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Innovationsscheck - Projekteinstieg

Innovationsscheck - Projekteinstieg

Innovationsscheck - Projekteinstieg

Das Förderungsangebot Innovationsscheck hat zum Ziel, Klein- und Mittelunternehmen in Österreich den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen. Die FFG wickelt dieses Förderungsinstrument im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) ab.
Programmeigentümer/Geldgeber
Forschungsschwerpunkt Humanressourcen, Informationstechnologie, Lebenswissenschaften, Material und Produktion, Mobilität, Sicherheit, Umwelt und Energie, weitere Themen, Weltraum
Instrument Förderung
Projekttyp Forschung und Entwicklung - grundlagenorientiert, Machbarkeitsstudien , Start-up-Förderung, Technologietransfer
FFG-Bereich Basisprogramme
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Der Innovationsscheck ist ein Baustein im KMU-Paket

Mit Wirksamkeit 1. Jänner 2012 gelten neue Sonderrichtlinien als Grundlage für die Abwicklung zum Innovationsscheck € 10.000,-. Ein adaptierter Leitfaden und das Antragsformular für die Einreichung stehen in der aktuellen Fassung online zur Verfügung.

Mit Wirksamkeit 1.1.2012 treten angepasste Sonderrichtlinien für den Innovationsscheck € 5.000,- in Kraft. Die Vorgängerversionen stehen als Download weiterhin zur Verfügung.

Mit Wirksamkeit 31.12.2010 wird die zeitweilig erhöhte De-minimis-Grenze wieder auf € 200.000,- rückgeführt. Ab 1.1.2011 hat somit ausschließlich das angepasste NEUE Antragsformular (siehe Download) Gültigkeit für die Einreichung zum Innovationsscheck. Alte Antragsformulare können nicht akzeptiert werden. Eine Einreichung ist weiterhin jederzeit möglich.

Mit Wirksamkeit 5.11.2010 treten angepasste Sonderrichtlinien für das Programm Innovationsscheck € 5.000,- in Kraft. Die neue Version und die Sonderrichtlinien bis 4.11.2010 stehen als Download zur Verfügung.
  

KMU-Hotline
Tel. + 43 (0)5 77 55 - 5000
innovationsscheck@ffg.at