Das Jahresgutachten
muss für die eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung des abgeschlossenen Wirtschaftsjahres angefordert werden, die einer Forschungsprämie zu Grunde gelegt wird. Dabei wird die gesamte Forschungsaktivität des jeweiligen Wirtschaftsjahres, für das die Forschungsprämie geltend gemacht wird, gegliedert nach Forschungsprojekten bzw. Forschungsschwerpunkten beurteilt.
Es bezieht sich auf die gesamte nach Forschungsprojekten bzw. Forschungsschwerpunkten gegliederte Forschungstätigkeit eines Wirtschaftsjahres, für die eine Forschungsprämie beansprucht wird. Sollten für Forschungsprojekte desselben Jahres bereits Forschungsbestätigungen vom Finanzamt vorliegen, sind diese Forschungsprojekte nicht mehr Gegenstand der Beurteilung im Jahresgutachten.
Ein Jahresgutachten kann frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, für das die Forschungsprämie geltend gemacht wird, bei der FFG angefordert werden, weil erst dann die gesamte Forschungstätigkeit des jeweiligen Wirtschaftsjahres beurteilt werden kann. Das Jahresgutachten kann aber bereits vor der Beantragung der Forschungsprämie beim Finanzamt angefordert werden, um den Ablauf zu beschleunigen.
Das Jahresgutachten ist kostenlos.
Das Projektgutachten
ist erforderlich, wenn eine Forschungsbestätigung gemäß § 118a der Bundesabgabenordnung (BAO) beim Finanzamt beantragt wird. Diese kann beim Finanzamt beantragt werden, um für ein mehrjähriges Forschungsprojekt Rechtssicherheit darüber zu bekommen, dass das Projekt für die Forschungsprämie (auch in Zukunft) tauglich ist. Das Finanzamt entscheidet über den Antrag auf Forschungsbestätigung auf Grundlage des Projektgutachtens. Das Projektgutachten bezieht sich jeweils auf ein einzelnes Forschungsprojekt und kann nach Beantragung der Forschungsbestätigung angefordert werden.
Der Vorteil einer Forschungsbestätigung liegt darin, dass das Unternehmen bereits im Vorfeld abklären kann, ob die Voraussetzungen für eine Forschungsprämie vorliegen oder nicht. Gerade bei mehrjährigen und kostenintensiven Projekten verfügt das Unternehmen mit der Forschungsbestätigung über eine erhöhte Planungssicherheit.
Die Forschungsbestätigung und das Projektgutachten können für einen zukünftigen Zeitraum (maximal: Wirtschaftsjahr der Anforderung und die 3 darauffolgende Wirtschaftsjahre) ausgestellt werden. Die Forschungsbestätigung des Finanzamtes (nicht aber das Projektgutachten der FFG selbst) ist kostenpflichtig.