Informationen für:

Kostenleitfaden

Der Kostenleitfaden baut auf auf den FTE- und FFG-Richtlinien auf und enthält detailliertere Informationen, welche Kosten (z.B. Personalkosten, Gemeinkosten, Sach- und Materialkosten) in welcher Form und Höhe gefördert werden können.

Der Kostenleitfaden (Version 1.3.) bildet für alle nach 1. Jänner 2012 gestarteten Ausschreibungen die Basis zur Kostenanerkennung. Abweichungen sind im jeweiligen Leitfaden zur Ausschreibung erläutert.

Die Version 1.3 enthält im Wesentlichen die gleichen Bestimmungen wie die Version 1.2. Es wurden die Definitionen geschärft und die Praxis der Kostenanerkennung eingearbeitet. Für Ausschreibungen vor dem 31.12.2011 kann die Version 1.2 bei abweichenden Bestimmungen weiter verwendet werden.

Die FFG rundet Förderungen auf Partnerebene im Vertrag generell auf 100,--€ ab.

Der Kostenleitfaden in englischer Übersetzung dient zum besseren Verständnis für fremdsprachige Förderungsnehmer. Rechtlich verbindlich ist jedoch die deutsche Version.

 

Kostenleitfaden für geförderte Vorhaben mit EU-Kofinanzierung

Dieser Leitfaden ist eine Variante des allgemeingültigen FFG-Dokuments "Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten in Förderungsansuchen und Berichten für Vorhaben mit Förderungsverträgen nach den FTE- Richtlinien und den FFG- Richtlinien Version 1.3" für den Anwendungsbereich der von der FFG abgewickelten Projekte mit EU-Kofinanzierung, d.h. für Projekte, die sowohl aus nationalen als auch EU-Mitteln Förderungen erhalten. Der Kostenleitfaden (Version 1.3) bildet für alle nach 1.1.2012 gestarteten Ausschreibungen die Basis zur Kostenanerkennung. Abweichungen sind im jeweiligen Leitfaden zur Ausschreibung erläutert.

Die Version 1.3 enthält im Wesentlichen die gleichen Bestimmungen wie die Version 1.2. Es wurden die Definitionen geschärft und die Praxis der Kostenanerkennung eingearbeitet. Für Ausschreibungen vor dem 31.12.2011 kann die Version 1.2 bei abweichenden Bestimmungen weiter verwendet werden.

Die „Checkliste KonsortialführerIn“

Die Aufgabe der Konsortialführung ist das Projektmanagement sowie die Kommunikation mit der Förderstelle und den ProjektpartnerInnen. Dazu gehören die Prüfung der Kostenpläne aller PartnerInnen im Hinblick auf Projektrelevanz, genehmigungskonforme Kostenhöhe, genehmigungskonforme Projektentwicklung und vorgabengetreue (Förderrichtlinien, Leitfaden) Förderansuchen der PartnerInnen anhand der – von den PartnerInnen bekannt gegebenen – Daten und Angaben.

Dazu bestätigt die Konsortialführung durch Übersendung der unterzeichneten Abrechnung gegenüber der FFG,

  • dass die abgerechneten Kosten projektrelevant d.h. dem Projekt eindeutig zuordenbar sind.
  • das Projekt im Hinblick auf Kosten und inhaltlicher Ausrichtung der Genehmigung entspricht oder Änderungen rechtzeitig angezeigt wurden.
  • die Abrechnung und die Berichtslegung vollständig sind und den Vorgaben der Förderrichtlinien und Leitfäden entspricht.

 

Beim Feststellen von Mängeln bei den Förderungsansuchen der PartnerInnen sind diese im Kostenplan vom/von der jeweilige/n PartnerIn zu korrigieren und die korrekte Version der Konsortialführung zu übermitteln. Als Unterstützung und Hilfestellung für den Konsortialführer kann die „Checkliste KonsortialführerIn“ angesehen werden.