Kostenleitfaden bis 31.12.2014

Der Kostenleitfaden baut auf auf den FTE- und FFG-Richtlinien auf und enthält detailliertere Informationen, welche Kosten (z.B. Personalkosten, Gemeinkosten, Sach- und Materialkosten) in welcher Form und Höhe gefördert werden können.

>> Kostenleitfaden Version 1.4 (bis 31.12.2014)

Der Kostenleitfaden (Version 1.4.) bildet für alle zwischen 1. April 2014 und 31.12.2014 gestarteten Ausschreibungen die Basis zur Kostenanerkennung. Abweichungen sind im jeweiligen Leitfaden zur Ausschreibung erläutert. Die Version 1.4 enthält im Wesentlichen die gleichen Bestimmungen wie die Version 1.3. Es wurden die Definitionen geschärft und die Praxis der Kostenanerkennung eingearbeitet. Neu sind eine Klarstellung der Behandlung von Prototypen sowie eine Vereinfachung der Regelung der pauschalen Kostenanerkennung von mitarbeitenden Gesellschaftern (KMU), wo nunmehr auch ein pauschaler GKZ in Höhe von 20% angesetzt werden kann. Der Kostenleitfaden (Version 1.3.) kann für alle nach 1. Jänner 2012 und vor dem 1. April 2014 gestarteten Ausschreibungen weiter verwendet werden.  Für Ausschreibungen vor dem 31.12.2011 kann die Version 1.2 bei abweichenden Bestimmungen verwendet werden.

Die FFG rundet Förderungen auf Partnerebene im Vertrag generell auf 100,--€ ab.

Der Kostenleitfaden in englischer Übersetzung dient zum besseren Verständnis für fremdsprachige Fördernehmer. Rechtlich verbindlich ist jedoch die deutsche Version.

 

>> Rechtssicherheit und Aufwandsreduktion für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen bei der Abrechnung von Gemeinkosten bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen gekommen ist, wurde eine Verbesserung gemeinsam mit den Instituten diskutiert.

In Abstimmung mit beiden Eigentümerressorts der FFG (BMVIT und BMWFW) wurde nunmehr als Ergebnis festgelegt, dass bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen ab sofort ein individueller Pauschalsatz für 3 Jahre festgesetzt wird. Dieser Gemeinkostenzuschlagssatz ist im Kostenplan anzusetzen und wird in genehmigter Höhe in den Abrechnungen ohne weitere Prüfung akzeptiert.

Die Feststellungen der pauschalen Gemeinkostenzuschlagssätze erfolgen im Rahmen der nächsten Projektprüfungen.

 

>> Kostenleitfaden für geförderte Vorhaben mit EU-Kofinanzierung

Dieser Leitfaden ist eine Variante des allgemeingültigen FFG-Dokuments "Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten in Förderungsansuchen und Berichten für Vorhaben mit Förderungsverträgen nach den FTE- Richtlinien und den FFG- Richtlinien Version 1.4" für den Anwendungsbereich der von der FFG abgewickelten Projekte mit EU-Kofinanzierung, d.h. für Projekte, die sowohl aus nationalen als auch EU-Mitteln Förderungen erhalten. Der Kostenleitfaden (Version 1.4) bildet für alle nach 1.4.2014 gestarteten Ausschreibungen die Basis zur Kostenanerkennung. Abweichungen sind im jeweiligen Leitfaden zur Ausschreibung erläutert.

Die Version 1.4 enthält im Wesentlichen die gleichen Bestimmungen wie die Version 1.3. Es wurden die Definitionen geschärft und die Praxis der Kostenanerkennung eingearbeitet. Für Ausschreibungen, die nach 1. Jänner 2012 und vor dem 1. April 2014 kann die Version 1.3, für Auschreibungen, die vor dem 31.12.2011 gestartet sind, kann die Version 1.2 bei abweichenden Bestimmungen weiter verwendet werden.

Frühere Versionen