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TOP.EU (Kofinanzierung)

Keine Einreichung mehr möglich!

Kofinanzierung von Projekten im 7. EU-Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (7. RP) für privatrechtlich organisierte, außeruniversitäre Forschungseinrichtung im Bereich der Geistes- oder Sozialwissenschaften

Das Programm TOP.EU steht allen privatrechtlich organisierten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit einem sozial- oder geisteswissenschaftlichen Forschungsschwerpunkt offen, die einen Projektfördervertrag mit der Europäischen Kommission (EK) im 7. RP geschlossen haben. Das 7. RP- Projekt darf nicht mit Pauschalbeiträgen oder zu 100% der direkten Kosten gefördert werden und darf noch nicht abgeschlossen sein. Die Forschungseinrichtung im Bereich der Geistes- oder Sozialwissenschaften muss den Schwerpunkt ihrer Forschungstätigkeit im Inland haben. Von allen erstattungsfähigen Kosten, welche nicht von der EK getragen werden (Finanzierungslücke), kann ein Betrag von max. 75% gefördert werden.

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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