Beschreibung der F&E-Aktivitäten

Erfahren Sie hier mehr zur Erstellung der Beschreibungen Ihrer F&E-Aktivitäten

Sie möchten ein Jahresgutachten bei der FFG anfordern und sich inhaltlich darauf vorbereiten?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre F&E-Aktivitäten als Forschungsprojekte oder als Forschungsschwerpunkte darzustellen. 

Für jede Beschreibung eines Forschungsschwerpunktes/Forschungsprojektes stehen Ihnen gesamt 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass Sie die Zeichenzahl nicht überschreiten, denn mehr Zeichen können im elektronischen Anforderungstool nicht eingegeben werden und werden bei Überschreitung nicht übernommen, sondern automatisch gelöscht. 

Wie können Sie Ihre F&E-Aktivitäten in der Anforderung abbilden?

Insgesamt können Sie bis zu maximal 20 Forschungsschwerpunkte/Forschungsprojekte beschreiben. Forschungsprojekte oder laufende Arbeiten im Bereich der Forschung und experimentellen Entwicklung, die inhaltlich einem übergeordneten Thema zugeordnet sind, können Sie zu einem Forschungsschwerpunkt zusammenfassen.

Nützen Sie die 3.000 Zeichen aus und beschreiben Sie so, dass auch Dritten klar ist worum es sich bei Ihrem Schwerpunkt/Projekt handelt. Daher ist auch eine Mindestanzahl von 1.000 Zeichen für eine konkrete Beschreibung pro Forschungsschwerpunkt/Forschungsprojekt in den Kategorien „Ziel und Inhalt“, „Methode bzw. Vorgangsweise“ und „Neuheit“ vorgesehen und erforderlich. Auch wenn Sie gegebenenfalls auf ein direkt gefördertes Projekt der FFG verweisen, ist Ihre Beschreibung die Grundlage für die Begutachtung.

Sie haben die Möglichkeit bei der Eingabe ihrer Beschreibungen in FinanzOnline für mehrjährige Schwerpunkte/Projekte auf Schwerpunkte/Projekte aus einem Vorjahresgutachten zu referenzieren. Anschließend müssen die Beschreibungen (jedenfalls in der Kategorie „Methode und Vorgangsweise“) überarbeitet werden, sodass eindeutig erkennbar wird, welche konkreten F&E-Aktivitäten im Wirtschaftsjahr, das Gegenstand des Antrags auf Forschungsprämie ist, durchgeführt wurden. Ein reiner Verweis auf das vorangegangene Gutachten reicht nicht aus.

Für Investitionen in Gebäude und Grundstücke und/oder sonstige Wirtschaftsgüter, die nachhaltig der Forschung und experimentellen Entwicklung dienen, allerdings keinen Projekt-/Schwerpunktbezug haben bzw. nicht direkt zugeordnet werden können, steht Ihnen ebenfalls eine Beschreibung zur Verfügung. Gleiches gilt für sonstige nicht projekt-/schwerpunktbezogene F&E-Aktivitäten in der Höhe von max. 10 % der Bemessungsgrundlage. Beschreiben Sie hier konkret um welche Investitionen/F&E-Aktivitäten es sich handelt und stellen Sie den nachhaltigen Nutzen für F&E dar.

Alle Texte müssen in deutscher Sprache verfasst sein! 

Beachten Sie bitte, dass das Jahresgutachten immer über FinanzOnline (www.finanzonline.at) anzufordern ist und die Informationen des Formulars dann in das elektronische Gutachtensanforderungstool der FFG übertragen werden müssen. 

Weitere Hilfestellungen zu den Beschreibungen finden Sie im Downloadbereich unter „FuE_Aktivitaeten_Vorlage.doc". Diese Informationen können in Ihrem Unternehmen genutzt werden, um von Verantwortlichen für Forschungsschwerpunkte oder –Projekte inhaltliche Informationen für die Anforderung eines Jahresgutachtens bei der FFG einzusammeln. 

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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