Stiftungsprofessur
Stiftungsprofessur
Instrument C19 (Personen)
Details
C19 | Stiftungsprofessur
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Kurzbeschreibung | Mit dem Instrument „Stiftungsprofessuren“ wird die Berufung hervorragender ForscherInnen an österreichischen Universitäten unterstützt. Die Berufung erfolgt nach § 98 UG 2002 und ist auf Themenfelder beschränkt, die von besonderer strategischer Relevanz für den Innovationsstandort Österreich sind. |
Laufzeit der Vorhaben | 60 Monate |
Höhe der Förderung | Maximal € 1,5 Mio. |
Finanzierungsart | Zuschuss |
Förderquoten in % der Projektkosten | 50% der Gesamtkosten |
Wer ist förderbar | Österreichische Universitäten laut § 6 UG 2002 |
Besondere Anforderungen |
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Einreichmöglichkeit | Fixe Ausschreibung / Wettbewerbsverfahren |
Adressierte Ziele |
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