Patent.Scheck - Frequently Asked Questions (FAQs)

Haben Sie Fragen zum Patent.Scheck? Mit diesen FAQ unterstützen wir Sie mit ersten wichtigen Antworten. Bitte beachten Sie, dass die Antworten allgemein gehalten und somit nicht auf jede Situation anwendbar bzw. vollständig sind (keine rechtliche Bindung). Für Details und weiterführende Informationen beraten wir Sie gerne persönlich. Letzte Änderung am 11. Jänner 2024

Patent.Scheck - geeignet für mein Unternehmen?

Jetzt mit wenigen Clicks zur Antwort: Mit dem Selbsttest können Sie jetzt mit wenigen Clicks herausfinden, ob auch Ihr Unternehmen den Patent.Scheck in Anspruch nehmen kann.

Inhaltsverzeichnis

Allgemein

1. Was ist der Patent.Scheck? 
2. An wen richtet sich das Förderprogramm Patent.Scheck? 
3. Welche Vorhaben sind förderbar? 
4. Werden laufende Patentkosten auch gefördert?  
5. Werden Kosten zum Einheitspatent gefördert? 
6. Was ist Phase 1, was ist Phase 2? 
7. Wie hoch ist die Förderung? (aliquote Förderung) 
8. Können auch andere Schutzrechte mit dem Patent.Scheck gefördert werden? 
9. Wie reiche ich ein? 
10. Was muss ich bei der Einreichung angeben? 
11. Kann ich auch in einer anderen Sprache als Deutsch einreichen? 
12. Welche Expert:innen können die geförderte Leistung im Patent.Scheck unterstützen? 
13. Ich habe noch keine Firma, kann ich trotzdem einreichen? 
14. Wie lange ist der Patent.Scheck gültig?  
15. Wie oft kann ich den Patent.Scheck beantragen? 
16. Kann ich mehrere Patent.Schecks gleichzeitig beantragen?  
17. Muss ich den Fördervertrag im Original unterschrieben an die FFG schicken?  
18. Wie wird die PRIO-Anmeldung des Österreichischen Patentamtes (OPA) behandelt? 
19. Ab wann beginnt die Laufzeit von 24 Monaten?

Phase 1

1. Wann kann mit der Patentrecherche begonnen werden? 
2. Wie übertrage ich die Detailunterlagen an das Österreichische Patentamt? 
3. Was passiert, wenn die Recherche des Patentamts negativ ist? 
4. Wie erfolgt der Abschluss von Phase 1? Was und wie ist abzurechnen? 
5. Wann kann die Patentanmeldung erfolgen? 
6. Ich habe die Information an das Patentamt übertragen – was sind die nächsten Schritte?

Phase 2

1. Wann kann mit der Phase 2 begonnen werden? 
2. Kann für die Phase 2 auch ein Patentanwalt aus dem Ausland beschäftigt werden?  
3. Welche Patentanmeldungen können vorgenommen werden? 
4. Wie kommuniziere ich den Abschluss der Phase 2 und zu welchem Zeitpunkt? 
5. Wie rechne ich die Förderung im eCall korrekt ab?

 

ALLGEMEIN

1. Was ist der Patent.Scheck?

Der Patent.Scheck hilft KMU, rasch und mit professioneller Unterstützung abzuklären, ob ihre Innovationsidee patentierbar ist. Im Anschluss fördert er eine (inter)nationale Patentanmeldung.

2. An wen richtet sich das Förderprogramm Patent.Scheck?

Österreichische Klein- und Mittelunternehmen, Startups sowie Einzelpersonen, die für das Vorhaben eine konkrete wirtschaftliche Verwertungsabsicht nachweisen können (zB Unternehmen in Gründung, Betreuung über Gründerzentrum oder vergleichbare Einrichtungen, AplusB-Zentren). Die wirtschaftliche Tätigkeit muss im Vordergrund stehen.

3. Welche Vorhaben sind förderbar?

Förderbar sind Vorhaben, die prinzipiell patentierbar sind: naturwissenschaftlich-technische Vorhaben. Was patentierbar ist, finden Sie in einem Infoblatt des Österreichischen Patentamts (pdf).

4. Werden laufende Patentkosten auch gefördert?

Nein.

5. Werden Kosten zum Einheitspatent gefördert?

Nein. Die Kosten für das seit 1. Juni 2023 gebotene "Einheitspatent" des Europäischen Patentamtes (EPA) sind gemäß FFG-Kostenleitfaden nicht förderbar. Es handelt sich dabei um ein Anschlusspatent nach einer Europäischen Patentanmeldung und so ist es als Voraussetzung seitens EPA definiert. Das gilt für alle Förderangebote der FFG.

