Was wird gefördert?
Mit dem Förderungsangebot „Patent.Scheck“ wird die IP-Kompetenz von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und Gründer:innen (Startups) gestärkt.
Mit dem Patent.Scheck besteht einmal pro Jahr und Forschungsidee die Möglichkeit, mit einem nationalen Patentamt die Patentierbarkeit (verpflichtende Phase 1) abzuklären. Mit der Förderung können zusätzlich Leistungen wie zu Patentanmeldung und Patentmonitoring (optionale Phase 2) bezahlt werden.
Wer wird gefördert?
Österreichische Klein- und Mittelunternehmen, Startups sowie Einzelpersonen, die für das Vorhaben eine konkrete wirtschaftliche Verwertungsabsicht nachweisen können (zB Unternehmen in Gründung, Betreuung über Gründerzentrum oder vergleichbare Einrichtungen, AplusB-Zentren). Die wirtschaftliche Tätigkeit muss im Vordergrund stehen.
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Wie hoch ist die Förderung?
Die Gesamtkosten können sich auf bis zu maximal € 12.500,- belaufen. Bei der Patent.Scheck-Förderung übernimmt die FFG max. € 10.000,- (das sind 80 % der anerkennbaren Kosten).
Was sind die Einreichkriterien?
Der Patent.Scheck kann einmal alle 12 Monate beantragt werden. Nach der Bewilligung des Patent.Schecks haben Sie ein Jahr Zeit, um interaktiv mit einem nationalen, recherchierenden Patentamt aus Europa die Patentierbarkeit abzuklären (verpflichtende Phase 1). Sollte eine Patentierbarkeit vom Patentamt empfohlen werden, so fördert der Patent.Scheck weitere zusätzliche Leistungen für Patentanmeldung und Patentmonitoring (optionale Phase 2). Die Ratenauszahlung erfolgt nach den beschriebenen Phasen 1, 2 (Zwischenrate in der Höhe von max. 80 % der Phase 1-Kosten und Endrate von max. 80 % der Phase 2-Kosten).
Eine europäische Patentanmeldung ist von der Patent.Scheck-Förderung ausgeschlossen. Eine klare Abgrenzung von Projektidee und -inhalt zu anderen F&E-Projekten des Unternehmens muss erkennbar sein (Prüfung auf Mehrfachförderung).
Wie erfolgt die Einreichung?
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Die Einreichung erfolgt ganz einfach über das eCall-System der FFG.
Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Wann gibt es eine Entscheidung (Förderungsverlauf)?
- Sie reichen im eCall-System der FFG eine kurze Beschreibung der konkreten Innovationsidee sowie die geplante wirtschaftliche Verwertung ein
- Die FFG checkt die Formalkriterien und stellt innerhalb von 2 bis 3 Wochen einen Fördervertrag aus
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Förderungszusage als eCall-Nachricht (das ersetzt den Förderungsvertrag).
- Die FFG zahlt die Zwischenrate für die verpflichtende Phase 1 (max. 80 % der anerkennbaren Kosten der Phase 1)
- Sie reichen Detailunterlagen über den eCall unter Menüpunkt "Grunddaten" mit der Funktion "Daten an das Patentamt übertragen" direkt beim Patentamt ein und bezahlen für die ersten Leistungen
- Sie recherchieren gemeinsam und interaktiv mit dem Patentamt bis zu einem Ergebnis (verpflichtendes, persönliches Erstgespräch)
- Resultat Phase 1: Patentierbar JA oder NEIN
- Resultat Phase 1: NEIN > Sie schicken Abschlussbericht, Recherchebericht und Zahlungsbestätigung an die FFG und beenden damit das Projekt
- Resultat Phase 1: JA > Sie schicken einen Abschlussbericht, Recherchebericht und Zahlungsbestätigung an die FFG und können unmittelbar mit einem Patentanwalt Kontakt aufnehmen
- Durchführung Phase 2 mit einem Patentamt und Patentanwalt (Patentanmeldung und Patentmonitoring)
- Resultat Phase 2: nationale bzw PCT-Patentanmeldung (keine: Anmeldung als europäisches Patent)
- Abschluss Phase 2: Sie schicken einen Endbericht mit Kopie der jeweiligen Patentanmeldung, Anwaltsrechnung und Zahlungsbestätigung an die FFG.
- Danach ist keine weitere Abrechnung möglich!
- Die FFG zahlt die Endrate für Phase 2 (max. 80 % der anerkennbaren Kosten der Phase 2, max. € 10.000,-)