BRIDGE
BRIDGE - Brückenschlagprogramm der FFG
Brückenschlag zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
| Forschungsschwerpunkt | Humanressourcen, Informationstechnologie, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum |
| Instrument | Förderung |
| Projekttyp | Forschung und Entwicklung - anwendungsorientiert, Forschung und Entwicklung - grundlagenorientiert |
| FFG-Bereich | Basisprogramme |
+++ WICHTIGER HINWEIS, Mai 2012
BRIDGE: 16. Ausschreibung startet am 21. Mai 2012
Die 16. BRIDGE Ausschreibung ist für alle Forschungsthemen offen und wird in der Programmlinie Brücke 1 angeboten. Eine Projekteinreichung ist von 21. Mai 2012 bis 6. September 2012 (16:00) über den eCall möglich.
Das Ziel des Programms BRIDGE ist, die Potenziale der Grundlagenforschung und experimentelle Entwicklung gemeinsam weiter zu entwickeln:
- Weiterentwicklung und Nutzbarmachung von Erkenntnissen der Grundlagenforschung für wirtschaftliche Anwendungen
- Vertiefung der Forschungskooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
- Erleichterung des Zugangs von kleinen und mittleren Unternehmen an die wissenschaftliche Forschung
- Förderung des ForscherInnen-Transfers von den Universitäten zur wirtschaftlichen Forschung (Dissertationen, Post Doc)
- Intensivierung der Forschungsleistung im Bereich hochwertiger industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung sowie im Bereich von Innovationen der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und von Dienstleistungen
- Förderung der wirtschaftlichen Verwertung im Bereich Hochtechnologie-Innovationen und dadurch Steigerung der Innovationsleistung der österreichischen Wirtschaft
Mit dem Brückenschlagprogramm fördert die FFG Einzelprojekte mit überwiegender Grundlagenforschungsnähe, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw. sich begleitend auch am Projekt teilzunehmen. Die Förderung ist offen für alle Forschungsthemen.
Zielgruppe und Teilnahmeberechtigung
Antragsberechtigt sind Forschungsinstitute, Firmen oder EinzelforscherInnen. Das Konsortium muss aus mindestens zwei PartnerInnen (jeweils ein/e Partner/in aus Wissenschaft bzw. Wirtschaft) bestehen.
Progrmmlinie BRIDGE: Brückenschlagprogramm - Brück 1
Deitailinformationen zu Brücke 1 finden sich auf den Folgeseiten.
