FAQs zu Austrian Life Sciences 2024 bis 2026

Die Fragenbeantwortung wird zu allgemeinen Informationszwecken zur Verfügung gestellt und darf nicht als vollständig oder für jede Situation anwendbar angesehen werden. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen entgegen. Letzte Änderung am 19. März 2024

Inhaltsverzeichnis

Allgemein

1. Welche Projekte können im Rahmen der Ausschreibung eingereicht werden?                                        
2. Wo finde ich eine Definition zu den Forschungskategorien?                                      
3. Wie viele Unternehmensprojekte können pro Unternehmen eingereicht werden?                                      
4. Was muss bei der Einreichung klinischer Studien beachtet werden?                                      
5. Wer kann einreichen?                                      
6. Können Unternehmen in Gründung Projekte einreichen?                                      
7. Was versteht man unter einem Leitprojekt klinischer Forschung?                                      
8. Können Universitäten und COMET-Zentren einreichen?                                      
9. Ist Projekt.Start auf die Austrian Life Sciences-Ausschreibung anwendbar?                                      
10. Wie viel Geld steht zur Verfügung?    

Projektauswahl und Förderungsentscheidung

1. Unternehmensprojekte                                   
2. Leitprojekte                  

Antragstellung und Auswahlverfahren

1. Wie erfolgt die Förderung?                                      
2. Wo finde ich das Antragsformular?                                      
3. Müssen alle Kapitel im Antragsformular befüllt werden?                                      
4. Wo kann ich einreichen?                                      
5. Was ist bei der Einreichung zu beachten?                                      
6. Welche Fristen muss ich bei der Antragstellung beachten?                                      
7. Kann aufgrund der Dringlichkeit auf geltende Qualitätsvorgaben verzichtet werden?     
8. Muss das Studienprotokoll bei Einreichung vorliegen? Kann diese Unterlage nachgereicht werden?               
9. Mein Projekt lässt sich nicht zu 100% einer Forschungskategorie zuordnen. Ich habe Workpackages die sowohl der EE als auch der IF zuordenbar sind. Wie geht man hier vor?           
10. Es sind viele der 17 SDGs nicht zutreffend/Keines der SDGs trifft zu. Was nun? Beeinflusst das die Bewertung meines Antrags?       
11. Brauche ich einen Businessplan?    
12. Sind Wiedereinreichungen tatsächlich nicht möglich?

Kosten

1. Welche Kosten sind förderbar?           
2. Was passiert, wenn ich die Drittkosten überschreite?       
3. Können Verschiebungen von Kosten einer Kategorie in eine andere Kategorie erfolgen?        
  

Projektabwicklung

1. Ist eine Wiedereinreichung bei negativem Beschluss bzw. nach den Einreichfristen möglich?       
2. Kann eine Wiedereinreichung in einem anderen FFG-Programm erfolgen?     
3. Was passiert, wenn ich mein Projekt nicht fristgerecht abschließen kann? Gibt es die Möglichkeit einer Verlängerung?     
4. Ich kann den Zwischenbericht/Endbericht nicht fristgerecht einreichen. Was nun? Gibt es eine Fristerstreckung?     
5. Wo darf ich notwendige Anhänge hochladen? Gibt es hier eine Beschränkung?     
 

Vernetzung

1. Wie finde ich Unternehmen und Forschungseinrichtungen der Branche?                                     
2. Wie finde ich geeignete Forschungseinrichtungen in Österreich?                                    
3. Wie finde ich klinische Partner zur Durchführung der Studien?                                    
 

Allgemein

1. Welche Projekte können im Rahmen der Ausschreibung einreicht werden?

F&E-Unternehmensprojekte der industriellen Forschung (IF) und der experimentellen Entwicklung (EE) von österreichischen Unternehmen zum Thema Digitalisierung mit Gesundheitsaspekten sowie zur Entwicklung neuer Arzneimittel, Diagnostika, Medizinprodukte und Impfstoffe

Sowie interventionelle Klinische Studien der Phase I und II oder klinische Prüfungen von Medizinprodukten gemäß EU-Verordnungen von österreichischen Unternehmen. 

Kooperative Vorhaben im Bereich Digitalisierung und Gesundheitsforschung für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen aus den Bereichen Prävention, Diagnostik sowie die Digitalisierung und Standardisierung von Gesundheitsdaten in Österreich zu schaffen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

2. Wo finde ich eine Definition zu den Forschungskategorien?

Die Definitionen zu den Forschungskategorien finden Sie in den Instrumentenleitfäden. Hilfreich in den Leitfäden ist auch die Betrachtung der Tabelle zur TRL-Systematik (Technology readiness levels).

