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Sustainable Urbanisation Global Initiative

Food-Water-Energy Nexus Joint Call for Proposals - 1st Stage (Pre -Proposals)
Ausschreibung offen von 09.12.2016 10:00 bis 15.03.2017 19:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Europäische Kommission
Ziel der Sustainable Urbanisation Global Initiative / Food-Water-Energy Nexus (SUGI-FWE Nexus), in der 14 europäische und 6 außereuropäische Staaten zusammenarbeiten, ist die Entwicklung von stärker resilienten, angewandten Lösungen für den urbanen Raum im Bereich der Verknüpfung von Ernährung. Wasser und Energie, die auf weltweiten Forschungs- und Innovationsanstrengungen aufbauen und einem größeren Kreis globaler Märkte zugute kommen.

Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt.

 

Ausschreibungsschwerpunkte

  • Theme 1.  Robust Knowledge, Indicators and Assessments
  • Theme 2.  Multi-level Governance and Management of the Food-Water-Energy Nexus
  • Theme 3.  Managing Potential Strategies and Solutions to Address Emerging Risk and Tradeoffs at the Intersection of Sustainable Urbanisation and the FEW Nexus

 

Nähere Informationen zu den Ausschreibungsschwerpunkten finden Sie im Kapitel 2 "Scope" des Calltextes.

 

Verfügbare Förderungsinstrumente für österreichische ProjektpartnerInnen

In den einzelnen Forschungskategorien von SUGI-FWE Nexus sind für österreichische ProjektpartnerInnen (Main Applicant bzw. Co-Applicant) folgende Förderungsinstrumente verfügbar:

Forschungskategorie von SUGI-FWE Nexus

Verfügbare Förderungsinstrumente für österreichische Partner

Innovation and implementation

Kooperatives F&E Projekt der Experimentellen Entwicklung – Transnationale Ausschreibungen

Applied research

Kooperatives F&E Projekt der Industriellen Forschung – Transnationale Ausschreibungen

Fundamental research

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Bitte beachten Sie die in Annex A – Table 1 des Calltextes angegebene Schwerpunktsetzung für die Förderung österreichischer ProjektpartnerInnen sowie die im geltenden Instrumentenleitfaden angegebenen Kooperationsanforderungen!

Die Basis zur Kostenanerkennung der österreichischen ProjektpartnerInnen bildet der Leitfaden „Kostenanerkennung in FFG-Projekten“ (Kostenleitfaden Version 2.0).

 

Eckpunkte der Ausschreibung

  • Ausschreibungsvolumen insgesamt max. rd. EUR 28,5 Mio.
  • Nationales Ausschreibungsvolumen EUR 2,0 Mio.
  • Projektdauer maximal 3 Jahre
  • Projektkonsortien bestehend aus mindestens drei voneinander unabhängigen, förderfähigen Partnern aus mindestens drei an SUGI-FWE Nexus teilnehmenden Ländern. Die Teilnahme von mindestens zwei voneinander unabhängigen Partnern aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern und mindestens einem Partner aus einem anderen an SUGI-FWE Nexus teilnehmenden Land wird angeregt.

 

Rechtsgrundlagen für österreichische ProjektpartnerInnen

Als Rechtsgrundlage kommt die Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI-Richtlinie 2015), Themen-FTI-RL, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (GZ BMVIT-609.986/0011-III/I2/2014) und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (GZ BMWFW-97.005/0003-C1/9/2014) mit Geltung ab 01.01.2015 zur Anwendung:

Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend (ab 1. 1. 2005: KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 [ABl. L 124 vom 20. 5. 2003 S. 36-41]).

Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

 

Einreichfristen

9. Dezember 2016 bis 15. März 2017 19:00 Uhr CET via eCall

Erfolgreiche Konsortien der 1. Ausschreibungsphase werden im Mai 2017 eingeladen, bis 20. September 2017 19:00 CEST ein Full Proposal einzureichen.

 

Ankündigung Webinar

Am 10. Jänner 2017 von 10:00 bis 11:30 findet ein Webinar mit einer Präsentation der Ausschreibung statt. Link zur Anmeldung zum Webinar (bereits vorab möglich).

Kontakt

DI Johannes BOCKSTEFL
DI Johannes BOCKSTEFL
T 0043577555042
Mag. Johanna SCHECK
T 0043577554907