Ziel der Innovationspartnerschaft:
- Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder Bauleistung, die nicht am Markt verfügbar ist
- sowie der anschließende Erwerb
Das Instrument der F&E Innovationspartnerschaft der FFG sieht eine Kombination aus Vergabeverfahren und geförderter F&E Entwicklung vor, wodurch es zu einer schnelleren Realisierung der F&E Leistung kommen kann und das finanzielle Risiko des Auftraggebers bei Innovationspartnerschaften mit hohem F&E Anteil reduziert wird.
Die FFG erbringt konkrete Beratungs –und Unterstützungsleistungen im Bereich der Ausschreibungsphase und auch während der F&E-Phase der F&E Innovationspartnerschaft:
- Die FFG ermöglicht, ein Letztangebot gleich als Förderantrag heranzuziehen und F&E-Kosten durch FFG-Förderinstrumente zu fördern: One-Stop-Shop!
- Die FFG unterstützt den Auftraggeber durch ihre Innovationsexpertise und Erfahrung mit Innovationspartnerschaften bei der Durchführung des Vergabeverfahrens.
- Die FFG übernimmt für den Auftraggeber in der F&E Phase das Projektmonitoring des Innovationspartnerschaftsprojektes.
- Die FFG fördert die förderbaren Kosten des Innovationspartners und reduziert dadurch das Risiko von frustrierten Aufwendungen des Auftraggebers.

Teilnehmer an der F&E Innovationspartnerschaft
Als Antragsteller:in/ Auftraggeber einer F&E Innovationspartnerschaft
Als Bedarfsträger:in und Antragsteller:in einer F&E Innovationspartnerschaft kommt jede:r Bedarfsträger:in in Betracht, der:die dem BVergG unterliegen.
Als mögliche:r Förderwerber:in/Innovationspartner:in
Es gibt keine Einschränkung der Teilnahmeberechtigung. Es dürfen somit grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen an der F&E Innovationspartnerschaft teilnehmen.