Circular Bio-based Europe – Ausschreibung 2025

Ausschreibungs- und Veranstaltungsübersicht der europäischen Partnerschaft CBE

Beim „Joint Undertaking Circular Bio-based Europe (CBE JU)” handelt es sich um eine institutionalisierte europäische Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und dem Bio-based Industries Consortium (BIC).

Was wird gefördert?

Ziel von CBE ist es die wettbewerbsfähigen kreislauforientierten biobasierten Industrien in Europa zu fördern und somit die Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit von Produktions- und Verbrauchssystemen im Einklang mit dem „European Green Deal“ zu erhöhen.

Im Rahmen von jährlichen Ausschreibungen sollen verschiedene Akteure der biobasierten Industrie – von Landwirten bis hin zu Wissenschaftlern –zusammenkommen, um die technologischen, rechtlichen und marktbezogenen Herausforderungen des Sektors zu lösen.

In der Ausschreibungsrunde 2025 stehen 13 Topics mit einem Gesamtbudget von 172 Mio. Euro zur Verfügung. Einen Überblick der Themen bietet Ihnen die Topicliste (Stand April 2025).

Beim Info Day am 3. April (online & Brüssel) werden die einzelnen Topics der kommenden Ausschreibung vorgestellt. Nutzen Sie bereits im Vorfeld die CBE Networking Plattform, um sich mit europäischen Partnern für Ihre Projektvorhaben zu vernetzen und auszutauschen.

Wer wird gefördert?

Universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, FHs, Industrien, Großunternehmen, KMU, NGOs, CSOs, Vereine, Multiplikatoren/Intermediäre, Kompetenzzentren, etc.

Wie hoch ist die Förderung?

Es gelten die Regelungen zu Horizon Europe: „Forschungsvorhaben“ (RIA) sowie „Koordinierungs- und Unterstützungsvorhaben“ (CSA) werden mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ (IA) grundsätzlich mit 60 % der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten in allen drei genannten Vorhaben immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (d.h. auch bei „Innovationsvorhaben“). Die indirekten Kosten („Gemeinkosten“) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.

Was sind die Einreichkriterien?

Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (RIA) sowie Innovationsmaßnahmen (IA, IA-Flagship) müssen grundsätzlich aus einem Konsortium mit mindestens drei voneinander unabhängigen Organisationen bestehen, wovon mindestens eine den Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben muss.

Für Projektanträge bei Innovationsmaßnahmen müssen mindestens 15% (bei IAs) bzw. 20% (bei IA-Flagships) der förderfähigen Projektkosten durch Eigenbeiträge von den Industriepartnern (Unternehmen, die mit dem Bio-based Industries Consortium assoziiert sind) eingebracht werden. Die Teilnahme von Unternehmen an den Projekten ist daher erforderlich.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung des Projektantrags erfolgt über das Funding und Tenders Portal der Europäischen Kommission.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Ergebnisse der Evaluierung werden im Jänner 2026 erwartet.

JÄHRIG Simone

Simone JÄHRIG

Nationale Kontaktstelle
(dzt in Karenz) Lebensmittel, Bioökonomie, Natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
+43 577 55-4106 E-Mail senden
van HOESEL Theresa

Theresa van HOESEL

Nationale Kontaktstelle
Lebensmittel, Bioökonomie, Natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
+43 577 55-4109 E-Mail senden

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