6. Was ist Phase 1, was ist Phase 2?

Phase 1 mit einem Patentamt (verpflichtend): Interaktive Recherche in Kooperation mit einem nationalen, recherchierenden Patentamt aus Europa (nicht Europäisches Patentamt) zu einer konkreten Innovationsidee des Unternehmens und Beratung zum Schutz des Geistigen Eigentums.

Phase 2 mit einem Patentanwalt (optional): Vorbereitung und Durchführung einer nationalen und internationalen (PCT) Patentanmeldung im Zusammenhang mit der konkreten Innovationsidee. Leistungen Dritter (Patentanwälte) können in Anspruch genommen werden.

7. Wie hoch ist die Förderung? (aliquote Förderung)

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe von maximal 80% der förderbaren Kosten. Die restlichen 20 % der Kosten werden vom Unternehmen selbst finanziert. Der maximale Zuschuss für beide Phasen beträgt € 10.000,-, das heißt die förderbaren Gesamtkosten sind mit € 12.500,- gedeckelt. Liegen die Kosten unter € 12.500,- wird entsprechend aliquot (80 % der förderbaren Kosten) gefördert.

8. Können auch andere Schutzrechte mit dem Patent.Scheck gefördert werden?

Nein. Mit dem Patent.Scheck werden nur Patente gefördert.

9. Wie reiche ich ein?

Die Projekteinreichung erfolgt elektronisch via eCall.

10. Was muss ich bei der Einreichung angeben?

Im eCall beschreiben Sie die konkrete Innovationsidee sowie die geplante wirtschaftliche Verwertung und die Einpassung in die Unternehmensstrategie.

11. Kann ich auch in einer anderen Sprache als Deutsch einreichen?

Ja, der Antrag kann auch auf Englisch eingereicht werden. Die Einreichung von Anträgen in einer Mischung aus Englisch und Deutsch ist nicht möglich.

12. Welche Expertinnen und Experten können die geförderte Leistung im Patent.Scheck unterstützen?

Phase 1: Die interaktive Patentrecherche wird durch ein nationales, recherchierendes Patentamt aus Europa durchgeführt. Es muss sich um ein recherchierendes und prüfendes Amt handeln, das eine persönliche und qualitativ hochwertige Beratung auf allen IP-relevanten Bereichen gewährleistet.

Phase 2: Sie können die Leistungen von Patentanwältinnen und -anwälte für das Formulieren der Ansprüche bzw. der Patentanmeldung in Anspruch nehmen. 

13. Ich habe noch keine Firma, kann ich trotzdem einreichen?

Ja, auch ein Unternehmen in Gründung kann einen Antrag einreichen. Spätestens mit der Anmeldung des Patents sollte eine Firma gegründet werden. Falls Sie kein eingetragenes Unternehmen sind, beschreiben Sie zusätzlich die geplanten Tätigkeiten bezüglich einer Unternehmensgründung und die von Ihnen angestrebte Unternehmensstrategie.

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.

Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".

Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

14. Wie lange ist der Patent.Scheck gültig?

Maximal 24 Monate. Die Phase 1 muss nach maximal 12 Monaten abgeschlossen sein, sonst verfällt der Patent.Scheck. Eine Verlängerung (Phase 1 mit 12 Monaten, Phase 2 mit 24 Monaten) ist nicht möglich.

15. Wie oft kann ich den Patent.Scheck beantragen?

Der Patent.Scheck kann einmal in 12 Monaten beantragt werden. Ein Abgleich erfolgt im Zuge der Stammdatenprüfung der FFG.

16. Kann ich mehrere Patent.Schecks gleichzeitig beantragen?

Nein.

17. Muss ich etwas unterschreiben und im Original an die FFG schicken?

Nein. Seit 1. März 2022 ist die Förderungsabwicklung auf einen rein digitalen Ablauf umgestellt.

18. Wie wird die PRIO-Anmeldung des Österreichischen Patentamtes (OPA) behandelt?

Diese wird nicht als Patentanmeldung gewertet, das heißt sie kann parallel zum Patent.Scheck-Antrag beantragt werden. Wir empfehlen allerdings, zuerst den Patent.Scheck-Antrag zu stellen. Das Upgrade einer PRIO-Anmeldung ist erst in der 2. Phase möglich. Sollte eine Sicherung des Zeitranges nur möglich sein, bitten wir um entsprechende Stellungnahme im Rahmen des Endberichtes.

19. Ab wann beginnt die Laufzeit von 24 Monaten?

Die Laufzeit von 24 Monaten startet mit dem Projektbeginn. Diesen finden Sie in Ihrem Förderungsvertrag.

