FAQs Austrian Life Sciences 2024 bis 2026

Eine Wissenschaftlerin schwebt über dem Boden, während sie durch ein Mikroskop blickt, umgeben von schwebenden wissenschaftlichen Symbolen wie DNA und Viren.

Die Fragenbeantwortung wird zu allgemeinen Informationszwecken zur Verfügung gestellt und darf nicht als vollständig oder für jede Situation anwendbar angesehen werden. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen entgegen. Stand: 20.04.2026

Allgemein

F&E-Unternehmensprojekte der industriellen Forschung (IF) und der experimentellen Entwicklung (EE) von österreichischen Unternehmen zum Thema Digitalisierung mit Gesundheitsaspekten sowie zur Entwicklung neuer Arzneimittel, Diagnostika, Medizinprodukte und Impfstoffe

Sowie interventionelle Klinische Studien der Phase I und II oder klinische Prüfungen von Medizinprodukten gemäß EU-Verordnungen von österreichischen Unternehmen. 

Kooperative Vorhaben im Bereich Digitalisierung und Gesundheitsforschung für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen aus den Bereichen Prävention, Diagnostik sowie die Digitalisierung und Standardisierung von Gesundheitsdaten in Österreich zu schaffen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die ausgeschriebenen Förderungsinstrumente 2024 bis 2026:

Förderungsinstrument Kurzbeschreibung max. Förderung/
Finanzierung in EUR
Förderungsquote Laufzeit in Monaten Kooperationserfordernis
Unternehmensprojekte Industrielle Forschung (Einreichung laufend ab 22.3.2024 bis längstens 18.12.2026, 12 Uhr)

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in einem frühen Entwicklungsstadium, die zu einem herausragenden Erkenntnisgewinn als Basis für aufbauende Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovationen führen.

  • Digitalisierung im Gesundheitswesen
  • Medizinprodukte
  • Arzneimittel
max. 1,000.000 EUR Zuschuss bis maximaler Barwert 50 bis 70 %, abhängig von Organisationstyp max. 12 Monate Nein
Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung (Einreichung laufend ab 22.3.2024 bis längstens 18.12.2026, 12 Uhr)
 

Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen, welche als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen.

  • Digitalisierung 
    im Gesundheitswesen
  • Medizinprodukte
  • Arzneimittel
max. 3,000.000 EUR Zuschuss bis maximaler Barwert 25 bis 45 %, abhängig von Organisationstyp max. 18 Monate Nein
Klinische Studien (Einreichung laufend ab 22.3.2024 bis längstens 18.12.2026, 12 Uhr) Durchführung von interventionellen Studien der Phase I und II unter Einhaltung von Qualitätsvorgaben (zB ICH-GCP, EU-Richtlinie 2001/20/EG) sowie klinischen Prüfungen von Medizinprodukten gemäß EU-Verordnungen. max. 3,000.000 EUR Zuschuss bis maximaler Barwert 25 bis 45 %, abhängig von Organisationstyp max. 24 Monate Nein


Leitprojekt (Einreichschluss endet am 9.9.2024, 12 Uhr)

Hinweis: Im Jahr 2025 ist aktuell keine Ausschreibung "Leitprojekte" geplant. Falls Sie über mögliche neue Ausschreibungen informiert werden wollen, abonnieren Sie den FFG-Newsletter.

Durchführung eines Leitprojektes (umfangreiche kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte) im Bereich Digitalisierung und Gesundheitsforschung, mit dem Ziel eine Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen aus den Bereichen Prävention, Diagnostik sowie die Digitalisierung und Standardisierung von Gesundheitsdaten in Österreich zu schaffen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. min. 2.000.000 EUR bis max. 4.000.000 EUR Zuschuss bis maximaler Barwert, 35 bis 85 %, abhängig von Organisationstyp und Forschungskategorie max. 24 Monate Ja

 

Die Definitionen zu den Forschungskategorien finden Sie in den Instrumentenleitfäden. Hilfreich in den Leitfäden ist auch die Betrachtung der Tabelle zur TRL Systematik (Technology Readiness Levels).

