Nano EHS, 2024

Risikobeurteilung und Sicherheit von Advanced Materials sowie die Anwendung des SSbD-Konzeptes im industriellen Umfeld stehen im Fokus.
Ausschreibung offen von 30.04.2024 12:00 bis 14.06.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Der österreichische Forschungsschwerpunkt Nano Environment, Health and Safety (kurz Nano EHS) ist das Instrument zur gezielten Finanzierung der umwelt- und gesundheitsbezogenen Forschung zur Abschätzung der Risiken von synthetischen Nanomaterialien und fortgeschrittenen Werkstoffen, den sogenannten Advanced Materials. Der Forschungsschwerpunkt basiert auf einer Empfehlung des Österreichischen Aktionsplans Nanotechnologie, welcher vom Ministerrat im März 2010 verabschiedet wurde. Die Ausschreibung umfasst im Jahr 2024 einen nationalen Teil, in dem F&E Dienstleistungen mit einem Budget von 300.000 Euro finanziert werden, sowie einen transnationalen Teil, in dem sich der Forschungsschwerpunkt Nano EHS an der transnationalen Ausschreibung SAF€RA Joint Call 2024 mit einem Budget von 500.000 Euro für österreichische Projektpartner beteiligt.

Was wird finanziert oder gefördert?

Die aktuelle Ausschreibung bietet nationale und transnationale Einreichmöglichkeiten.

Einerseits besteht die Möglichkeit der Einreichung von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen auf nationaler Ebene. Der ausgeschriebene Schwerpunkt lautet „Potenzialerhebung Engineered Living Materials und 2D/2D+-Hybridmaterialien“.

Zudem werden auf transnationaler Ebene im Rahmen des SAF€RA Joint Call 2024 anwendungsorientierte kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Thema  „Anwendung des Safe-and-Sustainable-by-Design (SSbD) Konzeptes in einem industriellen Umfeld“ adressiert. Der von österreichischer Seite unterstützte Ausschreibungsschwerpunkt lautet „Health, safety and sustainability applications of industrial digital twins –including the intersection with safe-and-sustainable-by-design (SSbD) principles“.

Details zu beiden Einreichmöglichkeiten finden sie im Ausschreibungsleitfaden.

Wer wird finanziert oder gefördert?

Für die F&E Dienstleistungen sind Einzelanbieter sowie Bietergemeinschaften zur Erbringung der im Ausschreibungsleitfaden spezifizierten F&E Dienstleistung einreichberechtigt. Dabei kann es sich um Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder Sonstige handeln.

Für die transnationalen kooperativen F&E Projekte sind Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstigen Organisationen einreichberechtigt (siehe Instrumentenleitfaden).

Wie hoch ist die Förderung?

Für die F&E Dienstleistungen steht ein Budget von 300.000 Euro zur Verfügung. Je Projekt beträgt die maximale Finanzierung 125.000 Euro exkl. USt. Die Vorhaben werden zu 100% finanziert.

Für transnationale Projekte stehen 500.000 EURO für österreichische Beteiligungen zur Verfügung. Pro Vorhaben ist eine maximale Förderung von 500.000 EURO für österreichische Partner möglich. Die Förderquote ist abhängig vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung, …) sowie von der Forschungskategorie und beträgt maximal 85 %. Nähere Informationen finden Sie im Instrumentenleitfaden.

Was sind die Einreichkriterien?

Einreichberechtigt für F&E Dienstleistungen sind Einzelbieter sowie Bietergemeinschaften. Einreichungen müssen vollständig und innerhalb der Einreichfrist elektronisch per eCall erfolgen.

Die Einreichfrist für F&E Dienstleistungen ist der 6. August 2024, 12:00 Uhr.

Einreichberechtigt für transnationale F&E Projekte sind Konsortien bestehend aus mindestens zwei Partnern, wobei zumindest ein österreichisches Unternehmen am Projektvorhaben beteiligt sein muss. Zudem sind Anforderungen an die Kostenaufteilung zu beachten. Weitere Angaben zu den Ausschreibungsinhalten und den weiteren Anforderungen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie im Instrumentenleitfaden im Downloadbereich. Die Ausschreibung ist zweistufig.

Die Einreichfristen auf transnationaler Ebene lauten:

1. Stufe: 12. Juni 2024, 16:00 Uhr (derzeit offen)

2. Stufe: 19. September 2024, 16:00 Uhr

Die Einreichfristen auf nationaler Ebene lauten:

1. Stufe: 14. Juni 2024, 12:00 Uhr (derzeit offen)

2. Stufe: 23. September 2022, 12:00 Uhr
 

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die Einreichung der F&E Dienstleistungen erfolgt elektronisch via eCall und umfasst eine inhaltliche Beschreibung, eine Kosteneingabe sowie zusätzliche Dokumente (CVs, …). Bitte beachten Sie, dass die Einreichung in dieser Ausschreibung über einen online-Antrag erfolgt. Dabei sind Zeichenbeschränkungen zu beachten.

Die Einreichung für transnationale Projekte im Rahmen der SAF€RA Ausschreibung ist zweistufig. In der ersten Stufe wird der nationale Kurzantrag benötigt, zudem ist das SAF€RA Pre-Proposal als Anhang hochzuladen. In der zweiten Stufe ist die nationale Ergänzung hochzuladen, zudem ist das SAF€RA Full Proposal als Anhang beizufügen. Die entsprechenden Vorlagen für die nationale Einreichung finden Sie im Download-Bereich. Die nationale Einreichung findet in beiden Stufen über den eCall statt.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Eine Förderentscheidung für F&E Dienstleistungen ist bis Oktober 2024 zu erwarten.

Eine Förderentscheidung für transnationale kooperative F&E Projekte ist bis Dezember 2024 zu erwarten.

 

 

Kontakt

DI Dr. Maximilian MORGENBESSER
DI Dr. Maximilian MORGENBESSER
T 0043577555084

Zusätzliche Informationen

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleifaden 

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Projektbeschreibung transnational für kooperative Projekte

Projektbeschreibung national für kooperative Projekte

Beachten Sie, dass für beide Phasen gilt: Die SAF€RA Antragsformulare sind neben der SAFERA Einreichung auch im FFG eCall zusätzlich zum nationalen Kurzantrag/zur nationalen Ergänzung hochzuladen. 

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage


Die Ausschreibung basiert auf der Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Förderung digitaler wie industrieller Schlüssel- und Raumfahrttechnologien und -innovationen (FFG-Technologie-Richtlinie 2024-2026).

Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend. Hilfestellung zur Einstufung finden sie auf der KMU-Seite der FFG.

Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. 

Als Rechtsgrundlage für „Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen“ wird der Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 angewendet. 

Mustervertrag für F&E Dienstleistungen