FAQ – QUALIFIZIERUNGSPROJEKTE

Hinweis: Qualifizierungsprojekte basieren auf Artikel 31 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) – Ausbildungsbeihilfen. 

Personalkosten sind ausschließlich für Ausbildende oder Vortragende förderbar.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Mitarbeitende, die in einer österreichischen Niederlassung des antragstellenden Unternehmens angestellt sind. Auch Mitarbeitende verbundener Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich dürfen teilnehmen.

Ja. Das Unternehmen kann Schulungsmaßnahmen für eigene Mitarbeitende selbst durchführen, wenn ein Zertifikat vorliegt. Anerkannt werden bei Ö-Cert gelistete Bildungsanbieter und Zertifikate (Ö-Cert-Qualitätsanbieter, Ö-Cert QM-Systeme). 

Personalkosten können nur dann gefördert werden, wenn das Unternehmen die Schulungsmaßnahmen selbst durchführt und über ein entsprechendes Zertifikat verfügt.

Personalkosten für die Vorbereitung und Nachbereitung der Schulungen (z. B. Erstellung von Unterlagen, Abstimmung der Inhalte) sind in begrenztem Umfang förderfähig. Diese Kosten sind im Arbeitspaket 1 (Projektmanagement) anzugeben und dürfen insgesamt höchstens 5 % der genehmigten Gesamtkosten bzw. maximal 5.000 EUR betragen.

Nein. Modul 1 ist optional. Sie können Modul 1 beantragen, wenn Sie den Kompetenzbedarf im Unternehmen erst erheben und eine Strategie entwickeln möchten. Wenn Sie bereits wissen, welche Kompetenzen aufgebaut werden sollen, beschreiben Sie diese im Antrag und beantragen nur Modul 2 (Umsetzung von Schulungsmaßnahmen).

Personalkosten für Angestellte, die Wissen an andere Personen im Unternehmen weitergeben, sind nur förderbar, wenn das Unternehmen eine entsprechende Zertifizierung hat und die Person im Zuge der vorangegangenen Ausbildung die erforderlichen Kompetenzen erworben hat.

Ja. Anerkannt werden zertifizierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Es werden bei Ö-Cert gelistete Bildungsanbieter und Zertifikate berücksichtigt (Ö-Cert-Qualitätsanbieter, Ö-Cert QM-Systeme). Außerdem werden Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) anerkannt.

Nein. Personalkosten für Mitarbeitende, die an den Schulungen teilnehmen, sind nicht förderbar.

Als Ausbildende oder Vortragende gelten Personen, die im Projekt Schulungsmaßnahmen durchführen und über die erforderlichen Kompetenzen verfügen.

Ja, Online-Schulungen bzw. E-Learning-Angebote sind förderbar, sofern die Plattform bzw. der Anbieter zertifiziert ist und ein entsprechendes Zertifikat vorliegt. Anerkannt werden bei Ö-Cert gelistete Bildungsanbieter und Zertifikate (Ö-Cert-Qualitätsanbieter, Ö-Cert-QM-Systeme). Die Lizenz- bzw. Teilnahmegebühren sind, sofern sie dem Projekt zur Gänze eindeutig zurechenbar sind und während des Förderungszeitraums anfallen, den Sachkosten zuzuordnen.

Nicht förderbar sind zum Beispiel:

  • Bereits laufende Projekte
  • Bereits von anderer Stelle geförderte Kosten
  • Ausbildungsmaßnahmen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen der EU-Mitgliedstaaten
  • Standardausbildungen (z. B. Projektmanagement, Sprachkurse, Präsentationstechniken, Microsoft Office)
  • Projekte ohne klaren Transformationsbezug gemäß Ausschreibungsleitfaden
  • Innerbetriebliche Schulungen im Rahmen von Strukturmaßnahmen (z. B. Umrüsten von Anlagen, Einführung von Prozessmanagement, Maßnahmen zur Energieeinsparung)
  • Produktschulungen

Standardausbildungen sind allgemeine Weiterbildungen ohne spezifischen Bezug zur digitalen oder nachhaltigen Transformation des Unternehmens. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Sprachkurse (z. B. Englisch, Deutsch)
  • Projektmanagement-Grundlagen
  • Präsentationstechniken
  • Microsoft Office-Schulungen (Word, Excel, PowerPoint)
  • Allgemeine IT-Anwenderkurse

Darunter versteht man Schulungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, um bestimmte EU-weite oder nationale Qualifikationsstandards zu erfüllen. Beispiele sind:

  • Pflichtschulungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Schulungen zur Erlangung von vorgeschriebenen Berufsqualifikationen oder Zertifikaten gemäß EU-Richtlinien

Diese Maßnahmen sind nicht förderbar.

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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