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie. Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick (Förderungsquote in %) dazu.

Organisationstyp Unternehmensprojekt IF Unternehmensprojekt EE, Klinische Studie Leitprojekt IF Leitprojekt EE
Großunternehmen 50 % 25 % 55 % 35 %
Mittelunternehmen 60 % 35 % 70 % 50 %
Kleinunternehmen 70 % 45 % 80 % 60 %
Startups 70 % 45 % 70 %
bis 80 %
50 %
bis 60 %
Forschungseinrichtungen - - 85 % 60 %
Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen - - 80 % 60 %

Um eine möglichst breite Streuung der Förderungsmittel zu gewährleisten, kann in der Ausschreibung 2024 bis 2026 maximal ein Projekt pro Jahr pro Unternehmen je Forschungskategorie sowie eine klinische Studie gefördert werden. Bei mehr als einem laufenden Projekt ist jedenfalls die technische und finanzielle Durchführbarkeit im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen nachvollziehbar darzustellen.

Es müssen alle für die Durchführung einer klinischen Studie erforderlichen Dokumente vorliegen und es ist auf die Einhaltung von Qualitätsvorgaben zu achten (positives Votum der Ethikkommission, ICH-GCP, Verblindung, Randomisierung). Das Studiendesign und die CTIS-Einreichung müssen muss bei Antragstellung vorliegen und als Anhang im eCall beigefügt werden.

Zudem sollte die klinische Studie überwiegend in österreichischen Kliniken durchgeführt werden. Es wird ausschließlich die Durchführung von klinischen Studien gefördert. Kosten für die Vorbereitung von klinischen Studien sind nicht förderbar. Eine gleichzeitige Einreichung der Phasen I und II ist nicht möglich, da die Förderung sequentiell erfolgt. Vor Einreichung der Phase II müssen Ergebnisse der Phase I vorliegen. Relevante Vorarbeiten müssen in Österreich stattgefunden haben.

  • Unternehmensprojekte IF, EE und Klinische Studien: Antragsteller muss ein österreichisches Unternehmen aus dem Life Sciences-Bereich sein. Bei klinischen Studien ist zu beachten, dass das antragstellende österreichische Unternehmen auch Hauptverantwortlicher Sponsor der Studie ist und als solcher im Studienregister angeführt wird. Allfällige Partner sind als Drittleister einzubinden und im Antrag unter „Beschreibung der Organisation – 1.5 Aufgaben von Drittleistern" (Unternehmen, Forschungseinrichtungen) zu beschreiben. 
  • Leitprojekte: Ein Konsortium muss aus drei oder mehreren voneinander unabhängigen Beteiligten, das heißt Beteiligten, die aneinander weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte besitzen, bestehen. Die Beteiligung von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist gefordert.     
    Im Konsortium müssen jedenfalls vertreten sein: 
    • zwei Unternehmen mit Niederlassung in Österreich, davon mindestens ein kleines oder mittleres Unternehmen, kurz KMU (siehe nähere Informationen zur KMU-Definition) und 
      • eine Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtung – siehe AGVO 2014) mit Niederlassung in Österreich 
        • Weitere Anforderungen an das Konsortium: Einzelne Unternehmen tragen maximal 70 % der förderbaren Projektkosten, wobei Anteile verbundener Unternehmen als ein Unternehmen zählen und addiert werden. Die Forschungseinrichtungen haben in Summe minimal 10 % und maximal 50 % Anteil an den förderbaren Projektkosten 
        • Im Jahr 2025 ist aktuell keine Ausschreibung "Leitprojekte" geplant. Falls Sie über mögliche neue Ausschreibungen informiert werden wollen, abonnieren Sie den FFG-Newsletter

Weitere Informationen und allfällige Einschränkungen finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden und im Ausschreibungsleitfaden.