 

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Ablaufgrafik zum Patent.Scheck wie nachstehend beschrieben.

PHASE 1

1. Wann kann mit der Patentrecherche begonnen werden?

Mit der Patentrecherche (interaktive Recherche mit einem Patentamt) können Sie starten, sobald Sie den Fördervertrag unterzeichnet an die FFG retourniert haben.

2. Wie übertrage ich die Detailunterlagen an das Österreichische Patentamt?

Wenn Sie eine Förderungszusage zum Patent.Scheck erhalten haben, wird die gemeinsame Recherche mit einem Patentamt eingeleitet. Der „digitale“ Patent.Scheck-Schlüssel für die Weitergabe Ihrer Daten ist jetzt im eCall aktiv! Ihr Einverständnis zur elektronischen Datenübermittlung an das OPA bestätigen Sie unter dem Menüpunkt "Projektdaten" mit der Funktion „Daten an das Patentamt übertragen direkt im eCall.

3. Ich habe die Information an das Patentamt übertragen – was sind die nächsten Schritte?

Nach Erhalt der Informationen meldet sich das Patentamt bei Ihnen, um die interaktive Recherche zu starten.

4. Wann kann die Patentanmeldung erfolgen?

Nach dem positiven Abschluss der Phase 1 (interaktive Recherche, Patentierbarkeit durch das Patentamt schriftlich bestätigt).

5. Wie erfolgt der Abschluss von Phase 1? Was und wie ist abzurechnen?

Sie belegen den Abschluss von Phase 1 spätestens nach Ablauf von 12 Monaten mit einem Zwischenbericht. Dazu geben Sie die folgenden Dokumente über eCall ab (Abschluss Zwischenbericht!)

  • Abschlussbericht des Patentamts
  • Recherchebericht des Patentamts
  • Zahlungsbestätigung (Ihre Zahlung an das Patentamt)

6. Was passiert, wenn die Recherche des Patentamts negativ ist?

Ist eine Patentierbarkeit nicht möglich, wird der Patent.Scheck im Rahmen des Zwischenberichts abgerechnet. Eine Fortführung in Phase 2 ist bei negativem Bescheid nicht möglich.

 

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Ablaufgrafik zum Patent.Scheck wie nachstehend beschrieben.

PHASE 2

1. Wann kann mit der Phase 2 begonnen werden?

Nach positivem Abschluss der Phase 1 im eCall kann die Phase 2 starten: Die FFG prüft den Zwischenbericht und setzt bei positivem Ergebnis den Status im eCall von „Zwischenbericht eingereicht“ auf „Laufendes Projekt“. Somit ist die Phase 2 möglich.

2. Kann für die Phase 2 auch ein Patentanwalt aus dem Ausland beschäftigt werden?

Ja.

3. Welche Patentanmeldungen können vorgenommen werden?

Nationale bzw. PCT-Patentanmeldung. Eine europäische Patentanmeldung ist von der Patent.Scheck-Förderung ausgeschlossen.

4. Wie kommuniziere ich den Abschluss der Phase 2 und zu welchem Zeitpunkt?

Sie erhalten rund 2 Monate vor Ablauf des Förderzeitraums eine Erinnerung zur Endberichtslegung.

  • Richten Sie Ihren Zeitplan der Berichtslegung danach aus (zB sind schon alle relevanten Belege vorhanden),
  • beschreiben Sie kurz die durchgeführten Arbeiten und
  • stellen Sie die geplanten weiteren Schritte und wirtschaftliche Verwertung dar.

5. Wie rechne ich die Förderung im eCall korrekt ab?

Die Abrechnung und der Abschluss erfolgen über den eCall. Für die Abrechnung sind Beilagen zum Endbericht erforderlich. Senden Sie alle Patentanmeldungen (nationale und PCT) und die Rechnungen für die Vorbereitung und Durchführung der Erstpatentanmeldungen (inkl. Überweisungsbestätigungen). Ist der Abschluss im eCall erfolgt ist keine weitere Bearbeitung mehr möglich und die Förderung ist damit beendet.

Ihre Endabrechnung beinhaltet alle Rechnungen der beteiligten Drittleister (inklusive Angabe der durchgeführten Leistungen) sowie die zugehörigen Zahlungsnachweise.

Danach ist keine weitere Abrechnung möglich!

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Kontakt

Gabriele KÜSSLER
Gabriele KÜSSLER
Förderberatung

T 0043577551504
Karin RUZAK
Karin RUZAK
Förderberatung

T 0043577551507