Personalkosten können nur dann gefördert werden, wenn das Unternehmen die Schulungsmaßnahmen selbst durchführt und über ein entsprechendes Zertifikat verfügt.
Personalkosten für die Vorbereitung und Nachbereitung der Schulungen (z. B. Erstellung von Unterlagen, Abstimmung der Inhalte) sind in begrenztem Umfang förderfähig. Diese Kosten sind im Arbeitspaket 1 (Projektmanagement) anzugeben und dürfen insgesamt höchstens 5 % der genehmigten Gesamtkosten bzw. maximal 5.000 EUR betragen.