Formal ist eine Projekteinreichung auch in der Gründungsphase erlaubt. Da jedoch bei der Projektauswahl auch ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzbarkeit der Forschungsprojekte in Richtung technologische Weiterentwicklung, Marktrelevanz und volkswirtschaftliche Bedeutung gelegt wird, empfiehlt sich, dass bei der Einreichung eine Gründung zumindest absehbar ist. Des Weiteren hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Erfolgsaussichten auf eine Förderung bei gegründeten Unternehmen, die bereits über eine geeignete Infrastruktur für die Durchführung des F&E-Projektes verfügen, sowie zumindest ein wissenschaftliches Kernteam etabliert haben und über eine effektive Eigenkapitalausstattung verfügen, höher sind.

  • Unternehmensprojekte: Nein, einreichberechtigt sind nur österreichische Unternehmen. Die Ausschreibung fokussiert auf rasch umsetzbare Forschungs- und Entwicklungsergebnisse. Daher können nur österreichische Unternehmen einreichen. Forschungseinrichtungen und Kompetenzzentren können mit ihrer Expertise als Drittleister teilnehmen. 

Weitere Informationen und allfällige Einschränkungen finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden und im Ausschreibungsleitfaden.

Ja, Projekt.Start war bis zum 04.05.2026 bei F&E-Unternehmensprojekten (in beiden Forschungskategorien) anwendbar. Für Leitprojekte war die Anwendung zu keinem Zeitpunkt möglich. 

Es stehen insgesamt 50 Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung. Für die Jahr 2024 bis 2026 stehen weitere 45 Millionen Euro zur Verfügung.

Ja, im Anschluss an ein gefördertes Projekt kann ein Fortsetzungs- bzw. Anschlussprojekt eingereicht werden, sofern weitere Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten notwendig sind. Dabei ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder ein Endbericht des vorangegangenen Projekts vorliegen muss oder – bei einem nahtlosen Übergang – zumindest eine aussagekräftige Darstellung der bisherigen Projekthighlights sowie der aufgetretenen Herausforderungen erfolgt. Darüber hinaus ist die geplante Finanzierung des Folgejahres im Antrag nachvollziehbar darzustellen.
Ein Anschlussprojekt sollte zeitnah zum Abschluss des Vorprojekts eingereicht werden. Eine Antragstellung z. B. sechs Monate vor geplantem Projektstart ist nicht zielführend, da in diesem Fall keine fundierte Evaluierung der Vorarbeiten durch die FFG möglich ist.

Projektauswahl und Förderungsentscheidung

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt laufend durch Expertinnen und Experten der FFG nach den im jeweiligen Instrumentenleitfaden definierten Kriterien. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme. Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden

Nationale und internationale Expertinnen und Experten begutachten die eingereichten Unterlagen nach den Kriterien in Kapitel 2.9 des Instrumentenleitfaden für Leitprojekte. Zusätzlich wird ein Hearing durch die Abwicklungsstelle organisiert (geplante Monate in Abstimmung). Das Hearing ergänzt oder ersetzt die eingereichten Unterlagen nicht, es dient lediglich für Rückfragen durch die Mitglieder des Bewertungsgremiums. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Hearings sowie der schriftlichen Gutachten spricht das eingerichtete Bewertungsgremium eine Förderungsempfehlung aus. Die Geschäftsführung der FFG trifft die Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums.

Hinweis: Aktuell ist für das Jahr 2026 keine Ausschreibung geplant und somit auch keine Projektauswahl vorgesehen.

Antragstellung und Auswahlverfahren

Die Förderung erfolgt in nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße bzw. Forschungskategorie (siehe Tabelle unter Punkt 1).
Die Förderung ist im Falle von Unternehmensprojekten (EE), klinischen Studien auf max. 3,000.000 EUR und Unternehmensprojekten (IF) auf max. 1,000.000 EUR begrenzt. Im Falle des Leitprojektes muss die Förderung mindestens 2,000.000 EUR betragen und ist auf max. 4,000.000 EUR begrenzt.

Die Förderungsabwicklung findet durchgängig online statt (auch in der Antragsphase). Achten Sie in allen Fällen auf die formal richtige Vorlage und Auswahl der richtigen Forschungskategorie (Experimentelle Entwicklung oder Industrielle Forschung), da diese für die Förderquote ausschlaggebend ist.

