Die F&E Innovationspartnerschaft

Das Fördermodell der F&E Innovationspartnerschaft beinhaltet Förderung, Beratung und Begleitung im Rahmen einer Innovationspartnerschaft.


Innovationspartnerschaften im Allgemeinen sind besondere Vergabeverfahren (nach BVergG 2018) für die Entwicklung und den anschließenden Erwerb innovativer Produkte und Dienstleistungen, wenn der Bedarf nicht durch bereits am Markt verfügbare Lösungen befriedigt werden kann.

Die FFG berät und unterstützt öffentliche Auftraggeber:innen bei der Planung, Ausschreibung und Abwicklung einer Innovationspartnerschaft. Innovationspartner:innen (also Auftragnehmer:innen in diesen Vergabeverfahren) können für ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten Förderungen in der Höhe von max. 80 % der förderbaren Leistungen erhalten, wobei die tatsächliche Höhe dieser Förderquote von den Rahmenbedingungen (z. B. Kooperationsprojekt, KMU) und dem Projektinhalt abhängig ist.
Im Jahr 2025 stehen 1,5 Mio. EUR an Förderung für F&E Innovationspartnerschaften zur Verfügung.
 

 

Vorteile einer F&E Innovationspartnerschaft

Für öffentliche Auftraggeber:innen:

  • Die FFG unterstützt Auftraggeber:innen durch ihre Innovations- und Vergaberechtsexpertise bei der Planung und Durchführung des Vergabeverfahrens.
  • Die FFG übernimmt in der F&E Phase das Projektmonitoring des Innovationspartnerschaftsprojekts.
  • Reduzierung des Risikos.

Für Innovationspartner:innen

  • Förderung durch die FFG.
  • Strukturierte Abwicklung der F&E Phase nach den jeweiligen Technologiereifegraden.
  • Reduzierter administrativer Aufwand, da das Letztangebot als Förderantrag herangezogen werden kann. 
     

Ablauf einer Innovationspartnerschaft

Eine Innovationspartnerschaft untergliedert sich in die folgenden 3 Phasen:

In der Ausschreibungsphase unterstützt die FFG öffentliche Auftraggeber:innen mit Innovations- und Vergaberechtsexpertise. Diese Phase beruht auf einem Verhandlungsverfahren und am Ende wird einer/m oder mehreren Bieter:in:nen der Zuschlag erteilt und sie werden damit zu Innovationspartner:innen im weiteren Verfahren. Das jeweils letztgültige Angebot kann von den ausgewählten Innovationspartner:innen als Förderantrag für eine F&E Innovationspartnerschaft bei der FFG herangezogen werden. Gefördert werden in weiterer Folge die Innovationspartner:innen, wobei Teilbeträge jeweils beim Erreichen von vorab Vereinbarten Zwischenzielen ausbezahlt werden.

In der F&E-Phase übernimmt die FFG das Monitoring. Ein Projekt ist im Laufe dieser Phase abzubrechen, wenn vorab definierte Zwischenziele nicht erreicht werden oder die vorab definierte Kostenobergrenze erreicht wird.

In der Erwebs-Phase kann der/die öffentliche Auftraggeber:in das Ergebnis zu den vereinbarten Konditionen beschaffen.


Teilnehmer:innen an der F&E Innovationspartnerschaft

  • Als Antragsteller:in/ Auftraggeber:in 
    Als Bedarfsträger:in und Antragsteller:in einer F&E Innovationspartnerschaft kommt jede:r Bedarfsträger:in in Betracht, der:die dem BVergG unterliegen.
     
  • Als mögliche:r Förderwerber:in/Innovationspartner:in
    Es gibt keine Einschränkung der Teilnahmeberechtigung. Es dürfen somit grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen an der F&E Innovationspartnerschaft teilnehmen. 

Contact

Felicitas ZACHERL

+43 577 55-6043 E-Mail

Alexander WACKER

+43 577 55-7030 E-Mail

About the FFG

The Austrian Research Promotion Agency (FFG) is the national funding institution for industry-related research and development in Austria. FFG funding plays a key role in generating new knowledge, developing new products and services, and thereby becoming more competitive in the global market.
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