Das Förderungsangebot steht gemeinnützigen Organisationen offen, wie zum Beispiel
- Vereine
- Startups
- Personen- oder Kapitalgesellschaften
unabhängig ob sie als Kleines oder Mittleres Unternehmen (KMU) bzw. Großunternehmen (GU) eingestuft werden können. Eine Einreichung in Gründung ist nicht möglich. Unternehmen als auch Vereine müssen bereits bei Antragstellung mit dem Verweis auf "Gemeinnützigkeit" gegründet sein.
Die Förderung ist eine DAWI-De-Minimis Förderung, die aktuell geltenden DAWI-De-Minimis Grenzen müssen eingehalten werden.
Einreichende Organisationen müssen einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, oder ihr Projekt muss eine solche wirtschaftliche Tätigkeit vorbereiten. Das bedeutet, dass die Dienstleistungen oder Maßnahmen auf einem bestimmten Markt angeboten werden – ganz unabhängig davon, ob das für ein Entgelt oder unentgeltlich geschieht.