Ja. Sollten Sie der Meinung sein, dass ein Kapitel für Sie nicht relevant und/oder anwendbar ist, dann begründen Sie dies. 

Ausnahme: Bei den Kapiteln „1.5. Nachhaltige Wirkung der Projektinhalte“ und „4.3. Nachhaltige Wirkung und soziale Verantwortung auf Unternehmensebene“ haben Sie die Möglichkeit durch setzen eines Häkchens „Dieser Abschnitt ist für dieses Projekt nicht zutreffend“ von einer Begründung abzusehen.

Alle Informationen zur Einreichung finden Sie auf der Ausschreibungsseite. Die Einreichung erfolgt im elektronischen Einreichsystem eCall der FFG. Wählen Sie dort die Ausschreibung aus und legen Sie Ihr Vorhaben an.

Die geplanten Projekte sollen im Zeitraum von 12 bis max. 24 Monaten umgesetzt werden können und den Einreichkriterien und Fristen in den Ausschreibungsdokumenten entsprechen. Das Vorhaben muss überwiegend in Österreich durchgeführt und der Nutzen muss in erster Linie für den Standort und die Gesellschaft in Österreich ersichtlich sein (Negativbeispiel: Durchführung einer multizentrischen Studie mit 2 Patienten in Österreich und 98 Patienten in anderen Ländern).

Die Antragssprache kann auf Englisch sein. Eine Zusammenfassung (abstract) auf Deutsch ist dennoch Bedingung. Ausschreibungsunterlagen (zB Leitfäden) und Fördervertrag sind als "legally binding documents" in Deutsch gehalten.

Unternehmensprojekte IF, EE und klinische Studien: Eine Einreichung ist laufend von 22.3.2024 bis längstens 18.12.2026 (12:00) und in Abhängigkeit der Budgetverfügbarkeit, im eCall möglich. 

 

Nein, die Einhaltung von Qualitätsvorgaben (zB positives Votum der Ethikkommission, GCP, GMP) hat jedenfalls zu erfolgen.

Ja, das Studienprotokoll sollte bei Einreichung vorliegen, da dies bei der Evaluierung berücksichtigt wird.

Bei Unternehmensprojekten: Das Projekt sollte der Forschungskategorie zugeordnet werden, in der sich die meisten Arbeitsstunden befinden. Bei einem Leitprojekt: Hier kann jeweils ein Arbeitspaket der entsprechenden Kategorie zugeordnet werden.

Das Projekt sollte sich grundsätzlich nicht negativ auf eines der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) auswirken. 

Ja. Startups benötigen einen Businessplan.

Projekte können nach vollständiger Sanierung der kritischen Punkte wieder eingereicht werden.

Kosten

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details dazu finden Sie im FFG-Kostenleitfaden 3.1, seit 1.1.2024.

Darüber hinaus gilt für klinische Studien, dass grundsätzlich alle studienrelevanten Kosten wie 

  • Contract Research Organisation (CRO) 
  • Zentren inkl. Probanden und Prüfteam 
  • Prüfmaterial sowie die Contract Manufacturing Organisation (CMO) 
  • Management im Unternehmen (Personalkosten, Materialkosten, Reisekosten) 

förderbar sind. Es gibt keine Limitierung bei den Drittkosten. Tabelle zu Drittkosten in den unterschiedlichen Förderungsinstrumenten: 

Drittkosten (DK) Experimentelle Entwicklung Industrielle Forschung Klinische Studien Leitprojekt
max. in % Die Grenze liegt bei max. 50 % der Gesamtkosten. Die Grenze liegt bei max. 20 % der Gesamtkosten. Liegen die DK darüber, muss die Überschreitung in der Projektbeschreibung begründet werden. (Hinweis: Der eCall riegelt bei 20 % ab, die Eingabe eines höheren Wertes ist nicht möglich.) keine Obergrenze (wie oben beschrieben) Die Grenze für Drittkosten liegt bei max. 20 % der Gesamtkosten. Liegen die DK darüber, muss die Überschreitung in der Projektbeschreibung begründet werden. (Hinweis: Der eCall riegelt bei 20 % ab, die Eingabe eines höheren Wertes ist nicht möglich.)

