Markt.Start - Förderung, Bedingungen
Mit Markt.Start werden Start-up, die als Kleinunternehmen (KU) mit Sitz in Österreich eingestuft werden können, unterstützt. Im Rahmen der Förderung soll die Verwertung und Marktüberleitung eines Produktes, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklung unterstützt werden, welche auf ein erfolgreich abgeschlossenes Forschungsprojekt im Basisprogramm bzw. der Experimentellen Entwicklung aufbaut. Das Unternehmen hat ein marktfähiges Produkt hervorgebracht und möchte sich damit am Markt etablieren. Die Finanzierungsbeschränkung von technologie-orientierten KU wird mit Markt.Start aufgehoben, um das Unternehmenswachstum vor allem im Bereich Organisation, Marketing und Vertrieb mit einem Darlehen von bis zu € 1 Mio. substanziell voran zu treiben. Eine laufende Einreichung ist möglich.
Die öffentliche Finanzierung von F&E-Projekten beschränkt sich in der Regel auf die technischen Entwicklungen und endet mit einem funktionellen Prototypen. Der Weg zum Markt, der mit geringem technischen, aber mit hohem wirtschaftlichen Risiko verbunden ist, wird nicht gefördert. Hier setzt die Förderungsmaßnahme Markt.Start an und unterstützt nach erfolgreich technischem Abschluss eines durch die FFG unterstützten F&E-Projektes der Experimentellen Entwicklung (zB Basisprogramm-Einzelprojekt) den Sprung in den Markt.
Beschreibung der Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind junge innovative Unternehmen, die jünger als 5 Jahre sind (KU, Start-up) mit Sitz in Österreich, die im Rahmen eines Verwertungsvorhabens, Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklungen umsetzen wollen. Die diesbezüglichen Innovationen müssen bereits durch die FFG im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes der Experimentellen Entwicklung (z. B. Einzelprojekt im Basisprogramm) unterstützt worden sein.
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