache mit der FFG, ob die Mängel entsprechend behoben werden können.

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Vernetzung

1. Wie finde ich Unternehmen und Forschungseinrichtungen der Branche?

Das Austrian Life Sciences Directory ist eine Sammlung von Profilen von Unternehmen und großen Forschungsinstituten, die in Österreich in den Biowissenschaften tätig sind. Mit dieser Datenbank können Sie Pharma-, Biotech- und Medtech-Unternehmen sowie Forschungsorganisationen identifizieren, die Ihren Interessen und Anforderungen entsprechen.

3. Wie finde ich geeignete Forschungseinrichtungen in Österreich?

In der FFG-Datenbank können Sie als Unternehmen nach Forschungspartner:innen suchen. Suchkriterien sind Branche, Organisationstyp und Regionen.

3. Wie finde ich klinische Partner zur Durchführung der Studien?

Die Medizinischen Universitätskliniken Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien haben Koordinations-Zentren für Klinische Studien (KKS) eingerichtet. Sie unterstützen klinische Forschung nach gesetzlichen und ethischen Vorgaben. Nützen Sie die Kontakte zu den einzelnen Zentren bzw. richten Sie Ihre Fragen an kks@meduniwien.ac.at und michael.wolzt@meduniwien.ac.at

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Kontakt

Marlene ZELLNER
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