Eine Überschreitung der erlaubten Drittkosten führt zu einer Ablehnung.

Ja, wenn die Zielerreichung nicht gefährdet ist und technische Gründe für eine Verschiebung vorliegen. Eine allfällige Verschiebung ist jedenfalls im Kurz- bzw. im Endbericht entsprechend darzustellen und zu begründen.

Projektabwicklung

Eine Wiedereinreichung ist nach Überarbeitung und Sanierung der Ablehnungsgründe möglich. Eine Einreichung nach Ende der Einreichfristen ist nicht möglich.

Ja. Je nach Ablehnungsgrund kann eine Einreichung in einer anderen FFG-Ausschreibung erfolgen. Halten Sie Rücksprache mit der FFG, ob die Mängel entsprechend behoben werden können.

Man kein ein Projekt auf bis zu 12 Monate verlängern. Eine Verlängerung  größer als 12 Monate muss vom Beirat entschieden werden. Ein entsprechender Antrag kann mittels dem Formular „Änderung bereits entschiedener Projekte“ beantragt werden. 

Sie können per eCall-Nachricht um Fristerstreckung bitten.

Alle wichtigen Informationen sollten im Antrag dargestellt werden. Anlagen wie CV, Saldenliste etc. können im eCall unter „Anhänge“ hochgeladen werden.

Vernetzung

Das Austrian Life Sciences Directory ist eine Sammlung von Profilen von Unternehmen und großen Forschungsinstituten, die in Österreich in den Biowissenschaften tätig sind. Mit dieser Datenbank können Sie Pharma-, Biotech- und Medtech-Unternehmen sowie Forschungsorganisationen identifizieren, die Ihren Interessen und Anforderungen entsprechen.

In der FFG-Datenbank können Sie als Unternehmen nach Forschungspartner:innen suchen. Suchkriterien sind Branche, Organisationstyp und Regionen.

Die Medizinischen Universitätskliniken Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien haben Koordinations-Zentren für Klinische Studien (KKS) eingerichtet. Sie unterstützen klinische Forschung nach gesetzlichen und ethischen Vorgaben. Nützen Sie die Kontakte zu den einzelnen Zentren bzw. richten Sie Ihre Fragen an [email protected] und [email protected]

Nachspann Forschungskategorien und Instrumente 2024 bis 2026

Die Höhe des Zuschusses ist im Jahr 2024 bis 2026 abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie. Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick (Förderungsquote in %) dazu.

Organisationstyp Unternehmensprojekt IF Unternehmensprojekt EE, Klinische Studie Leitprojekt IF Leitprojekt EE
Großunternehmen 50 % 25 % 55 % 35 %
Mittelunternehmen 60 % 35 % 70 % 50 %
Kleinunternehmen 70 % 45 % 80 % 60 %
Startups 70 % 45 % 70 %
bis 80 %
50 %
bis 60 %
Forschungseinrichtungen - - 85 % 60 %
Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen - - 80 % 60 %

 

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die ausgeschriebenen Förderungsinstrumente 2024 bis 2026:

Förderungsinstrument Kurzbeschreibung max. Förderung/
Finanzierung in EUR
Förderungsquote Laufzeit in Monaten Kooperationserfordernis
Unternehmensprojekte Industrielle Forschung (Einreichung laufend ab 22.3.2024 bis längstens 18.12.2026, 12 Uhr)

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in einem frühen Entwicklungsstadium, die zu einem herausragenden Erkenntnisgewinn als Basis für aufbauende Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovationen führen.

  • Digitalisierung im Gesundheitswesen
  • Medizinprodukte
  • Arzneimittel
max. 1,000.000 EUR Zuschuss bis maximaler Barwert 50 bis 70 %, abhängig von Organisationstyp max. 12 Monate Nein
Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung (Einreichung laufend ab 22.3.2024 bis längstens 18.12.2026, 12 Uhr)
 

Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen, welche als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen.

