Was wird gefördert?
Wichtig ist, dass Sie in einer frühen Phase Ihres Vorhabens sind, also das Problem zwar definieren können, aber noch keine Lösungen dafür entwickelt haben.
Eigene Forschungs- oder Innovationserfahrung muss nicht vorhanden sein – die Einbindung einer Innovationsexpertin/eines Innovationsexperten oder einer Wirkungsorientierungsexpertin/eines Wirkungsorientierungsexperten wird gefördert!
Konkret fördert Wirksam Werden
- Intensive Problemanalyse
- Ideenfindung und Ideenauswahl
- Einbindung relevanter Akteurinnen und Akteure
- Einbindung externer Expertinnen und Experten in Innovationsmethoden und Wirkungsorientierung
- Kosten für die Konzeption und Entwicklung von Lösungen
- Prototypische Testen der Lösungsansätze
Grafik: Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte zum Innovationsprozess - von der Problemidentifikation, über die Problemanalyse bis zu Entwicklung von Produkt und Services und der Vermarktung.
Passt mein Projekt in die Ausschreibung?
Sie wollen ein wirksames und zielgerichtetes Projekt entwickeln, welches die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen (bis 29 Jahre) verbessert? Werden sie aktiv!
Es werden Projekte mit folgenden Zielsetzungen gefördert:
- Verbesserung oder Beseitigung von materieller Deprivation von Kindern und Jugendlichen
- Verbesserung der Teilhabe an und des Zugangs zu Betreuung, Erziehung und (Aus-)Bildung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere im frühkindlichen Bereich
- Stärkung der Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen zur Bewältigung von Herausforderungen und Krisen
- Stärkung des sozialen und familiären Umfeldes von Kindern und Jugendlichen
- Verbesserung von Kinder- und Jugendpartizipation, insbesondere der Inklusion von besonders benachteiligten Kindern und Jugendlichen
Dabei können folgende potentielle Maßnahmen gesetzt werden:
- Innovative Dienstleistungen zur Prävention und Sicherstellung des sozialen Zusammenhalts wie zB Maßnahmen zur Unterstützung der Eltern in den Bereichen Erwerbstätigkeit, Kindererziehung, Kinderbetreuung, etc.
- Innovative Dienstleistungen zur Erleichterung des (Wieder-)Einstiegs in das Berufsleben wie zB Maßnahmen zur Hinführung von sozial benachteiligten jungen Erwachsene in den Arbeitsalltag
- Innovative Dienstleistungen zur Bewältigung des Lebens und von Krisen wie zB Maßnahmen zu Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen oder deren psychische und soziale Stabilisierung
- Innovative Dienstleistungen zur Förderung der Fürsorge wie zB Maßnahmen in der Begleitung
Wer wird gefördert?
Das Förderungsangebot steht gemeinnützigen Organisationen offen, wie zum Beispiel
- Vereine
- Startups
- Personen- oder Kapitalgesellschaften
unabhängig ob sie als Kleines oder Mittleres Unternehmen (KMU) bzw. Großunternehmen (GU) eingestuft werden können. Die Förderung ist eine DAWI-De-Minimis Förderung, die aktuell geltenden DAWI-De-Minimis Grenzen müssen eingehalten werden.
Einreichende Organisationen müssen einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, oder ihr Projekt muss eine solche wirtschaftliche Tätigkeit vorbereiten. Das bedeutet, dass die Dienstleistungen oder Maßnahmen auf einem bestimmten Markt angeboten werden – ganz unabhängig davon, ob das für ein Entgelt oder unentgeltlich geschieht.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Bis zu € 300.000,- Gesamtkosten des Projektes sind möglich. Die Förderung beläuft sich auf 80 % der an erkennbaren Kosten (max. € 240.000,-).
Was sind die Einreichkriterien?
Der Einsatz von Innovationsmethoden und die Einbindung von Akteurinnen und Akteuren sind bei Wirksam Werden zentral. Alle Details finden Sie im Leitfaden zu Wirksam Werden.
Einreichen geht ganz leicht, laufend ohne Deadline und online im eCall.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen als Download zur Verfügung. Die durchgehende Online-Antragstellung (inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) ist direkt im eCall der FFG zu erfassen. Für den Nachweis der Gemeinnützigkeit muss der Gesellschaftervertrag bzw. die Vereinsstatuten hochgeladen werden.
Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch den Beirat Basisprogramme.
Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?
Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungsnehmende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:
- Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
- Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
- Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende
Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.
Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall (zB Förderungsvertrag, Berichts-Vorlagen zur Erfüllung von Berichtspflichten) jederzeit digital abrufbar.
Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung?
Der Ratenplan wird an die Projekte angepasst, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Einreichung im Innovationsprozess und wird durch die FFG festgelegt. In der Regel werden drei Raten ausbezahlt.
Wie gelange ich an weitere Informationen?
Nützen Sie die Ausschreibungsunterlagen im Download-Bereich, das eCall-Tutorial und konkrete Beratungsinformationen (zB zur eCall-Registrierung als Unternehmen in Gründung, zum Formalcheck der Jahresdaten etc.).
Sie interessieren sich für andere Förderungsmöglichkeiten der FFG? Sie haben Fragen zum eCall? Bitte wenden Sie sich an das Förderservice unter +43 (0) 57755-0, wir beraten Sie gerne.