3. Wie viele Unternehmensprojekte können pro Unternehmen eingereicht werden?

Um eine möglichst breite Streuung der Förderungsmittel zu gewährleisten, kann in der Ausschreibung 2024 bis 2026 maximal ein Projekt pro Jahr pro Unternehmen je Forschungskategorie sowie eine klinische Studie gefördert werden. Bei mehr als einem laufenden Projekt ist jedenfalls die technische und finanzielle Durchführbarkeit im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen nachvollziehbar darzustellen.

4. Was muss bei der Einreichung klinischer Studien beachtet werden?

Es müssen alle für die Durchführung einer klinischen Studie erforderlichen Dokumente vorliegen und es ist auf die Einhaltung von Qualitätsvorgaben zu achten (positives Votum der Ethikkommission, ICH-GCP, Verblindung, Randomisierung). Das Studiendesign muss bei Antragstellung vorliegen und als Anhang im eCall beigefügt werden.

Zudem sollte die klinische Studie überwiegend in österreichischen Kliniken durchgeführt werden.

5. Wer kann einreichen?

  • Unternehmensprojekte IF, EE und Klinische Studien: Antragsteller muss ein österreichisches Unternehmen aus dem Life Sciences-Bereich sein. Bei klinischen Studien ist zu beachten, dass das antragstellende österreichische Unternehmen auch Hauptverantwortlicher Sponsor der Studie ist und als solcher im Studienregister angeführt wird. Allfällige Partner sind als Drittleister einzubinden und im Antrag unter „Beschreibung der Organisation – 1.5 Aufgaben von Drittleistern" (Unternehmen, Forschungseinrichtungen) zu beschreiben. 

     

  • Leitprojekte: Ein Konsortium muss aus drei oder mehreren voneinander unabhängigen Beteiligten, das heißt Beteiligten, die aneinander weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte besitzen, bestehen. Die Beteiligung von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist gefordert.     
    Im Konsortium müssen jedenfalls vertreten sein: 
  • zwei Unternehmen mit Niederlassung in Österreich, davon mindestens ein kleines oder mittleres Unternehmen, kurz KMU (siehe nähere Informationen zur KMU-Definition) und 
  • eine Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtung – siehe AGVO 2014) mit Niederlassung in Österreich 
  • Weitere Anforderungen an das Konsortium: Einzelne Unternehmen tragen maximal 70 % der förderbaren Projektkosten, wobei Anteile verbundener Unternehmen als ein Unternehmen zählen und addiert werden. Die Forschungseinrichtungen haben in Summe minimal 10 % und maximal 50 % Anteil an den förderbaren Projektkosten 

Weitere Informationen und allfällige Einschränkungen finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden und im Ausschreibungsleitfaden.

6. Können Unternehmen in Gründung Projekte einreichen?

Formal ist eine Projekteinreichung auch in der Gründungsphase erlaubt. Da jedoch bei der Projektauswahl auch ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzbarkeit der Forschungsprojekte in Richtung technologische Weiterentwicklung, Marktrelevanz und volkswirtschaftliche Bedeutung gelegt wird, empfiehlt sich, dass bei der Einreichung eine Gründung zumindest absehbar ist. Des Weiteren hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Erfolgsaussichten auf eine Förderung bei gegründeten Unternehmen, die bereits über eine geeignete Infrastruktur für die Durchführung des F&E-Projektes verfügen, sowie zumindest ein wissenschaftliches Kernteam etabliert haben und über eine effektive Eigenkapitalausstattung verfügen, höher sind.