  • Digitalisierung 
    im Gesundheitswesen
  • Medizinprodukte
  • Arzneimittel
max. 3,000.000 EUR Zuschuss bis maximaler Barwert 25 bis 45 %, abhängig von Organisationstyp max. 18 Monate Nein
Klinische Studien (Einreichung laufend ab 22.3.2024 bis längstens 18.12.2026, 12 Uhr) Durchführung von interventionellen Studien der Phase I und II unter Einhaltung von Qualitätsvorgaben (zB ICH-GCP, EU-Richtlinie 2001/20/EG) sowie klinischen Prüfungen von Medizinprodukten gemäß EU-Verordnungen. max. 3,000.000 EUR Zuschuss bis maximaler Barwert 25 bis 45 %, abhängig von Organisationstyp max. 24 Monate Nein

Leitprojekt (Einreichschluss endet am 9.9.2024, 12 Uhr)
Durchführung eines Leitprojektes (umfangreiche kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte) im Bereich Digitalisierung und Gesundheitsforschung, mit dem Ziel eine Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen aus den Bereichen Prävention, Diagnostik sowie die Digitalisierung und Standardisierung von Gesundheitsdaten in Österreich zu schaffen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. min. 2.000.000 EUR bis max. 4.000.000 EUR Zuschuss bis maximaler Barwert, 35 bis 85 %, abhängig von Organisationstyp und Forschungskategorie max. 24 Monate Ja

 

Nachspann Forschungskategorien und Instrumente 2023

Die Höhe des Zuschusses war im Jahr 2023 abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie. Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick (Förderungsquote in %) dazu.

Organisationstyp Unternehmensprojekt IF Unternehmensprojekt EE, Klinische Studie Leitprojekt IF Leitprojekt EE Eureka Österreich - Israel 2023
Großunternehmen 50 % 25 % 55 % 35 % 40 %
Mittelunternehmen 60 % 35 % 70 % 50 % 50 %
Kleinunternehmen 70 % 45 % 80 % 60 % 60 %
Startups 70 % 45 % 70 %
bis 80 %
50 %
bis 60 %
60 %
Forschungseinrichtungen - - 85 % 60 % -
Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen - - 80 % 60 % -

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die ausgeschriebenen Förderungsinstrumente im Jahr 2023:

Förderungsinstrument Kurzbeschreibung max. Förderung/
Finanzierung in EUR
Förderungsquote Laufzeit in Monaten Kooperationserfordernis
Unternehmensprojekte Industrielle Forschung (Einreichung laufend bis längstens 21.12.2023, 12 Uhr)

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in einem frühen Entwicklungsstadium, die zu einem herausragenden Erkenntnisgewinn als Basis für aufbauende Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovationen führen.

  • Digitalisierung im Gesundheitswesen
  • Medizinprodukte
  • Arzneimittel
max. 3,000.000 EUR Zuschuss bis maximaler Barwert 50 bis 70 %, abhängig von Organisationstyp max. 18 Monate Nein
Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung (Einreichung laufend bis längstens 21.12.2023, 12 Uhr)
 

Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen welche als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen

  • Digitalisierung
    im Gesundheitswesen
  • Medizinprodukte
  • Arzneimittel
max. 3,000.000 EUR Zuschuss bis maximaler Barwert 25 bis 45 %, abhängig von Organisationstyp max. 18 Monate Nein
Klinische Studien Durchführung von interventionellen Studien der Phase I und II unter Einhaltung von Qualitätsvorgaben (zB ICH-GCP, EU-Richtlinie 2001/20/EG) sowie klinischen Prüfungen von Medizinprodukten gemäß EU-Verordnungen. 
Ab 2023: Keine thematische Einschränkung bei Indikation und/oder Therapiegebiet
max. 3,000.000 EUR Zuschuss bis maximaler Barwert 25 bis 45 %, abhängig von Organisationstyp max. 24 Monate Nein

