Hinweis: Die Europäische Kommission hat die Frist für die Ausschreibung CEF-DIG-2024-EUROQCI im Rahmen des Connecting Europe Facility (CEF) Hauptarbeitsprogramms bis zum 27. März 2025 verlängert. Die FFG hat deshalb die nationale Frist für die Zusendung des One-Pagers bis zum 6. März 2025, 12:00 Uhr.
Ziel des Connecting Europe Facility (CEF) Calls 2024 der Europäischen Kommission ist es, den Aufbau und die Errichtung einer EU-weiten, sicheren Quantenkommunikationsinfrastruktur (EuroQCI) zu unterstützen. Die FFG bietet eine mögliche nationale Ko-Finanzierung des CEF 2 Digital 2024 EuroQCI Calls mit Mitteln des Fonds Zukunft Österreich an.
Sollten Sie eine Teilnahme am CEF EuroQCI Call 2024 (CEF-DIG-2024-EUROQCI-WORKS) planen und die Fördermittel der Europäischen Kommission (EK) für das geplante Vorhaben nicht ausreichen, gibt es voraussichtlich die Möglichkeit um eine nationale Ko-Finanzierung bei der FFG anzusuchen. Die Mindesthöhe einer möglichen nationalen Ko-Finanzierung ist 100.000 Euro.
Voraussetzung für eine mögliche nationale Ko-Finanzierung ist die fristgerechte Zusendung des vollständig ausgefüllten und firmenmäßig gezeichneten One-Pager per E-Mail an [email protected] mit Frist am 6. März 2025, (12:00 C.E.T.).
Bei Nicht-Einhaltung der Frist ist auch keine nationale Ko-Finanzierung möglich.
Eine Evaluierung der bis zu dieser Frist eingelangten One-Pager erfolgt durch die FFG nach dem 6. März 2025. Im Falle einer positiven Evaluierung durch die FFG und verfügbaren nationalen Ko-Finanzierungsmitteln erhalten Sie vor Einreichfrist der Europäischen Kommission eine Rückmeldung in Form eines "Letter of Intent". Gerne stehen wir vor Übermittlung des One-Pager für Fragen zur Verfügung.
Die Bekanntgabe, ob eine Ausschreibung für die nationale Ko-Finanzierung zum CEF EuroQCI Call 2024 startet, erfolgt im Frühjahr 2025.