Allgemeine Richtlinien
FFG-Richtlinien und FTE-Richtlinien
Diese Richtlinien enthalten nähere Bestimmungen über Zielsetzungen, Förderarten, förderbare Vorhaben, anrechenbare Kosten und weitere Festlegungen. Die FFG-Richtlinien gelten insbesondere für die Förderungen des Bereichs Basisprogramme, die FTE-Richtlinien für die meisten anderen Förderprogramme der FFG.
Die Allgemeinen Rahmenrichtlinien (ARR)
Diese Richtlinien wurden vom Bundesministerium für Finanzen erlassen und gelten allgemein für Förderungen des Bundes, für FFG-Förderungen nur subsidiär. Sie definieren die Art und Weise, in welcher Förderungen gewährt werden können, enthalten Bestimmungen über die Art der Vergabe und Grundsätze über die Verwendung von Fördermitteln.