Leitprojekt (Einreichschluss endet am 30.6.2023, 12 Uhr)
Durchführung eines Leitprojektes (umfangreiche kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte) im Bereich klinischer Forschung, um eine datenschutzkonforme Zusammenführung Individuen-bezogener Gesundheits- und Krankheitsdaten und deren intelligente Analyse zu ermöglichen, damit neuartige Lösungen entstehen. min. 2.000.000 EUR bis max. 4.000.000 EUR Zuschuss bis maximaler Barwert, 35 bis 85 %, abhängig von Organisationstyp und Forschungskategorie max. 24 Monate Ja
Eureka Ausschreibung Österreich - Israel 2023
(1.6.2023 bis 19.2.2024, Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung)

Forschungs- und Entwicklungs-projekte von Unternehmen welche als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen

Thematisch offene Aus­schreibung. Ein Schwerpunkt liegt jedoch auf Gesundheit und Biokonvergenz mit einem breiten Fokus auf zB Immuno­logie und Infektionskrank­heiten, Entwicklung von Impfstoffen, Präventions­maßnahmen, schnellen und zuverlässigen Diagnosemetho­den, neuartigen Therapeutika oder Prophylaktika und persönlicher Schutzausrüstung. Auch Drug Repurposing Projekte im Einzelfall möglich.

max. 2,000.000 EUR Zuschuss bis maximaler Barwert, 40 bis 60 %, abhängig von Organisationstyp und Forschungskategorie max. 24 Monate Ja


Nachspann Forschungskategorien und Instrumente 2022

Die Höhe des Zuschusses war im Jahr 2022 abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie. 
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick (Förderungsquote in %) dazu.

Organisationstyp Unternehmensprojekt IF Unternehmensprojekt EE, Klinische Studie Leitprojekt IF Leitprojekt EE
Großunternehmen 50 % 25 % 55 % 35 %
Mittelunternehmen 60 % 35 % 70 % 50 %
Kleinunternehmen 70 % 45 % 80 % 60 %
Startups 70 % 45 % 70 %
bis 80 %
50 %
bis 60 %
Forschungseinrichtungen - - 85 % 60 %
Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen - - 80 % 60 %

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die ausgeschriebenen Förderungsinstrumente im Jahr 2022:

Förderungsinstrument Kurzbeschreibung max. Förderung/
Finanzierung in EUR
Förderungsquote Laufzeit in Monaten Kooperationserfordernis
Unternehmensprojekte Industrielle Forschung (Einreichung laufend bis längstens 29.12.2022, 12 Uhr)

Grundlagennahe und marktferne Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu einem herausragenden Erkenntnisgewinn als Basis für aufbauende Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovationen führen.

  • Digitalisierung im Gesundheitswesen
  • Medizinprodukte
  • Arzneimittel
max. EUR 500.000,-  Zuschuss bis maximaler Barwert 50 bis 70 %, abhängig von Organisationstyp max. 18 Monate Nein
Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung (Einreichung laufend bis längstens 29.12.2022, 12 Uhr)
 

Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen, die kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleis­tungen zum Ergebnis haben

  • Digitalisierung
    im Gesundheitswesen
  • Medizinprodukte
  • Arzneimittel

und

  • Klinische Studien (Infektiologie)
max. 500.000 EUR

max. 1.000.000 EUR
im Falle von klinischen Studien
Zuschuss bis maximaler Barwert 25 bis 45 %, abhängig von Organisationstyp max. 18 Monate Nein

Leitprojekt (Einreichschluss endete am 1.9.2022, 12 Uhr)
Leitprojekte sind umfangreiche kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich innovativer Produktionstechnologien min. 2.000.000 EUR bis max. 4.000.000 EUR Zuschuss bis maximaler Barwert, 35 bis 85 %, abhängig von Organisationstyp und Forschungskategorie max. 24 Monate Ja

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ZELLNER Marlene

Marlene ZELLNER

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The Austrian Research Promotion Agency (FFG) is the national funding institution for industry-related research and development in Austria. FFG funding plays a key role in generating new knowledge, developing new products and services, and thereby becoming more competitive in the global market.
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