Das Konsortium bestimmt einen Partner als Konsortialführer, der als Einreicher des Förderungsansuchens gilt und als Ansprechpartner gegenüber der FFG auftritt. Grundlagenforschung bezeichnet experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte praktische Anwendungsmöglichkeiten dienen. Allgemein handelt es sich noch um einen geringen Technologiereifegrad startend mit TRL 1 .