7. Was versteht man unter einem Leitprojekt Digitalisierung & Gesundheitsforschung?

Prinzipiell sind Leitprojekte strategisch und inhaltlich definierte kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte von substantiellem Umfang hinsichtlich inhaltlichem und finanziellem Projektvolumen, der Anzahl an Projektpartnern und der Laufzeit. Leitprojekte zielen auf die technologische Realisierbarkeit von Systemlösungen mit langfristiger Wachstumsperspektive ab. Leitprojekte dienen der Stärkung eines Sektors bzw. einer Branche oder erstellen modellhafte Lösungen für bedeutende gesellschaftliche Herausforderungen. Sie schaffen aufgrund dieser spezifischen übergeordneten Wertigkeit in der breiten Öffentlichkeit Bewusstsein für die Themenstellung. Leitprojekte bewirken nationale und internationale Sichtbarkeit für österreichische Technologien. Im heuer ausgeschriebenen Leitprojekt Digitalisierung und Gesundheitsforschung, soll erforscht werden, wie Erkenntnisse durch die Zusammenarbeit verschiedener Forschungsbereiche, darunter Biomedizin, klinische Forschung, Epidemiologie, Sozialwissenschaften, Wirtschaft und Versorgungsforschung, gewonnen werden können, um eine Grundlage für Maßnahmen in Prävention und Diagnostik zu schaffen. Dabei soll auch die Digitalisierung und Standardisierung von Gesundheitsdaten in Österreich vorangetrieben wird. Die Integration digitaler Lösungen im Gesundheitswesen soll die Information der Bevölkerung verbessern, die Gesundheitsversorgung qualitativ steigern und präventive Maßnahmen effektiver gestalten, insgesamt um die gesunden Lebensjahre zu erhöhen.

8. Können Universitäten und COMET-Zentren einreichen?

  • Unternehmensprojekte: Nein, einreichberechtigt sind nur österreichische Unternehmen. Die Ausschreibung fokussiert auf rasch umsetzbare Forschungs- und Entwicklungsergebnisse. Daher können nur österreichische Unternehmen einreichen. Forschungseinrichtungen und Kompetenzzentren können mit ihrer Expertise als Drittleister teilnehmen. 
  • Leitprojekte: Ja, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Kooperation mit Unternehmen, wobei der Anteil der Forschungseinrichtungen an den förderbaren Kosten kumuliert 10 % nicht unterschreiten und 50 % nicht übersteigen darf. 
  • Weitere Anforderungen an das Konsortium: Einzelne Unternehmen tragen maximal 70 % der förderbaren Projektkosten, wobei Anteile verbundener Unternehmen als ein Unternehmen zählen und addiert werden. Die Forschungseinrichtungen haben in Summe minimal 10 % und maximal 50 % Anteil an den förderbaren Projektkosten 

Weitere Informationen und allfällige Einschränkungen finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden und im Ausschreibungsleitfaden.

9. Ist Projekt.Start auf die Austrian Life Sciences-Ausschreibung anwendbar?

Ja, Projekt.Start ist bei F&E-Unternehmensprojekten (in beiden Forschungskategorien) anwendbar. Für Leitprojekte ist die Anwendung nicht möglich.

10. Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Es stehen insgesamt € 50 Millionen für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung. Für die Jahr 2024 bis 2026 stehen weitere € 45 Millionen zur Verfügung.

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Projektauswahl und Förderungsentscheidung

1. Unternehmensprojekte (IF, EE) und klinische Studien

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt laufend durch Expertinnen und Experten der FFG nach den im jeweiligen Instrumentenleitfaden definierten Kriterien. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme. Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

2. Leitprojekte

Nationale und internationale Expertinnen und Experten begutachten die eingereichten Unterlagen nach den Kriterien in Kapitel 2.9 des Instrumentenleitfaden für Leitprojekte, Version 5.0. Zusätzlich wird ein Hearing durch die Abwicklungsstelle organisiert (geplante Monate in Abstimmung). Das Hearing ergänzt oder ersetzt die eingereichten Unterlagen nicht, es dient lediglich für Rückfragen durch die Mitglieder des Bewertungsgremiums. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Hearings sowie der schriftlichen Gutachten spricht das eingerichtete Bewertungsgremium eine Förderungsempfehlung aus. Die Geschäftsführung der FFG trifft die Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums.

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Antragstellung und Auswahlverfahren

1. Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt in nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße bzw. Forschungskategorie (siehe Tabelle auf der Ausschreibungsseite). Die Förderung ist im Falle von Unternehmensprojekten (EE), klinischen Studien auf max. € 3,000.000,- und Unternehmensprojekten (IF) auf max. € 1,000.000,- begrenzt. Im Falle des Leitprojektes muss die Förderung mindestens € 2,000.000,- betragen und ist auf max. € 4,000.000,- begrenzt.

2. Wo finde ich das Antragsformular?

Die Förderungsabwicklung findet durchgängig online statt (auch in der Antragsphase). Achten Sie in allen Fällen auf die formal richtige Vorlage und Auswahl der richtigen Forschungskategorie (Experimentelle Entwicklung oder Industrielle Forschung), da diese für die Förderquote ausschlaggebend ist

3. Müssen alle Kapitel im Antragsformular befüllt werden?

Ja. Sollten Sie der Meinung sein, dass ein Kapitel für Sie nicht relevant und/oder anwendbar ist, dann begründen Sie dies. 

