Innovationsscheck mit Selbstbehalt 2026

Von der Idee zur Innovation - Unterstützung für KMU (De-minimis Beihilfe)

Das Förderungsangebot Innovationsscheck kennzeichnet sich durch Technologieoffenheit und Themenoffenheit. Mit dem Innovationsscheck mit Selbstbehalt können bestimmte förderbare Leistungen von Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) bezahlt werden. Anträge können jederzeit eingereicht werden (Kooperation erforderlich).
Aufgrund einer Systemumstellung kommt es bei Einreichungen im Zeitraum Mitte Juni bis Mitte Juli zu einer längeren Bearbeitungsdauer der Anträge. Beachten Sie dies bitte bei der Einreichung.

Was wird gefördert?

Mit dem Innovationsscheck können sich KMU und wirtschaftlich tätige Vereine an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bezahlen. Folgende Leistungen können mit dem Innovationsscheck gefördert werden:

  • Forschungsbasierte Ideenstudien (wie beispielsweise Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen
  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (inklusive Analysen zur Vollständigkeit von technischen Lösungsansätze sowie deren Ausarbeitung)
  • Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
  • Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen
  • Unterstützung bei der Prototypenentwicklung (zB Wissenschaftliche Begleitung bei der Durchführung von Funktionstests und anschließenden Optimierungsarbeiten) 
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement (proof-of-concept)

Die Kombination des laufenden Förderungsangebots Impact Innovation mit dem Innovationsscheck in der Höhe von bis zu 10.000 EUR kann Vorteile bringen. Ergebnisse aus den förderbaren Leistungen wie Ideenstudien und Konzeptentwicklungen, Arbeiten im Bereich Innovationsmanagement bis hin zu Vorbereitungsarbeiten für F&E-Vorhaben können dann geschickt in den Antrag zu Impact Innovation einfließen. Vor allem die Abklärung in den Bereichen Problemanalyse (inkl. Empirie), Design eines Innovationsprozesses und Identifikation von Akteuren und Prozesse zum Aufbau eines Impact Assessment.

Wer wird gefördert?

Die Antragsstellung erfolgt durch ein Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und wirtschaftlich tätige Vereine mit Betriebsstätte in Österreich im eCall der FFG, inklusive dem Angebot der wissenschaftlichen Forschungseinrichtung (FE), welche als Drittleister:in für das geplante Vorhaben tätig werden soll (siehe Leitfaden, Kapitel 2.2, Seite 6).

Wie finde ich potentielle Forschungspartner:innen?

Hierbei steht Ihnen die Forscherinnen:datenbank des Innovationsschecks zur Verfügung. Suchkriterien sind Branche, Organisationstyp und Regionen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beläuft sich auf bis zu 10.000 EUR. 

In diesem Spektrum ist sie individuell nutzbar. Die Förderquote beträgt max. 80 %. Für eine Förderung in der Höhe von 10.000 EUR sind förderbare Projektkosten in der Höhe von 12.500 EUR erforderlich. Kosten unter 12.500 EUR werden aliquot unterstützt. zB Projektkosten in der Höhe von 10.000 EUR werden mit 8.000 EUR gefördert (Förderquote max. 80 %). 

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Klein- und Mittelunternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt. 

Was sind die Einreichkriterien?

Sie sind ein kleines bzw. mittleres Unternehmen (KMU) oder wirtschaftlich tätiger Verein mit Betriebsstätte in Österreich mit

  • einem Jahresumsatz 0 bis 50 Mio. EUR,
  • einer Bilanzsumme 0 bis 43 Mio. EUR,
  • Mitarbeiter:innenanzahl 0 bis 250,
  • und einer maximalen Beteiligung eines Großunternehmens von 25 %.
  • Die Summe der gewährten De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre darf den Betrag von 300.000 EUR nicht überschreiten,
  • gegen Ihr Unternehmen ist kein Insolvenzverfahren anhängig,
  • Sie haben die Förderung Innovationsscheck mit Selbstbehalt in den letzten 12 Monaten noch nicht erhalten.

Wie erfolgt die Einreichung?

Anträge können jederzeit eingereicht werden (Kooperation erforderlich).

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die - kosten dargestellt werden. Im eCall finden Sie die Vorlage der inhaltlichen Projektbeschreibung sowie die Angebotsvorlage der Forschungseinrichtung, welche verpflichtend zu verwenden ist.

Beachten Sie die wesentlichen Dokumente, die in den FAQs zum Innovationsscheck mit Selbstbehalt beschrieben werden.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Begutachtung von Innovationsscheck-Anträgen erfolgt laufend.

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projektanträge erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG.

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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