Horizon Europe: Cluster 6 „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“

Forschung und Entwicklung für einen gesunden Planeten

Das Ziel von Forschung, Entwicklung und Innovation im Cluster 6 ist, Wissen zu erweitern, Kapazitäten aufzubauen sowie innovative Lösungen in diesen relevanten Bereichen zu entwickeln. Dazu gehören vor allem der Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und die Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die Ernährungssicherheit für alle.

Folgende Auswirkungen erwartet sich der europäische Strategieplan von Cluster 6 „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ (Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment):

  • Klimaneutralität und Anpassung an den Klimawandel;
  • Erhaltung bzw. Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme;
  • nachhaltige und zirkuläre Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen; Bekämpfung der Umweltverschmutzung; Bioökonomie;
  • Lebensmittel- und Ernährungssicherheit für alle mittels nachhaltiger Lebensmittelsystemen vom Hof zum Tisch;
  • ausgewogene Entwicklung von ländlichen, Küsten- und Stadtgebieten;
  • innovative Governance-Modelle, die Nachhaltigkeit und Umweltbeobachtung ermöglichen.

Um diese zu erreichen, werden jährliche Ausschreibungen mit festgelegten Themen in den folgenden sieben Bereichen veröffentlicht:

  1. Umweltbeobachtung,
  2. Biologische Vielfalt und natürliche Ressourcen,
  3. Land- und Forstwirtschaft und ländliche Gebiete,
  4. Meere, Ozeane und Binnengewässer,
  5. Lebensmittelsysteme,
  6. Biobasierte Innovationssysteme in der EU-Bioökonomie,
  7. Kreislaufwirtschaft.

 

Europäische Partnerschaften im Cluster 6

Zusätzlich zu den jährlichen Ausschreibungen im Cluster 6 wird es Fördermöglichkeiten im Rahmen öffentlich-öffentlicher und öffentlich-privater Partnerschaften geben, die aus den Mitteln für Horizon Europe finanziell unterstützt werden. Im Cluster 6 sind die folgenden acht Europäischen Partnerschaften geplant:

Missionen in Cluster 6

Ein neuer Ansatz von „Horizon Europe“ sind Forschungs- und Innovationsmissionen (Missionen) mit dem Ziel, innerhalb eines definierten Zeitrahmens Lösungen für einige der größten weltweiten Herausforderungen zu entwickeln. Zwei der fünf geplanten Missionen sind thematisch mit Cluster 6 verbunden, nämlich:

  • Die Mission „Restore our Oceans and Waters“ setzt sich das Ziel die Gesundheit unserer Meere und unseres Wassers bis 2030 wiederherzustellen.
  • Die Mission „Soil Deal for Europe“ will 100 „living labs“ und Leuchturm-Initiativen schaffen, welche die Überleitung zu gesünderen Böden bis 2030 anführen sollen.

Wie diese beiden Missionen ihre Ziele erreichen wollen, können Sie in den sogenannten Implementierungsplänen ausführlich nachlesen. Kurze „Fact-Sheets“ zu jeder Mission sind überdies verfügbar. Alle Dokumente finden Sie unter „Downloads“.

Die ersten beiden Ausschreibungsrunden 2021 und 2022 zu den Themenfeldern der Missionen ist geschlossen. Die Ausschreibungen 2023 sind bereits geöffnet. Nähere Informationen finden Sie auf der Missionen-Ausschreibungsseite.

 

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Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, FHs, Großunternehmen, KMU, NGOs, CSOs, Vereine, Multiplikatoren/Intermediäre, Kompetenzzentren etc.
Was wird gefördert „Forschungsvorhaben“ (RIA) sowie „Koordinierungs- und Unterstützungsvorhaben“ (CSA) werden in Horizon Europe mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ (IA) grundsätzlich mit 70 % der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten in allen drei genannten Vorhaben immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (d.h. auch bei „Innovationsvorhaben“). Die indirekten Kosten („Gemeinkosten“) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz. (vorbehaltlich etwaiger Änderungen, da noch in Verhandlung)
Min. / max. Laufzeit 0 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2021 - 31.12.2027

Kontakt

Dr. Theresa van HOESEL
Dr. Theresa van HOESEL
Nationale Kontaktstelle Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt (Cluster 6)
T 0043577554109
DI Susanne MEISSNER-DRAGOSITS
DI Susanne MEISSNER-DRAGOSITS
Nationale Kontaktstelle Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt (Cluster 6)
T 0043577554406
M 004366488641809
Mag. Birgit STEININGER
Nationale Kontaktstelle Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt (Cluster 6)
T 0043577554101
Simone JÄHRIG PhD
Simone JÄHRIG PhD
Nationale Kontaktstelle Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt (Cluster 6) - derzeit in Karenz
T 0043577554106