Beratung
Als zusätzliche Hilfestellung bei der Unterstützung Ihrer Forschungsprojekte bieten wir als Partnerin und Dienstleisterin individuelle Förderungsberatung. Stellen Sie uns Ihre Fragen unter der Hotline 05 7755-5000, senden Sie uns eine Anfrage an bp-beratung@ffg.at und besuchen Sie uns bei unseren Förderinformationstagen bzw. fragen Sie nach der Möglichkeit einer individuellen Einzelberatung zu einem Wunschtermin durch FFG-Mitarbeiter:innen.
Über den eNewsletter der FFG informieren wir Sie laufend über aktuelle Ausschreibungen, Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Welche Förderung passt für Sie?
Geben Sie Ihrer Innovationsidee gesteigerte Chancen in der Planung und Umsetzung. Kommen Sie mit der bottom-up Förderung der FFG rascher auf den Markt. Für jede Phase Ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gibt es Möglichkeiten.
Im bottom-up Förderungsansatz werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen ohne Einschränkung auf bestimmte Themen und Technologiefelder gefördert. Das Projektziel ist dabei ein funktionierendes Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung. Verwertung und potentielle Marktaussichten spielen in der Förderungsentscheidung eine bedeutende Rolle.
Entwicklung von innovativen Ideen und Lösungen mittels Innovationsprozess und Interaktion mit allen relevanten Akteur:innen können Sie mit Impact Innovation oder Wirksam Werden (beides Prozess- und Organisationsinnovationen) verfolgen.
Der Einstieg und das Ausloten von Forschungs- und Entwicklungsthemen bzw. Innovationspotential und erste projektvorbereitende Schritte gelingt am besten mit:
- Innovationsscheck Von der Idee zur Innovation - Unterstützung für KMU (De-minimis Beihilfe)
- Patent.Scheck Der direkte Weg zur Patentanmeldung
- Projekt.Start Förderung der Projektvorbereitungskosten für konkrete F&E-Unternehmensprojekte
Oft ist auch eine Kombination maßgeschneiderter Förderungsangebote sinnvoll, um innovative und wettbewerbsorientierte Aktivitäten bzw. Problemlösungen umzusetzen: Gehen Sie beispielsweise mit Projekt.Start an die Vorbereitung zur Antragstellung für ein Basisprogramm-Projekt und nützen dann optional als KU-Startup ein Markt.Start-Darlehen für die Überleitung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt. Das Kleinprojekt ist konzipiert für kleinere Projektvolumen und mit Frontrunner und Life Sciences werden die Schwerpunkte Klima- und Umweltschutz und Digitalisierung im Gesundheitswesen, Medizinprodukte bis zu Arzneimittelentwicklung verfolgt. Impact Innovation fördert den Einsatz von Innovationsmethoden für die Lösung eines (ungelösten) Problems. Wirksam Werden bietet Förderung für Projekte gegen Kinder- und Jugendarmut. Mit Expedition Zukunft begleitet die FFG die Expedition in eine bessere Zukunft, von der Vorbereitung bis zur Skalierung von disruptiven und radikalen Innovationen.
Der Bereich Basisprogramme unterstützt Startup-Unternehmen substantiell in ihrer mittelfristigen Liquiditätssituation mit Vorteilen (zB bis zu 70 % Förderung der relevanten Projektkosten, Darlehenstilgung erst 5 Jahre nach Projektende).
Ausschreibungsdokumente und Rechtsgrundlagen
Ihnen steht eine Übersicht der Ausschreibungsunterlagen 2025 für das Portfolio aus dem Bereich Basisprogramme immer aktuell zur Verfügung.
Die neuen Rechtsgrundlagen für die Jahre 2024 bis 2026 - FFG-KMU-Richtlinie, FFG-Industrie-Richtlinie und FFG-Offensiv-Richtlinie - gelten seit 1.1.2024. Nähere Informationen erhalten Sie unter den Rechtlichen Services der FFG.
Seit 1.1.2024 gibt es den Kostenleitfaden 3.1 und entsprechende FAQs.
Antragstellung
Förderungen in den Ausschreibungen aus dem Bereich Basisprogramme können laufend beantragt werden. Erforderlich ist ein Förderungsantrag via eCall mit genauer Darstellung des Projekts. Dies beinhaltet:
- eine klar formulierte Zielvorgabe mit detailliertem Arbeitsplan,
- eine Kosten- und Nutzenschätzung,
- einen Finanzierungsplan
Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen. Ein paar Hintergrundinformationen haben wir für Sie zusammengefasst.
Kooperation
In vielen Fällen sind Forschungskooperationen bei der Durchführung eines F&E-Vorhabens Voraussetzung für die Erreichung der Projektziele eines Unternehmens. Grundsätzlich kann zwischen Kooperationen mit Unternehmen (national und international) und Kooperationen mit Forschungseinrichtungen unterschieden werden. Darüber hinaus kann auch die Einbindung von jungen Forscher:innen im F&E-Projekt eines Klein- und Mittelunternehmen (KMU) von großem Nutzen und Interesse sein.
Themen- und Technologieoffenheit
Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Unternehmen aller Größen (auch Startups) jederzeit einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder bis hin zu disruptiven/radikalen Innovationen handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen. Lesen Sie zudem mehr über die Transformationsoffensive bzw. zur Initiative Transformation der Industrie.