Ausnahme: Bei den Kapiteln „1.5. Nachhaltige Wirkung der Projektinhalte“ und „4.3. Nachhaltige Wirkung und soziale Verantwortung auf Unternehmensebene“ haben Sie die Möglichkeit durch setzen eines Häkchens „Dieser Abschnitt ist für dieses Projekt nicht zutreffend“ von einer Begründung abzusehen.

4. Wo kann ich einreichen?

Alle Informationen zur Einreichung finden Sie auf der Ausschreibungsseite. Die Einreichung erfolgt im elektronischen Einreichsystem eCall der FFG. Wählen Sie dort die Ausschreibung aus und legen Sie Ihr Vorhaben an.

5. Was ist bei der Einreichung zu beachten?

Die geplanten Projekte sollen im Zeitraum von 12 bis max. 24 Monaten umgesetzt werden können und den Einreichkriterien und Fristen in den Ausschreibungsdokumenten entsprechen. Das Vorhaben muss überwiegend in Österreich durchgeführt und der Nutzen muss in erster Linie für den Standort und die Gesellschaft in Österreich ersichtlich sein (Negativbeispiel: Durchführung einer multizentrischen Studie mit 2 Patienten in Österreich und 98 Patienten in anderen Ländern).

6. Welche Fristen muss ich bei der Antragstellung beachten?

Unternehmensprojekte IF, EE und klinische Studien: Eine Einreichung ist laufend von 22.3.2024 bis längstens 18.12.2026 (12:00) und in Abhängigkeit der Budgetverfügbarkeit, im eCall möglich. 

Leitprojekte: Leitprojekte sind bis spätestens 9.9.2024 im eCall einzureichen. Beachten Sie, dass ein verpflichtendes Vorgespräch mit der FFG bis spätestens 12.8.2024 zu erfolgen hat. Terminvereinbarungen für dieses verpflichtende Vorgespräch sind bis spätestens 22.7.2024 in schriftlicher Form an Marlene Zellner (marlene.zellner@ffg.at) zu richten. Die Termine für die Jahre 2025 und 2026 werden noch gesondert auf dieser Seite kommuniziert.

7. Kann aufgrund der Dringlichkeit auf geltende Qualitätsvorgaben verzichtet werden?

Nein, die Einhaltung von Qualitätsvorgaben (zB positives Votum der Ethikkommission, GCP, GMP) hat jedenfalls zu erfolgen.

8. Muss das Studienprotokoll bei Einreichung vorliegen? Kann diese Unterlage nachgereicht werden?

Ja, das Studienprotokoll sollte bei Einreichung vorliegen, da dies bei der Evaluierung berücksichtigt wird.

9. Mein Projekt lässt sich nicht zu 100 Prozent einer Forschungskategorie zuordnen. Ich habe Workpackages die sowohl der EE als auch der IF zuordenbar sind. Wie geht man hier vor? 

Bei Unternehmensprojekten: Das Projekt sollte der Forschungskategorie zugeordnet werden, in der sich die meisten Arbeitsstunden befinden. Bei einem Leitprojekt: Hier kann jeweils ein Arbeitspaket der entsprechenden Kategorie zugeordnet werden.

10. Es sind viele der 17 SDGs nicht zutreffend. Keines der SDGs trifft zu. Was nun? Beeinflusst das die Bewertung meines Antrags? 

Das Projekt sollte sich grundsätzlich nicht negativ auf eines der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) auswirken. 

11. Brauche ich einen Businessplan?

Ja. Startups benötigen einen Businessplan.

12. Sind Wiedereinreichungen tatsächlich nicht möglich?

Projekte können nach vollständiger Sanierung der kritischen Punkte wieder eingereicht werden.

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Kosten

1. Welche Kosten sind förderbar?

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details dazu finden Sie im FFG-Kostenleitfaden 3.1, seit 1.1.2024.

