Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten Sie, dass durch die Teilnahme an dem „Call for Problems“ keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung oder auf Teilnahme an einer IÖB Challenge entsteht.
Geheimhaltung:
Die FFG unterliegt nach dem Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz (FFG) einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht. Die Mitarbeiter der Gesellschaft, die Mitglieder der Organe und Beiräte sowie die Sachverständigen sind über Tatsachen, die ihnen in Wahrnehmung ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft zur Kenntnis gelangen und deren Geheimhaltung im berechtigten Interesse der Gesellschaft oder eines Förderwerbers gelegen ist, zu Verschwiegenheit verpflichtet. Daten dürfen an Dritte nur übermittelt werden, wenn bundesgesetzliche Vorschriften dies vorsehen oder die betroffene Person in die Übermittlung eingewilligt hat.