Transformative Unternehmensprojekte
In den bestehenden Förderangeboten Basisprogramm, Frontrunner und Life Sciences soll die Transformation der österreichischen Wirtschaft unterstützt werden. Besonders berücksichtigt werden Projekte im Bereich Nachhaltigkeit, insbesondere Vorhaben, die positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, aber auch Projekte zum Ausbau der digitalen Kompetenz, der Stärkung der Krisenresilienz und Erhöhung der Unabhängigkeit, zB im Bereich Lieferketten. Lesen Sie mehr über die Transformationsoffensive.
Transformation der Industrie
Im bestehenden Förderangebot "Basisprogramm" können innovative Großvorhaben als Teil der Klima- und Transformationsoffensive der Industrie unterstützt werden. Im Fokus stehen hier F&E-Projekte, die das von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelte BMK-Programm „Transformation der Industrie“ ergänzen und insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren. Lesen Sie alle Details zum Programm und Informationen zum aktuellen Ausschreibungs-Zeitraum unter Transformation der Industrie.
Disruptive Innovationen
Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) befürwortet seit dem Jahr 2021 zudem Innovationen mit disruptiven Auswirkungen. Das Angebot im Basisprogramm oder BRIDGE zielt darauf ab, gegebenenfalls auch „disruptive Innovationen“ zu ermöglichen. Gemeint sind Projektziele, welche das Potenzial haben, bestehende Technologien grundlegend zu verändern. „Disruptive Innovationen“ stehen im Gegensatz zu „Inkrementellen Innovationen“, bei denen bestehende Produkte schrittweise verbessert werden. Seit 5.6.2023 gibt es mit Expedition Zukunft ein ganzheitlich neues Förderungsangebot mit drei Ausschreibungen, unterschiedlichen Ausprägungen und Kriterien sowie Einreichfristen.
Was für den Formalcheck wichtig ist
Projektanträge kommen umso rascher durch den Formalcheck und damit schneller zur Förderentscheidung, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen. Auf Ihrer Checkliste sollte daher keinesfalls fehlen:
- Projektzusammenfassung in Deutsch
- Nachhaltigkeitsabfrage beantwortet
- vollständige Bilanz und GuV der letzten beiden Jahre bzw. Saldenliste (Bitte erfassen Sie die Organisationsdaten unter "Organisation" > "Jahresdaten" > "neue Jahresdaten" die Kennwerte und laden Sie einen vollständigen Jahresabschluss als pdf direkt im eCall hoch)
- bei Startups (und Unternehmen in Gründung): ein Businessplan als Anhang
- Angebote von Drittleistern (ab 100.000 EUR Vergleichsangebote)
- Lebensläufe von Projektmitarbeiter:innen
Für Unternehmen in Schwierigkeiten wird auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Rechtsgrundlagen der FFG verwiesen.
Nachreichungsmöglichkeit besteht
Nachreichungen werden bei Bedarf gesondert durch FFG-Mitarbeiter:innen angefordert.
Kostendarstellung
Die Kosteneingabe erfolgt direkt online im eCall.
Evaluierung
Das Förderungsansuchen wird von Gutacher:innen aus dem Bereich Basisprogramme geprüft und dem Beirat der Basisprogramme zur Beratung vorgelegt. Die Bearbeitungszeit beträgt im Schnitt 12 bis 14 Wochen. In dieser Zeit erfolgt in der Regel auch eine Projektbesprechung (auch via Zoom), um Fragen auf Projektebene zu besprechen und eventuell Nachreichungsunterlagen über den eCall auszutauschen.
Finanzierungsmix
Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten - bei Startups (bereits in Gründungsphase) bis zu max. 70 %.
Die Finanzierung für ein Basisprogramm-Projekt erfolgt in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen (Zinssatz ab 30.1.2025 von 1,75 % p.a., bei großen Projekten auch Haftungen für einen Bankkredit inklusive Kreditkostenzuschuss). In den meisten Bundesländern erfolgt noch eine Aufstockung der Förderung durch Landesmittel.
Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem auch die Restfinanzierung des Vorhabens durch das Unternehmen und der Kostennachweis für die projektbezogene Verwendung der Förderungsmittel.
Einige Programme unterstützen auch durch eine reine Zuschussförderung (zB Kleinprojekt, Frontrunner, Microelectronics2Market, Life Sciences etc.) In jedem Fall wird die bestmögliche Finanzierung für eine Projektförderung erarbeitet.
Projektfortsetzungen (für mehrjährige Projekte)
In den meisten Ausschreibungen der Basisprogramme werden Projekte grundsätzlich nur in Jahresschritten gefördert. Förderungsverträge laufen daher in der Regel nur ein Jahr (nicht identisch mit dem Kalenderjahr).
Bei längerer Projektdauer sind jeweils Fortsetzungsanträge einzureichen. Details zur Fortsetzung sind im Instrumentenleitfaden "Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung" bzw. "Unternehmensprojekte Industrielle Forschung" jeweils unter Kapitel 3.2 beschrieben. Reichen Sie den Fortsetzungsantrag fristgerecht vor Abschluss des vorangegangenen Förderungszeitraumes ein und begründen Sie Abweichungen (zB ungeplante Fortsetzung).
Bei Projekten, die laut Ausschreibungsleitfaden mehr als 18 Monate gefördert werden, ist eine Detailplanung des Gesamtprojektes nötig. Dies gilt zB für Frontrunner-Förderungen.