Informationen für:

Allgemeine Richtlinien

Folgende Dokumente bilden die zentrale Rechtsgrundlage für eine Projektförderung durch die FFG.

FFG-Richtlinien und FTE-Richtlinien

Diese Richtlinien enthalten nähere Bestimmungen über Zielsetzungen, Förderarten, förderbare Vorhaben, anrechenbare Kosten und weitere Festlegungen. Die FFG-Richtlinien gelten insbesondere für die Förderungen des Bereichs Basisprogramme, die FTE-Richtlinien für die meisten anderen Förderprogramme der FFG.

Die Allgemeinen Rahmenrichtlinien (ARR)

Diese Richtlinien wurden vom Bundesministerium für Finanzen erlassen und gelten allgemein für Förderungen des Bundes, für FFG-Förderungen nur subsidiär. Sie definieren die Art und Weise, in welcher Förderungen gewährt werden können, enthalten Bestimmungen über die Art der Vergabe und Grundsätze über die Verwendung von Fördermitteln.

Allgemeine Förderungsbedingungen (AFB)
Die allgemeinen Förderbedingungen enthalten zusätzliche unveränderliche Bestimmungen zum Fördervertrag, die gemäß den jeweiligen Förderrichtlinien verpflichtend sind. Aufgrund der leichteren Lesbarkeit des Hauptvertrages wurden diese Bestimmungen in den AFB's geregelt.
 
Für einzelne Programme existieren darüber hinaus Sonderrichtlinien.