Darüber hinaus gilt für klinische Studien, dass grundsätzlich alle studienrelevanten Kosten wie 

  • Contract Research Organisation (CRO) 
  • Zentren inkl. Probanden und Prüfteam 
  • Prüfmaterial sowie die Contract Manufacturing Organisation (CMO) 
  • Management im Unternehmen (Personalkosten, Materialkosten, Reisekosten) 

förderbar sind. Es gibt keine Limitierung bei den Drittkosten. Tabelle zu Drittkosten in den unterschiedlichen Förderungsinstrumenten: 

Drittkosten (DK) Experimentelle Entwicklung Industrielle Forschung Klinische Studien Leitprojekt
max. in % Die Grenze liegt bei max. 50 % der Gesamtkosten. Die Grenze liegt bei max. 20 % der Gesamtkosten. Liegen die DK darüber, muss die Überschreitung in der Projektbeschreibung begründet werden. (Hinweis: Der eCall riegelt bei 20 % ab, die Eingabe eines höheren Wertes ist nicht möglich.) keine Obergrenze (wie oben beschrieben) Die Grenze für Drittkosten liegt bei max. 20 % der Gesamtkosten. Liegen die DK darüber, muss die Überschreitung in der Projektbeschreibung begründet werden. (Hinweis: Der eCall riegelt bei 20 % ab, die Eingabe eines höheren Wertes ist nicht möglich.)

2. Was passiert, wenn ich die Drittkosten überschreite?


Es werden gegebenenfalls Kürzungen vorgenommen. Sind durch die Kürzungen wesentliche Arbeiten nicht durchführbar, kann dies zu einer Ablehnung führen.

3. Können Verschiebungen von Kosten einer Kategorie in eine andere Kategorie erfolgen? 

Ja, wenn die Zielerreichung nicht gefährdet ist und technische Gründe für eine Verschiebung vorliegen. Eine allfällige Verschiebung ist jedenfalls im Kurz- bzw. im Endbericht entsprechend darzustellen und zu begründen.

Projektabwicklung

1. Ist eine Wiedereinreichung bei negativem Beschluss bzw. nach dem Ende der Einreichfristen möglich?

Es ist derzeit nicht vorgesehen, dass Projekte, die im Zuge der Evaluierung abgelehnt wurden, erneut in der gleichen Ausschreibung eingereicht werden können.

2. Kann eine Wiedereinreichung in einem anderen FFG-Programm erfolgen?

Ja. Je nach Ablehnungsgrund kann eine Einreichung in einer anderen FFG-Ausschreibung erfolgen. Halten Sie Rücksprache mit der FFG, ob die Mängel entsprechend behoben werden können.

3. Was passiert, wenn ich mein Projekt nicht fristgerecht abschließen kann? Gibt es die Möglichkeit einer Verlängerung? 

Man kein ein Projekt auf bis zu 12 Monate verlängern. Eine Verlängerung  größer als 12 Monate muss vom Beirat entschieden werden. Ein entsprechender Antrag kann mittels dem Formular „Änderung bereits entschiedener Projekte“ beantragt werden. 

4. Ich kann den Zwischenbericht/Endbericht nicht fristgerecht einreichen. Was nun? Gibt es eine Fristerstreckung? 

Sie können per eCall-Nachricht um Fristerstreckung bitten.

5. Wo darf ich notwendige Anhänge hochladen? Gibt es hier eine Beschränkung? 

Alle wichtigen Informationen sollten im Antrag dargestellt werden. Anlagen wie CV, Saldenliste etc. können im eCall unter „Anhänge“ hochgeladen werden.

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Vernetzung

1. Wie finde ich Unternehmen und Forschungseinrichtungen der Branche?

Das Austrian Life Sciences Directory ist eine Sammlung von Profilen von Unternehmen und großen Forschungsinstituten, die in Österreich in den Biowissenschaften tätig sind. Mit dieser Datenbank können Sie Pharma-, Biotech- und Medtech-Unternehmen sowie Forschungsorganisationen identifizieren, die Ihren Interessen und Anforderungen entsprechen.

2. Wie finde ich geeignete Forschungseinrichtungen in Österreich?

In der FFG-Datenbank können Sie als Unternehmen nach Forschungspartner:innen suchen. Suchkriterien sind Branche, Organisationstyp und Regionen.

3. Wie finde ich klinische Partner zur Durchführung der Studien?

Die Medizinischen Universitätskliniken Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien haben Koordinations-Zentren für Klinische Studien (KKS) eingerichtet. Sie unterstützen klinische Forschung nach gesetzlichen und ethischen Vorgaben. Nützen Sie die Kontakte zu den einzelnen Zentren bzw. richten Sie Ihre Fragen an kks@meduniwien.ac.at und michael.wolzt@meduniwien.ac.at

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Kontakt

Marlene ZELLNER
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